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Autor Thema: Urteil von 2007 Gericht untersagt Ölpreisbindung  (Gelesen 7244 mal)

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Offline Krüml

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Urteil von 2007 Gericht untersagt Ölpreisbindung
« am: 22. Juli 2009, 10:18:00 »
Ich habe in älteren Energiedepeschen geblättert, dabei ist mir ein Artikel mit folgender Überschrift aufgefallen:
\"Gericht untersagt Ölpreisbindung\"
Das Landgericht Rostock hat in einem Urteil von 26. April 2007 (Az.: 4O 316/06) entschieden, dass sich ein Erdgasversorger bei Preiserhöhungen nicht auf die Entwicklung des Preise für leichtes Heizöl und auf geänderte Marktverhältnisse berufen dürfe.
Geklagt hatte der Bund der Energieverbraucher. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. Ich konnte kein weiteres Urteil finden.
Kann mir jemand weiterhelfen? Wie ist diese Berufung ausgegangen?

Vielen Dank Krüml

Offline luschi

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Urteil von 2007 Gericht untersagt Ölpreisbindung
« Antwort #1 am: 27. Juli 2009, 00:07:39 »
ist mir zumindest auch schon aufgefallen, dass man nix von hoeherer instanz gehoert oder gelesen hat.

Offline reblaus

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Urteil von 2007 Gericht untersagt Ölpreisbindung
« Antwort #2 am: 27. Juli 2009, 09:56:39 »
Diese Frage dürfte vom BGH in seinem Urteil vom 13. Juni 2007 - Az: VIII ZR 36/06 vorerst entschieden worden sein. Dort wurde festgestellt, dass die Ölpreisbindung im Rahmen einer Billigkeitsprüfung nach § 315 BGB nicht zu überprüfen sei. Eine Festsetzung der Endverbraucherpreise sei auch dann billig, wenn eine Ölpreisbindung beim vorgelagerten Bezugsvertrag kartellrechtswidrig sei.

Dieser Auffassung ist der Kartellsenat des BGH später entgegen getreten. Nach dieser Meinung muss ein Kartellvertoß im vorgelagerten Lieferantenverhältnis bei der Billigkeitsprüfung berücksichtigt werden. Die Beweislast für den Kartellverstoß liegt aber beim Verbraucher. Das gleiche vertritt auch der EuGH, an dessen Rechtsprechung der BGH gebunden ist.

Ob die Ölpreisbindung generell kartellrechtswidrig ist, wurde jedoch noch nicht entschieden.

Eine große Wahrscheinlichkeit dürfte jedoch bestehen, dass die derzeitige vermehrt anzutreffende Praxis kartellrechtswidrig ist. Danach werden Industriekunden immer weniger auf Basis ölpreisgebundener Verträge beliefert, weil im Wettbewerb solche Preise nicht mehr durchgesetzt werden können. Wer aber ohne sachlichen Grund auf einem Wettbewerbsmarkt günstigere Konditionen anbietet, als auf dem Markt auf dem er eine marktbeherrschende Stellung inne hat, beutet diese marktbeherrschende Stellung unzulässig aus. Ein Festhalten an der Ölpreisbindung nur bei den Privatverbrauchern wäre danach verboten.

Die Schwierigkeit für den Verbraucher ergibt sich beim Beweis dieser Tatsachen.

Offline Pelikan

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Urteil von 2007 Gericht untersagt Ölpreisbindung
« Antwort #3 am: 27. Juli 2009, 10:30:29 »
moin moin,

in der Sache selber ist wohl noch nichts entschieden worden...sonst hatten die Stadtwerke schon mit einem Urteil \"gewunken\"...

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline luschi

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Urteil von 2007 Gericht untersagt Ölpreisbindung
« Antwort #4 am: 10. März 2010, 13:17:20 »
in dem urteil ging es doch darum, dass die preisaenderungsklauseln unwirksam sind. wie wir nun sehen haben die stadtwerke rostock hier ganz schlechte karten, eine preiserhoehung auf dieser vertragsgrundlage durchzusetzen.
in dem konkreten fall jedoch habe ich immer noch nichts neues gehoert. so wie die sache aussieht ist ja nicht anzunehmen, dass die stadtwerke mit dem abschliessenden urteil hausieren werden, wohl eher die verbraucherverbaende...

Offline RR-E-ft

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Urteil von 2007 Gericht untersagt Ölpreisbindung
« Antwort #5 am: 10. März 2010, 13:51:48 »
Der BGH will am 24.03.10 zwei Entscheidungen zur Zulässigkeit von HEL- Preisänderungsklauseln in den AGB eines Gaslieferungsvertrages mit Haushaltskunden verkünden. Die obergerichtliche Rechtsprechung dazu ist bisher uneinheitlich (OLG Frankfurt/ OLG Köln). Siehste hier.

 

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