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Autor Thema: Außergerichtliche Mahnung bzw. Sperrandrohung  (Gelesen 7110 mal)

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Offline Ready XL

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Außergerichtliche Mahnung bzw. Sperrandrohung
« am: 17. September 2009, 11:19:15 »
Hallo allerseits,

...bin Entega-Kunde, bezahle seit Jahren den einmal vereinbarten Stromtarif ENTEGA-Clever, Stand 30.04.2007 (Grundpreis, Grundgebühr usw.) Das war der zuletzt durch mich per Zahlung akzeptierte Preis).

Habe immer eine Eigenabrechnung erstellt und den permanent stattgefundenen Tarifänderungen sowie den Preisanpassungen nach
§ 307 BGB widersprochen. Entega ging darauf nie ein und hat immer auf
2 Urteile nach § 315 BGB ( BGH Urteil v. 28.03.2007 und v. 13.06.2007) verwiesen.

Heute kommt eine außergerichtliche Mahnung mit gleichzeitiger Sperrandrohung zum 28.09.2009 unter Hinweis auf § 19 Abs. 2 StromGVV/GasGVV bzw. § 33 II der Allg. Versorgungsbedingungen.

Was ist zu tun, soll ich schon zum RA gehen?

Danke im Voraus.

Gruß
Ready XL

Offline Cremer

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Außergerichtliche Mahnung bzw. Sperrandrohung
« Antwort #1 am: 17. September 2009, 11:30:56 »
@Ready XL,

Sperrandrohungstermin ist wohl einwenig zu knapp ;)

Umgehend Schutzbrief am zuständigen Amtsgericht hinterlegen.

Schriftlich Hausverbot erteilen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Ready XL

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Außergerichtliche Mahnung bzw. Sperrandrohung
« Antwort #2 am: 26. September 2009, 11:30:31 »
@ Cremer,

danke für die Antwort. Habe jetzt Hausverbot erteilt und gleichzeitig je eine Schutzschrift an die, für den jeweiligen Wohnsitz, zuständigen Amtsgerichte geschickt.

Jetzt macht Entega folgendes. Obwohl meine a-conto Zahlungen mittels Dauerauftrag eindeutig zweckbestimmt sind (Verwendungszweck 1: Kunden-Nummer, Verwendungszweck 2: Pauschale lfd. Monat), geht Entega dreist her und verrechnet meine Vorauszahlungen mit der (nicht berechtigten) Forderung, der ich immer widersprochen habe.

Es ist ja allseits bekannt, dass Entega auf Fakten nicht reagiert und nur ihre eigene Sichtweise hat. Das ist System.

Jetzt aber eine Frage. Gibt es eigentlich irgendwo ein Urteil über diesen Mißbrauch von \"Zweckbestimmten\" Zahlungen?

Viele Grüsse

Ready XL

Offline Cremer

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Außergerichtliche Mahnung bzw. Sperrandrohung
« Antwort #3 am: 26. September 2009, 11:40:18 »
@Ready XL,

Ich gehe davon aus, dass Sie der Entega schriftlich diese Verrechnungsweise untersagt haben.

Abschlagszahlungen sind eindeutig für den laufenden Monat auf dem Überweisungsträger deklariert.

Vermutlich bleibt Ihnen jetzt nichts anderes übrig, als eigene Jahresrechnugnen zu erstellen, sofern Sie dies noch nicht getätigt haben. Damit sind die richtigen Abschlagszahlungen von Ihnen angerechnet.

Sofern Sie eigene Liegenschaft haben, kommt ja keiner von der Entega rein. Sollten Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen, so ist es unbedingt ratsam,. dass am 28.9.09 jemand anwesend ist. Gerne Klingeln die Sperrbeauftragten an einer anderen Kolingel, damit Sie ins Haus reinkommen.

Sie sollten nochmals schriftlich Widerspruch gegen die Sperrandrohung einlegen mit verweis auf die Rechtsprechung, dass Sperrandrohnungen bzw. Sperren bei Widerspruch nach § 315 bzw. § 307 BGB rechtswidrig sind und zurv Anzeige führen können.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Ready XL

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Außergerichtliche Mahnung bzw. Sperrandrohung
« Antwort #4 am: 26. September 2009, 11:52:40 »
@ Cremer,

..... Mann, Sie sind ja schneller als der Schall.

Also hier noch ein paar Details zu mir.

Bewohne ein eigene Immobilie (Einfam.-Haus), Entega kommt also nicht rein.

Die Verrechnungsweise habe ich nicht wörtlich \"untersagt\", aber die ENTEGA aufgefordert die Zahlungen für den angegebenen Verwendungszweck zu verbuchen mit dem Hinweis, dass ihre Vorgehensweise rechtswidrig ist.

