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Autor Thema: RWE- von Sondertarif in Grundversorgung gestuft?  (Gelesen 11694 mal)

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Offline dattelner

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RWE- von Sondertarif in Grundversorgung gestuft?
« am: 16. September 2009, 19:24:57 »
Hallo,
bei Durchsicht der heute angekommen unterjährigen Jahresrechnung fiel mir auf einmal auf, das die Abrechnung des Verbrauchspreises diesmal nach \"ERDGAS Klassik\" erfolgte, während es letztes Jahr noch \"Maxi\" war. Ich war also gut 20 Jahre Sondervertragskunde, und scheine auf einmal in der Grundversorgung zu sein! Die abgerechneten Verbrauchspreise bestätigen dies.
Im Oktober 2007 hatte ich Widerspruch gegen die einseitig seitens RWE erfolgte Kündigung zum 30.11.07 (ihr erinnert euch, damals wollten sie die Gesetzesänderung nutzen um Verträge loszuwerden bzw. nach den neuen Bedingunge abzuschließen) eingelegt.
Die Antwort von RWE beinhaltete wörtlich:

\"Wenn Sie den Vertrag nicht unterschreiben, gelten vorerst Ihre aktuellen Bedingungen weiter. Um alle Kunden langfristig nach neuem Ordnungsrahmen zu beliefern, werden wir nach Ablauf der gesetzlichen Anpassungsfristen (§115 116 des Energiewirtschaftsgesetzes) - fall erforderlich- ihren bisherigen Vertrag in die gesetzlich vorgesehene Grundversorgung (§36 des Energiewirtschaftsgesetzes) überführen.\"

Tja, bisher habe ich keine Mitteilung über eine derartige Überführung erhalten, auch keinen Nachweis, mit welcher Kündigungszeit mein Sondervertrag kündbar sei, wie von mir damals gefordert. Trotzdem befinde ich mich jetzt in der GV.
Was tun? Den Widerspruch, den ich bisher jährlich auf Basis des Sondervertrages gemacht habe, um einen Widerspruch in die Einstufung erweitern?

Offline bjo

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RWE- von Sondertarif in Grundversorgung gestuft?
« Antwort #1 am: 16. September 2009, 19:36:13 »
Zitat
Original von dattelner

Was tun? Den Widerspruch, den ich bisher jährlich auf Basis des Sondervertrages gemacht habe, um einen Widerspruch in die Einstufung erweitern?

hallo,
mir gehts genauso!
mit der jährlich erstellen eigenen Abrechnung schicke ich denen immer
- einen Widerspruch gegen Jahresrechnung
- einen Widerspruch Musterbrief
- ein Zutrittsverbot für Haus und Hof
- ein Widerspruch gegen Umstufung
=>letztendlich muß das Gereicht klären was wie rechtens ist war!

PS: die Kontenklärung die ich mal beantragt hatte stimmt mich schon mal positiv, denn da stimmte nix !

Offline dattelner

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RWE- von Sondertarif in Grundversorgung gestuft?
« Antwort #2 am: 16. September 2009, 20:01:03 »
so ähnlich mache ich es ja auch mit dem Widerspruch bei der eigenen Rechnung. Doch wenn die Umstufung (= Kündigung des Sondervertrags) evtl. korrekt ist, würde ich  den Anbieter wechseln. Leider kann ich das eben nicht nachprüfen mangels nicht mehr vorhandener eigener Vertragsunterlagen- und RWE hat sich  mir gegenüber ja nicht weiter geäussert, geschweige denn irgendwelche Vertragsbedingungen zitiert.

Offline reblaus

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RWE- von Sondertarif in Grundversorgung gestuft?
« Antwort #3 am: 16. September 2009, 20:10:47 »
Auch wenn die RWE schon groß und stark ist, muss sie Sonderverträge kündigen. Hierfür sind Kündigungsfristen einzuhalten, und es muss eine Willenserklärung zugehen, dass sie kündigen wollen. Wer auf einen Widerspruch gegen eine Kündigung zurückschreibt, dann bleibt vorerst alles beim Alten, nimmt die Kündigung zurück. Will er den Vertrag später beenden, muss er erneut kündigen.

Solange nicht gekündigt ist, gibt es auch nichts umzustufen.

