Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: E.on - Strafe 553 Millionen  (Gelesen 22388 mal)

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Offline bjo

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E.on - Strafe 553 Millionen
« am: 08. Juli 2009, 11:13:38 »
Hallo,

Die Geldbußen gegen E.on und das Tochterunternehmen E.on Ruhrgas einerseits sowie den französischen Versorger GDF andererseits beliefen sich auf je 553 Millionen Euro, teilten die Wettbewerbshüter am Mittwoch in Brüssel mit.



Quelle
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,634971,00.html

Offline grisu63

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E.on - Strafe 553 Millionen
« Antwort #1 am: 08. Juli 2009, 12:10:33 »
Nun rate mal, wer die Zeche letzendlich bezahlen muss... ;(

Offline okieh

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E.on - Strafe 553 Millionen
« Antwort #2 am: 08. Juli 2009, 12:49:26 »
genauso seh ich es auch!

da kommt ein Räuber und nimmt einem anderen Räuber ganz legitim seine Beute ab.

Was hab also ich als eigentlich Bestohlener davon?

Gruß

Offline wulfus

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E.on - Strafe 553 Millionen
« Antwort #3 am: 08. Juli 2009, 13:12:38 »
So und nun bitte ich Brüssel, dafür zu sorgen, dass alle geschröpften Gasverbraucher ihr zuviel bezahltes Gasentgelt zurück erhalten, alle laufenden Gerichtsverfahren sofort zu Gunsten der Verbraucher entschieden und eingestellt werden und die schon wieder angekündigten höheren Winterpreise zurückgenommen und stattdessen weiter gesenkt werden.

Und was ist eigentlich mit dem Srommarkt? Findet Brüssel den OK?

Offline RR-E-ft

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E.on - Strafe 553 Millionen
« Antwort #4 am: 08. Juli 2009, 13:31:06 »
Die den Konzernen vorgeworfene Marktaufteilung stellt ein sog. hardcore- Kartell dar, bei dem die Strafe hoch ausfallen muss, um auch andere marktbherrschende Unternehmen von solchen Marktaufteilungen abzuschrecken. Marktaufteilungen führen zum Ausfall des Preiswettbewerbs und damit nach aller ökonomischen Erfahrung zu einem höheren Preisniveau. Dies zu verhindern, ist Aufgabe der deutschen und europäischen Kartellbehörden, die die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs auch im Energiebereich sicherstellen sollen.

Inwieweit nun die aktuellen Gas- Preisniveaus etwa in Frankreich und Deutschland  etwaig darauf beruhen, dass es zwischen den Konzernen möglicherweise in Folge einer solchen Absprache  (über welche noch gerichtlich zu befinden sein wird) zu keinem Preiswettbewerb auf dem jeweils betroffenen Markt kam, lässt sich wohl schwer beurteilen. Deshalb lässt sich auch schwer beurteilen, wie etwaig dr einzelne Gaskunde davon tatsächlich betroffen sein kann.

Dementsprechend mutet mancher Beitrag hier albern an.

Offline taxman

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E.on - Strafe 553 Millionen
« Antwort #5 am: 08. Juli 2009, 13:56:27 »
Kartellstrafe für Eon und GDF von 1,1 Milliarden Euro

Quelle:
http://de.news.yahoo.com/2/20090708/tts-kartellstrafe-fuer-eon-und-gdf-von-1-c1b2fc3.html

Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes warf den früheren Monopolisten eine regelrechte \"Ausbeutung der Verbraucher\" vor.
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline ben100

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E.on - Strafe 553 Millionen
« Antwort #6 am: 08. Juli 2009, 15:35:57 »
Also ich finde auch das die Strafe ok ist, aber sie ist nur dann gerecht, wenn den Verbrauchern etwas zurückgezahlt wird.

Was haben die Verbraucher davon? Nix, im Gegenteil sie werden in den nächsten Jahren die Zeche zahlen.

Gerecht ist anders!

Offline DieAdmin

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E.on - Strafe 553 Millionen
« Antwort #7 am: 08. Juli 2009, 16:22:05 »

Offline RR-E-ft

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E.on - Strafe 553 Millionen
« Antwort #8 am: 08. Juli 2009, 17:01:24 »

Offline nomos

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E.on - Strafe 553 Millionen
« Antwort #9 am: 08. Juli 2009, 17:10:57 »
Seit 30 Jahren zahlen die Verbraucher also überhöhte Preise. Das wissen wir nun doch schon lange!

Es ist Zeit für die Quittung!

Nach Angaben der Kommission können betroffene Verbraucher zudem wegen überhöhter Gasrechnungen vor Gericht auf Schadenersatz durch die beiden Konzerne klagen.

