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Statt eines Urteils verkündete der Richter den nächsten Termin in der Sache „Gaspreisrebellen“: Am 5.Oktober findet eine weitere Zeugenanhörung statt, bei der es um die Preiskalkulation der Stadtwerke Esslingen (SWE) geht.
Der Richter hofft nun auf Erkenntnisse durch einen Beschluss, den er jetzt verkündet hat: Die SWE sollen Unterlagen liefern, aus denen hervorgeht, dass sie nur die Preissteigerungen weitergegeben haben, die durch höhere Bezugskosten bei der EnBW als Lieferantin entstanden sind. Allein aus dem Bezugspreis lasse sich dies nicht ablesen, so der Richter. Vielmehr sei auch die Abgabemenge zu berücksichtigen, die über das Jahr hinweg bei Gasheizungen stark schwanke. Außerdem sollen die SWE nachweisen, dass sie gestiegene Gaspreise nicht durch andere rückläufige Kosten in der Sparte Gas ausgleichen konnten. Falls das so wäre, müsste diese Kostenreduzierung verrechnet und an die Kunden weitergegeben werden. Berücksichtigen müssen die SWE aber nur Einsparungen in der Sparte Gas, nicht etwa beim Wasser oder bei den städtischen Bädern.Wozu ist ein Sachverständiger notwendig?Der Sachverhalt ist so komplex, dass der Richter nun einen Sachverständigen aus Berlin bestellen will. Ihm müssen die Stadtwerke alle Fragen beantworten. Bislang, so der Richter, hätten die SWE \"nicht hinreichend dargelegt, warum man die Bekanntgabe von internen Daten verweigert\". Der pauschale Hinweis auf das Geschäftsgeheimnis genügt nicht. Es muss laut BGH vielmehr das konkrete Risiko bestehen, dass ein Wettbewerber durch die Offenlegung der Daten die Preise unterbietet.Wann kommt das Urteil?Nachdem nun ein Sachverständiger eingeschaltet wird, der mit den Fakten aus dem Esslinger Prozess nicht vertraut ist und der sämtliche Akten lesen muss, wird es Monate dauern, bis das Verfahren fortgesetzt wird. Wie lange es dann noch bis zum Urteil dauert, ist ungewiss. Der Richter ist jedenfalls darauf angewiesen, über den Sachverständigen mehr Fakten zu erhalten.
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