Offline dattelner

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RWE- von Sondertarif in Grundversorgung gestuft?
« Antwort #4 am: 16. September 2009, 20:33:26 »
Offenbar haben Sie schon letztes Jahr umgestuft. Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich erst jetzt bei der Kontrolle realisiert habe, dass schon auf der Rechnung 2007/08 ein Teil des Verbrauches zum alten SonderTarif maxi, ein Teil nach GV abgerechnet wurde- und zwar exact ab dem 1.12.07. Zum 30.11.07 hatten Sie ja die Kündigung ausgesprochen, gegen die ich Widerspruch eingelegt hatte (s. erstes Posting hier im thread).
Man hat sich da also nichtmal an seine eigene Zusage vom 16.10.07 gehalten (s.o. das wörtliche).
Kann ich eigentlich nachträglich meinen letztjährigen Widerspruch gegen die Rechnung 07/08 noch erweitern um diesen Fall? (zB Hinweis im aktuellen Widerspruch)

Offline reblaus

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RWE- von Sondertarif in Grundversorgung gestuft?
« Antwort #5 am: 16. September 2009, 20:48:59 »
@dattelner
Haben Sie einen schriftlichen Sondervertrag vereinbart?

Offline bolli

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RWE- von Sondertarif in Grundversorgung gestuft?
« Antwort #6 am: 16. September 2009, 20:57:15 »
Zitat
Original von dattelner
Offenbar haben Sie schon letztes Jahr umgestuft. Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich erst jetzt bei der Kontrolle realisiert habe, dass schon auf der Rechnung 2007/08 ein Teil des Verbrauches zum alten SonderTarif maxi, ein Teil nach GV abgerechnet wurde- und zwar exact ab dem 1.12.07. Zum 30.11.07 hatten Sie ja die Kündigung ausgesprochen, gegen die ich Widerspruch eingelegt hatte (s. erstes Posting hier im thread).
Man hat sich da also nichtmal an seine eigene Zusage vom 16.10.07 gehalten (s.o. das wörtliche).
Kann ich eigentlich nachträglich meinen letztjährigen Widerspruch gegen die Rechnung 07/08 noch erweitern um diesen Fall? (zB Hinweis im aktuellen Widerspruch)

Frage: Hatte RWE explizit gekündigt (mit Frist, Unterschriften u.ä.) oder hatten die, wie auch mein Versorger, ein Schreiben geschickt, dass sie umstufen wollen und einen neuen Vertrag dabei geschickt (so war\'s bei mir). Letzteres würde nicht reichen. Und selbst wenn form- und fristgerecht gekündigt, ist reblaus bezupflichten, wenn sie geäußert haben, sie würden das später mit regeln, dann gilt die alte Kündigung sicher nicht.
Haben Sie gegen die 2007/2008 er Kündigung auch Widerspruch eingelegt ? Wenn ja, ist alles in trockenen Tüchern  :D.

Offline dattelner

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RWE- von Sondertarif in Grundversorgung gestuft?
« Antwort #7 am: 16. September 2009, 21:00:19 »
@reblaus: schriftlicher Sondervertrag müsste abgeschlossen sein, kann aber keinen mehr finden. Bin seit 1989 bei damals VEW dabei, eine schriftliche Vertragsänderung hab ich seit damals nicht mehr unterschrieben. Seitdem hat halt mehrfach der Anbietername und Tarifname gewechselt. Das älteste was ich noch habe sind Rechnungen von 1992 mit der Überschrift: \"Bestabrechnung innerhalb des Sonderabkommens\".

@bolli: Es war ein Schreiben mit anhängendem Zusatzvertrag, unterschrieben mit Kuli \"i.V.irgendwer\". Angekündigt war die Kündigung des alten Vertrages zum 30.11.07, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Bei \"Nichtsunternehmen\" sollte zum 1.12.07 in die GV umgestellt werden.
Gegen die Kündigung habe ich schriftlich Widerspruch eingelegt und auf Weitererfüllung des Vertrages bestanden (war imho ein Musterschreiben). Einen Teilabsatz der RWE- Antwort darauf habe ich ja in #1 gepostet.

Offline reblaus

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RWE- von Sondertarif in Grundversorgung gestuft?
« Antwort #8 am: 16. September 2009, 21:15:23 »
@Dattelner

Das ist ja schon mal etwas. Da haben Sie wenigstens den Preis von 1992. Soviel teurer wird der zu 1989 nicht sein. Durch die Kündigung haben Sie das Eingeständnis der RWE, dass auch die von einem Sondervertrag ausgehen.

Solange die RWE davon ausgeht, sie könne ihre Verträge \"umstufen\" sollten Sie sich überlegen, ob sie das für sich nicht ausnutzen wollen.

Vermutlich hat die RWE nie ein wirksames Preisanpassungsrecht gehabt, so dass der Preis von 1989 nach wie vor der vereinbarte Preis sein dürfte. Ganz sicher wären Sie zwar erst, wenn Sie Ihren Vertrag noch hätten, ich kenne aber keinen Fall, bei dem ein Versorger bisher ein wirksames Preisanpassungsrecht formuliert hätte. Das bedeutet für Sie, dass Sie noch jede Menge Geld zurückverlangen können.