Eigene Jahresabrechnungen mache ich seit 2006/2007, aber darauf geht ENTEGA ja nie ein. Sie schickt dann immer ihre eigene Abrechnung und Sie beharrt auf ihrer Forderung, obwohl sogar Rechenfehler drin sind.

Auch erging schriftl. Widerspruch gegen die letzte Sperrandrohung mit Hinweis auf § 307 BGB. (§ 315 kommt ja bei mir nicht zum Tragen, da ich Sondervertragskunde bin). Denen kann man aber schreiben was man will, sie reagieren einfach nicht, weil sie genau wissen, dass sie diesmal nicht am längeren Hebel sitz. Kenne da noch andere Fälle aus meinem näheren Umfeld (alle gleichartig gelagert).

MFG
Ready XL

Offline Cremer

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Außergerichtliche Mahnung bzw. Sperrandrohung
« Antwort #5 am: 26. September 2009, 18:16:18 »
@Ready XL,

dann bleiben Sie bei Ihren eigenen Jahresabrechnungen und verfahren so weiter.

Auch bei einem anderen Forenmitglied (Regina) war die Entega bisher erfolglos.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Ready XL

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Außergerichtliche Mahnung bzw. Sperrandrohung
« Antwort #6 am: 27. September 2009, 09:39:18 »
@ Cremer,

... jaja, ich verfolge das Forum ja schon seit 2005 und habe hier so manches \"lernen\" können, bzw. mir Wissen aneignen können, das über so manche Unwissenheit aufgeklärt hat.

Danke Cremer

MFG
Ready XL

Offline Ready XL

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Außergerichtliche Mahnung bzw. Sperrandrohung
« Antwort #7 am: 28. November 2009, 13:46:37 »
Tach allerseits,

.... nachdem wieder einige Zeit verstrichen ist, hat sich Entega mit Schreiben v. 6.11.09 gemeldet und eine Sperre beginnend ab dem 18.11.09 angedroht.

Am 23.11.09 muss wohl jemand während unserer Abwesenheit da gewesen sein, denn sie hinterließen ein Schreiben im Briefkasten, ich solle mich innerhalb von 5 Tagen melden. Danach wollen sie das Zutrittsrecht gerichtlich durchsetzen.

Jetzt war es natürlich Zeit einen RA aufzusuchen. Der hat Entega auch schon entsprechend geantwortet.

Mittlerweile bin auch ich zu der Erkenntnis gekommen, Entega ist nicht bereit oder auch nicht in der Lage eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Bedenken zu führen. Die verschicken weiterhin ihre dubiosen, vorgefertigten Schreiben ohne auf das eigentliche Thema einzugehen. Aber das kenne ich noch aus den Zeiten, wo ich mal Premiere Kunde war.

So habe ich dieser Tage erst wieder ein Schreiben mit Bezug auf vier vorangegangene Schreiben unterschiedlichen Datums erhalten, aber nur zwei Schreiben existierten überhaupt. So geht man halt leider mit Kundengeldern um.

Obwohl eine Versorgungssperre nach § 19 Abs. 2 StromGVV, auf die beruft sich Entega ja immer, bei Rückständen aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung unzulassig ist, droht sie permanent eine solche an. In meinem Fall handelt es sich nur um derartige \"Rückstände\".

Naja, schau\'n mer mal wie sich das noch entwickelt.

Einen schönen 1. Advent
Ready XL

Offline Kaktusfreund

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Außergerichtliche Mahnung bzw. Sperrandrohung
« Antwort #8 am: 28. November 2009, 16:30:51 »
Hallo Ready XL,


\"dieses Verhalten sollten Betroffene durch rechtzeitige Kündigung und Anbieterwechsel bestrafen\" ...
rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unter der Überschrift:
Entega erhöht die Strompreise mit fadenscheinigen Argumenten

Die Energieversorger sind wichtige Kunden (Anzeigen ...) der Zeitungen:
Welches Blatt traut sich, diesen Rat der Verbraucherzentrale abzudrucken?

MfG

Kaktusfreund

Offline Cremer

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Außergerichtliche Mahnung bzw. Sperrandrohung
« Antwort #9 am: 28. November 2009, 23:36:41 »
@Ready XL,

schon gelesen.

hier
MFG
Gerd Cremer
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Offline Ready XL

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Außergerichtliche Mahnung bzw. Sperrandrohung
« Antwort #10 am: 29. November 2009, 10:07:25 »
@Cremer,

....danke Cremer!

@Kaktusfreund

...da ist was dran! Und das wissen auch die Energieversorger. Aber so lange ich die E. ärgern kann, werde ich das tun.

Das Bedauerliche ist nur, hört man Entega, denkt man leider gleich an Darmstadt.

Schade für Darmstadt!

Ready XL

 

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