@reblaus
Original von reblaus
Wenn die Preise wegen dieses Kartells nur um 0,1 ct/kWh gestiegen sind, können allein die deutschen Privatverbraucher schätzungsweise 300 Mio. € pro Jahr zurückfordern. Hochgerechnet auf 10 Jahre wären das 3 Mrd. Und für jede 0,1 ct zusätzliche Preissteigerung kämen weitere 3 Mrd. hinzu.
WENN ist wohl das entscheidende Wort dabei.
Ab wann beginnt die Verjährung eines solchen Schadensersatzanspruches?
Vielleicht wird es eine rechtskräftige Entscheidung erst in fünf Jahren oder noch später geben.
Woher weiß man als Verbraucher, dass der
eigene Gaspreis insbesondere kausal gerade aufgrund einer Marktaufteilung der beiden Konzerne um 0,10 Ct/ kWh über 10 Jahre hinweg zu hoch lag?
Und vor allem:
Wie weist man das gerichtsfest nach? Möglicherweise hatte ja der eigene Versorger einen dadurch überhöhten Großhandelspreis durch eigenen Margenverzicht gegenüber dem Letzverbraucher
vollständig kompensiert. Schließlich behaupten viele Gasversorger, sie hätten die gestiegenen Großhandelspreise seit Jahr und Tag sowieso nie vollständig weitergegeben, sondern durch Margenverzicht immer einen Teil ausgeglichen. ....
Was ist mit den Gaskunden, deren Versorger nicht E.ON Ruhrgas als Vorlieferanten in der Kette hatten, etwa wenn die Importeuere Wingas oder VNG Leipzig die Vorlieferanten waren oder aber EWE Erdgas selbst erzeugt oder importiert hat?