Ich würde die RWE daher damit konfrontieren, und Ihr eine Frist setzen, dass sie die Jahresabrechnungen seit 2000 neu erstellt, und bei der Berechnung Ihren Preis von 1989 zugrunde legt. Dann warten Sie ab, was passiert.

Offline Cremer

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RWE- von Sondertarif in Grundversorgung gestuft?
« Antwort #9 am: 16. September 2009, 22:03:29 »
@dattelner,
@bjo,

prüfen Sie zunächst erst einmal, ob die Kündigung rechtswirksam war und ob die Fristen eingehalten wurden.

Ob die Kündigung rechtswirksam war, dazu gibt es viele Threads, speziell von H. Fricke, hier im Forum. Man kann das dann sehr gut nachprüfen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline bjo

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RWE- von Sondertarif in Grundversorgung gestuft?
« Antwort #10 am: 16. September 2009, 22:16:05 »
Zitat
Original von Cremer
@dattelner,
@bjo,

prüfen Sie zunächst erst einmal, ob die Kündigung rechtswirksam war und ob die Fristen eingehalten wurden.

Ob die Kündigung rechtswirksam war, dazu gibt es viele Threads, speziell von H. Fricke, hier im Forum. Man kann das dann sehr gut nachprüfen.

@cremer,
bei mir übernimmt RA Holling das zur gegeben Zeit!

Offline Cremer

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RWE- von Sondertarif in Grundversorgung gestuft?
« Antwort #11 am: 16. September 2009, 22:23:35 »
@bjo,

Sie können da schon vieles selbst erledigen und prüfen.  :)

Ich denke, da kann man anhand der Termine (Einhaltung von Fristen) feststellen, ob wirksam gekündigt wurde.

Sondervertrag ==> Preisgleitklausel enthalten ja oder nein, etc.
MFG
Gerd Cremer
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Offline bjo

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RWE- von Sondertarif in Grundversorgung gestuft?
« Antwort #12 am: 16. September 2009, 22:40:19 »
Zitat
Original von Cremer
@bjo,

Sie können da schon vieles selbst erledigen und prüfen.  :)

Ich denke, da kann man anhand der Termine (Einhaltung von Fristen) feststellen, ob wirksam gekündigt wurde.

Sondervertrag ==> Preisgleitklausel enthalten ja oder nein, etc.

klar kann man daher sieht das bisher wie folgt aus
=> Einspruch mit Kopie an RA
= > Jahresrechunng mit Widerspruch, Kopie an ..
usw..

Offline userD0010

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RWE- von Sondertarif in Grundversorgung gestuft?
« Antwort #13 am: 17. September 2009, 09:03:32 »
dattelner:

warum denn all die Panik?
Sie haben doch vermutlich gegen die jeweils vorgenommenen \"Preisveranstaltungen\" Ihres freundl. Energieversorgers den Unbilligkeitseinwand erhoben und Ihre Rechnungen auf einen Preis X korrigiert, oder?
Da kann Ihr freundl. Energieversorger doch seine Produkte Jahr für Jahr umbenennen, von Maxi auf Klassik, von Mini auf Modern oder was auch immer dren Phantasie hergibt.
Sie zahlen doch vermutlich nur den Preis, den Sie als billig anerkannt haben.
Für die Differenz zum heutigen Wunschpreis gründet man dann wieder eine neue Firma mit neuen Geschäftsführern und einer Vielzahl von Mitarbeitern, deren Qualifikation man doch tlws. in Zweifel ziehen kann (siehe Briefe für falsche Adressaten etc.)

Offline dattelner

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RWE- von Sondertarif in Grundversorgung gestuft?
« Antwort #14 am: 17. September 2009, 10:23:17 »
@Cremer: Prüfen schön + gut, aber wie, wenn man den Originalvertrag nicht mehr findet?
Gibts hier noch einen alten VEW-Kunden aus 1989 oder Anfang der 90er, der seinen Bestpreisvertrag noch vorliegen hat? Dann wäre ich dankbar für eine Kontaktaufnahme per PN.

@h.terbeck: Ist ja keine Panik, aber man will ja auch nichts falsch machen oder dem Versorger selber eine Steilvorlage liefern. Seit 2005 kürze ich auf einen Preis von 2004, allerdings mit dem Billigkeitseinwand nur hilfsweise, hauptsächlich aus fehlendem Recht zur einseitigen Preisänderung.
Hatte ja ein Sonderabkommen.

 

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