Hallo
dewr Text lautet:
4. Preisänderung
Sollte nach Vertragsabschluss erlassene oder geänderte Gesetze die Wirkung haben, dass die Erzeugung,der Bezug, die Fortleitung, oder die Abgabe von Elektrzität unmittelbar oder mittelbar verteuert wird, so erhöhen sich die vertraglichen Strompreise entsprechend und von dem Zeitpunktan, an dem die Verteuerung in Kraft tritt. Entsprechendes gilt für Wirkungen, die zu einer Strompreisermäßigung führen. Hierüber wird der Kunde rechtzeitig in geeigneter Weise informiert. Für den falleiner Strompreierhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Monatsende zu.