Original von Black
Original von reblaus
Dem Versorger steht doch die Möglichkeit offen, sich von seinem Verlustgeschäft durch Verkauf des Geschäftsfeldes der Grundversorgung zu lösen. Ein größerer oder fähigerer Versorger könnte wirtschaftlicher arbeiten und ein Interesse am Erwerb dieses Geschäftes haben.
Sehr lustig. Dem Kunden steht doch bei fehlendem Wettbewerb auch die Möglichkeit offen seinen Wohnsitz aufzugeben und in ein anderes Netzgebiet umzuziehen.
Na, ja wird\'s aber sehr abstrus.
Da sind wir ja voll auf der Linie der Versorger, die argumentieren, sie befänden sich in einem Substitutionsmarkt, da der Verbraucher sich ja statt für Gas oder Strom auch für eine andere Heizenergie wie Holz entscheiden kann.
Jetzt weiss ich auch, wär die berät
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Also dann, Häuschen verkaufen und teures neues in billigem anderen Gebiet kaufen, bis auch hier die Preise steigen und dann auf, auf, wieder zurück.
Da sollten wir wieder unter die Nomaden gehen.
Original von Black
@ Bolli
Wenn Sie \"später dazukommen\" haben Sie sich bewusst für den Grundversorgungstarif entschieden. Der Tarif kann also nicht Ihnen gegenüber von Anfang an unbillig sein.
Nein !!! Ich meine, ich bin weiterhin im Sondertarif und erfahre erst später, dass dem leider nicht so ist. Leider sind in meinem Gebiet aber nur 2 Versorger, einer mit der Grundversorgung. Da ist nicht viel mit \"bewusst\" und \"freiwillig\". Aber wie oben von Ihnen erläutert, könnte ich ja das Haus verkaufen und umziehen :evil:
Original von Black
So sieht es jedenfalls der BGH.
Da können Sie derzeit aber froh sein. Aber ich sehe, wie Herr Fricke, da durchaus eine gewisse Unlogik in dieser Rechtssprechung des VIII. Senats und hab die Hoffnung auf einsichtige andere Köpfe in diesem Haus noch nicht aufgegeben.
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