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Autor Thema: habe gerichtlichen Mahnbescheid bekommen  (Gelesen 5202 mal)

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Offline msch

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habe gerichtlichen Mahnbescheid bekommen
« am: 17. Juli 2009, 14:18:11 »
Hallo,
ich suche mal wieder Hilfe im Kampf gegen unseren alten Gasversorger.
Wir hatten einen Gasvertarg bei der Entega bis zum 31.12. der neue Versorger konnte uns aber erst zum 1.2. versorgen, so dass wir für den Monat in den Grundversorgertarif gerutscht sind. Wir haben für diesen einen Monat ein neues Konto bei der Entaga bekommen. Mit unserem alten Konto sind wir im Preiswiderspruch und daher, nach Meinung von der Entega, im Minus. Durch den Widerspruch sind wir das aber ja nicht, da eine Billigkeit noch nicht nachgewiesen ist und wir somit ein Guthaben von 17 Euro hatten. Diesen Betrag wollten sie uns aber natürlich nicht gutschreiben.
Die Rechnung für den einen Monat Grundversorgung haben wir, bis auf die 17,- Guthaben des alten Kontos überwiesen und ihnen das auch schriftlich darglegt. Daher ist für uns der Stand ausgeglichen, natürlich bis auf den Preiswiderspruch.
Jetzt hat aber die Entega einfach unsere Überweisung komplett auf das alte Konto gebucht und fordert den Betrag erneut ein. Was soll ich davon halten, ich denke nicht das die das dürfen, oder?
 Nach erneuten Widersprüchen gegen Ihr handeln und Mahnungen von ihrem Anwalt Herr Major, gegen die wir auch widersprochen haben ist uns jetzt ein Mahnbescheidn vom Amtsgericht Hühnfeld ins Haus geflattert.
Wie soll ich mich weiter verhalten, wir wollen natürlich widerspruch einlegen. Ich denke nur, das wir uns jetzt einen Anwalt dazu suchen sollten. Oder geht jetzt auch noch so, was meint Ihr? Kann uns jemand einen Anwalt empfehlen. Desweitern sind wir finanziell nicht unbedingt gut bestückt und müssten dann Prozesskostenhilfe beantragen, wie sind da die Aussichten für uns?
LG Miriam

Offline msch

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habe gerichtlichen Mahnbescheid bekommen
« Antwort #1 am: 21. Juli 2009, 13:19:41 »
Hallo an alle Profis,
kann uns keiner Tips geben, haben nur eine 2 Wochen Frist!!!
Gruß M. Schäfer

Offline kamaraba

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habe gerichtlichen Mahnbescheid bekommen
« Antwort #2 am: 21. Juli 2009, 13:45:24 »
@msch

Auf dem Mahnbescheid das Kreuz an der richtigen Stelle machen.
Anwalt suchen
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline u.h.

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habe gerichtlichen Mahnbescheid bekommen
« Antwort #3 am: 21. Juli 2009, 14:42:34 »
Zitat
Original von msch
...
Wir haben für diesen einen Monat ein neues Konto bei der Entaga bekommen. Mit unserem alten Konto sind wir im Preiswiderspruch und daher, nach Meinung von der Entega, im Minus.
...
Die Rechnung für den einen Monat Grundversorgung haben wir, bis auf die 17,- Guthaben des alten Kontos überwiesen und ihnen das auch schriftlich darglegt. Daher ist für uns der Stand ausgeglichen, natürlich bis auf den Preiswiderspruch.
Jetzt hat aber die Entega einfach unsere Überweisung komplett auf das alte Konto gebucht und fordert den Betrag erneut ein. Was soll ich davon halten, ich denke nicht das die das dürfen, oder?...

1. Bei allgemeinen Geschäftsbedingungen kann trotz eines Aufrechnungsverbots aufgerechnet werden, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt wurde.
Wenn also die Forderung bzgl. des alten Kontos bestritten und auch nicht rechtskräftig festgestellt wurde und die Zahlung für den einen Monat Grundversorgung eindeutig auf das neue Konto angewiesen wurde, darf Entaga die Summe nicht für das alte Konto verwenden!
Entega kann dann nur die offene Summe des alten Kontos anmahnen / einklagen!

2. In welcher Größenordnung liegt denn der angemahnte Betrag?
Es wird sicher (leider) schwer, bei einem Streitwert von 100 EUR einen kompetenten RA zu finden...

3. Bei einem Einspruch gegen den Mahnbescheid kann (muß aber nicht) ein Verfahren eröffnet werden.

4. Widerspricht man dem Mahnbescheid NICHT, erkennt man die Schuld an, welche dann auch (ggf. zwangsweise) vollstreckt werden kann!

5. Mögliche Gegenmaßnahme (?):
Entega wegen \"Falschbuchung\" mit Klage drohen (und zur Not auch tun !), falls die Summe nicht auf dem neuen Konto erscheint...

Offline msch

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habe gerichtlichen Mahnbescheid bekommen
« Antwort #4 am: 21. Juli 2009, 16:16:27 »
Vielen Dank, das ist uns wirklich eine Hilfe gewesen. Der ursprüngliche Betrag waren nur 90,- Jetzt sind es ca. 140,-.
Uns geht es eher ums Prinzip und in zweiter Linie ums Geld.
Viele Grüße M. Schäfer

Offline Napez

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habe gerichtlichen Mahnbescheid bekommen
« Antwort #5 am: 20. August 2009, 13:10:26 »
Wie ist denn der aktuelle Stand? Hat entega auf den Widerspruch bereits reagiert?

Ich war bis Ende Juli 2007 entega-Gas-Kunde und habe seit dem 01.01.05 nur den Preis von Dezember 2004 bezahlt und verlange seit dem den Nachweis des billigen Ermessens der Preiserhöhungen. Nach einem erneuten Lieferantenwechsel war ich durch Schlamperei des Neulieferanten kurzzeitig wieder Zwangskunde bei entega, da ich in die Grundversorgung gefallen bin. Das ist abgerechnet. Aber scheinbar erinnern die sich jetzt wieder an mich.

Jetzt habe ich nach langer Zeit mal wieder Post von entega erhalten. Sie verlangen dort die Zahlung eines nicht aufgeschlüsselten Gesamtbetrages und drohen das gerichtliche Mahnverfahren an. Dies haben sie in der Vergangenheit allerdings schon mehrfach getan, ohne weitere Folgen.

Ansprüche aus 2005 sollten gem §199 BGB verjährt sein, es geht also nur noch um 2006 und 2007.

Mich interessiert dieser Fall, und ich wäre für weitere Infos sehr dankbar (gern auch als PN).

 

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