Hallo,
bei Durchsicht der heute angekommen unterjährigen Jahresrechnung fiel mir auf einmal auf, das die Abrechnung des Verbrauchspreises diesmal nach \"ERDGAS Klassik\" erfolgte, während es letztes Jahr noch \"Maxi\" war. Ich war also gut 20 Jahre Sondervertragskunde, und scheine auf einmal in der Grundversorgung zu sein! Die abgerechneten Verbrauchspreise bestätigen dies.
Im Oktober 2007 hatte ich Widerspruch gegen die einseitig seitens RWE erfolgte Kündigung zum 30.11.07 (ihr erinnert euch, damals wollten sie die Gesetzesänderung nutzen um Verträge loszuwerden bzw. nach den neuen Bedingunge abzuschließen) eingelegt.
Die Antwort von RWE beinhaltete wörtlich:
\"Wenn Sie den Vertrag nicht unterschreiben, gelten vorerst Ihre aktuellen Bedingungen weiter. Um alle Kunden langfristig nach neuem Ordnungsrahmen zu beliefern, werden wir nach Ablauf der gesetzlichen Anpassungsfristen (§115 116 des Energiewirtschaftsgesetzes) - fall erforderlich- ihren bisherigen Vertrag in die gesetzlich vorgesehene Grundversorgung (§36 des Energiewirtschaftsgesetzes) überführen.\"
Tja, bisher habe ich keine Mitteilung über eine derartige Überführung erhalten, auch keinen Nachweis, mit welcher Kündigungszeit mein Sondervertrag kündbar sei, wie von mir damals gefordert. Trotzdem befinde ich mich jetzt in der GV.
Was tun? Den Widerspruch, den ich bisher jährlich auf Basis des Sondervertrages gemacht habe, um einen Widerspruch in die Einstufung erweitern?