Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: VZ HH: Vorsicht Falle!  (Gelesen 2555 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline AKW NEE

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 913
  • Karma: +0/-0
    • http://www.villa-13.de
VZ HH: Vorsicht Falle!
« am: 25. August 2009, 08:36:03 »
Verbraucherzentrale wirft E.on Hanse verbotene Tricks vor!
Die E.ON Avacon arbeitet mit den gleichen Formulierungen.

siehe hier:
VZ HH: Vorsicht Falle!

Offline AKW NEE

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 913
  • Karma: +0/-0
    • http://www.villa-13.de
VZ HH: Vorsicht Falle!
« Antwort #1 am: 25. August 2009, 13:21:46 »
Die E.ON-Avacon hat, wie schon oft die Preise für den Bezug von Erdgas angepasst. Freundlich, wie es sich im Geschäftsleben gehört, hat die Avacon dazu eine Benachrichtigung geschrieben. Die Verpflichtung auf das, dem Kunden zustehende Sonderkündigungsrecht hinzuweisen, kommt die Avacon nach, in dem sie auf einem nicht mal von ihr unterschriebenen Informationsblatt und nicht in dem Anschreiben, auf dieses Recht hinweist. Hier ist der Satz zu lesen:“ Wenn Sie nicht kündigen, gelten die neuen Preise als vereinbart.“ Auch diese Interpretation des Sonderkündigungsrechtes durch den Versorger ist nicht neu!

Natürlich wird vom Versorger nicht auf die Möglichkeit des Einwandes der Unbilligkeit hingewiesen, aber es gibt sie trotzdem, auch wenn es nicht in der AGB steht.

Tatsächlich handelt es sich hier nicht um eine neue Klausel der jeweils gültigen AGB, wenn es denn überhaupt eine gibt, sondern um eine Auslegung des Sonderkündigungsrechtes, die nicht neu ist. Natürlich kann auf diesem Wege dem Verbraucher auch keine neue Vertragsklausel untergejubelt werden, hierfür gibt es eindeutige gesetzliche und vertragliche Regelungen, die nicht im geringstem von der E.ON Avacon erfüllt werden.

Es sollte mich doch sehr wundern, wenn auf diesem Wege die Bestimmungen des BGB außer Kraft gesetzt oder verändert werden können.

Milde belächelt von einigen Mitstreitern haben die Energieversorger-Wendland immer darauf hingewiesen, das die Verbraucher nicht nur jeder Jahresverbrauchsabrechnung, sonder jeder Ankündigung von Preisänderungen, egal ob Erhöhung oder Senkung widersprechen sollen, dies allein, um den unterschiedlichen Rechtsauslegungen, hier des Sonderkündigungsrechtes, in Bezug auf die Wirksamkeit von Preisänderungen gerecht zu werden. Natürlich sollten gerade jetzt möglichst viele Kunden der E.ON Avacon der Preisänderung widersprechen, hierbei ist es  wichtig gleichzeitig dem Gesamtpreis und nicht nur der Änderung zu widersprechen.

Am kommenden Mittwoch, dem 02. 09. um 18:30 treffen ich auch zu dieser Frage die Energieverbraucher-Wendland im DurchBlick in Lüchow, Bergstr.9 am Wasserturm.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz