Der neue Vertrag ist auch schon da und läßt sich fast gar nicht mit dem Neuen vergleichen, da der Alte gerade mal eine DIN A4 Seite umfaßt und der neue 3 Seiten plus \"Ergänzende Bedingungen\".
Hier die beiden wichtigsten Punkte aus dem bestehenden Vertrag:
1. Gaspreis
[Damals gültiger Gaspreis]
Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der \"Allgemeinen Tarifpreise für Gas\" eintritt. Die Abrechnung erfolgt mit den in Klammern aufgeführten Nettopreisen, die Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. Der SWA ist jede Änderung der angeschlossenen Gasgeräte mitzuteilen.
5. Geltung der AVBGasV
Soweit in diesem Normsondervertrag nichts anderes vereinbart wird, gilt die jeweils gültige \"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV)\" einschl. Anlagen, die wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages ist. Änderungen des Normsondervertrages Gas werden mit der öffentlichen Bekanntgabe wirksam. Mit einer Änderung der Preise werden die übrigen Bestimmungen des Normsondervertrages Gas nicht aufgehoben.
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1. Gaspreis
[aktuelle Gaspreis]
Aktuelle Informationen über geltende Preise erhält der Kunde auf der Internetseite der SWA unter
http://www.stadtwerke-achim.de. Die Abrechnung erfolgt mit den in Klammern aufgeführten Nettopreisen, die Mehrwertsteuer wird zusätzliche berechnet. Der SWA ist jede Änderung der angeschlossenen Gasgeräte umgehend mitzuteilen.
Sollten nach Vertragsabschluss erlassene und/oder geänderte Rechstvorschriften und/oder hoheitliche Maßnahmen und/oder umweltrechtliche Bestimmungen die Wirkung haben, dass die Erzeugung, der Bezug, die Fortleitung, die Verteilung und/oder die Abgabe von Gas unmittelbar oder mittelbar verteuert bzw. verbilligt werden, so erhöht bzw. ermäßigt sich der Gaspreis entsprechend von dem Zeitpunkt ab, an dem die Verteuerung bzw. Verbilligung wirksam wird.
Unabhänging davon ist die SWA berechtigt, die Preise nach billigem Ermessen nach § 315 BGB zu ändern. Preisänderungen werden dem Kunden sechs Wochen vor deren Inkraftreten schriftlich mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, diesen Gaslieferungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Preiserhöhung schriftlich zu kündigen. Macht der Kunde von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung nach Ablauf der diesbezüglichen Kündigungsfrist als genehmigt. Auf diese Folge wird der Kunde in der Mitteilung hingewiesen.
5. Geltung der GasGVV / der Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV
Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, gelten für die Gaslieferung im übrigen die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Verweis auf Bundesgesetzblatt) und die Ergänzenden Bedingungen der SWA zur GasGVV in ihren jeweiligen Fassungen. Die GasGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV in ihren derzeitigen Fassungen liegen dem Vertrag als Anlage bei.
Die Ergänzenden Bedingungen beschäftigen sich unter Punkt 1 ganz ausführlich mit der unterjährigen Abrechnung. Die restlichen Punkte sind kurz und ich nenne hier nur die Überschriften: 2. Zahlungsweisen, 3. Zahlungsverzug, 4. Kosten der Wiederherstellung der Versorgung und 5. Umsatzsteuer