Für den einzelnen Verbraucher ist das schnell und leicht gesagt. Aber Verbraucherzentralen und BdEV hört ihr die Signale nicht?!

Offline RR-E-ft

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E.on - Strafe 553 Millionen
« Antwort #10 am: 08. Juli 2009, 17:26:49 »
@nomos

Ggf. wissen Sie schon wie der Streit nach den Klagen der Konzerne gegen diese Entscheidung ausgeht? Ggf. wissen Sie auch, wie ein Kunde, der nicht Vertragspartner der E.ON Ruhrgas oder der GdF ist,  einen ihm konkret entstandenen Schaden gerichtlich  nachweist und diesen der Höhe nach beziffert? Darin liegen die Schwierigkeiten.

reblaus hat vielleicht schon die Lösung parat. ;)

Haben Sie die Signale gehört?!

PM des Vereins

Zitat
Nun prüfe der Verein, wie sich die Verbraucher auf der Basis der Kommissionsentscheidung überhöhte Gaspreise rückerstatten lassen können.

Offline reblaus

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E.on - Strafe 553 Millionen
« Antwort #11 am: 08. Juli 2009, 18:05:44 »
Für eine Schadensersatzklage muss erst die letztinstanzliche Entscheidung des EuGH abgewartet werden. Erst diese Entscheidung dient den Verbrauchern als Beweis des Kartellverstoßes. Danach kann jeder Marktteilnehmer somit auch jeder Verbraucher die beiden Delinquenten auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens in Anspruch nehmen.

In der Praxis ist aber nur empfehlenswert, dass sich viele Verbraucher zusammenschließen, um diesen Rechtsstreit gemeinsam zu führen. Da könnte in der Tat der Bund der Energieverbraucher eine große Rolle spielen.

Die wahre Keule gegen diese Kartellisten ist nicht die Geldbuße, die angesichts der zweistelligen Milliardengewinne sowieso nicht ins Gewicht fallen, sondern der Schadensersatz. Wenn die Preise wegen dieses Kartells nur um 0,1 ct/kWh gestiegen sind, können allein die deutschen Privatverbraucher schätzungsweise 300 Mio. € pro Jahr zurückfordern. Hochgerechnet auf 10 Jahre wären das 3 Mrd. Und für jede 0,1 ct zusätzliche Preissteigerung kämen weitere 3 Mrd. hinzu. Wenn dann noch Industrie und Franzosen mitziehen wären Eon und GDF bei weiterem ungebührlichem Verhalten bald vergesellschaftet oder besser gesagt verbrauchert.

Offline nomos

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E.on - Strafe 553 Millionen
« Antwort #12 am: 08. Juli 2009, 18:30:52 »
Zitat
Original von
Ggf. wissen Sie schon wie der Streit nach den Klagen der Konzerne gegen diese Entscheidung ausgeht? Ggf. wissen Sie auch, wie ein Kunde, der nicht Vertragspartner der E.ON Ruhrgas oder der GdF ist,  einen ihm konkret entstandenen Schaden gerichtlich  nachweist und diesen der Höhe nach beziffert? Darin liegen die Schwierigkeiten.
    Exakt, das sind die Schwierigkeiten! Da muss man einfach passen! :(  Wie gehabt muss man wohl bald sagen.  Am Ende wieder nur ein Hornberger Schießen.

    Da gibt die Presse einen Hinweis
\"für die Verbraucher\" weiter und das war es dann auch schon. Die Schwierigkeiten sind mir sonnenklar, daher ist es kaum sinnvoll, dass sich einzelne Verbraucher ans Werk machen und wer hat schon \"die Lösung\".

Zitat
Nach Angaben der Kommission können betroffene Verbraucher oder Unternehmen zudem wegen überhöhter Gasrechnungen vor Gericht auf Schadenersatz durch die beiden Konzerne klagen.
z.B. FAZ  KÖLN usw..

Es bleibt ein Trauerspiel! Zweifelsfrei ist vielen Verbrauchern durch diese Marktaufteilung ein Schaden entstanden. Jetzt gilt es doch Mittel und Wege zu finden, diesen Schaden unter den verschieden Konstellationen geltend zu machen. Vom faktischen Konzern über das belieferte Stadtwerk bis zum Endverbraucher.  Vielleicht geht es ja mit einer Kettenreaktion? Man muss doch nicht warten und zusehen, wie sich E.ON und GdF durch alle Instanzen wehren, was ja ihr gutes Recht ist. @RR-E-ft, Sie sind der Fachjurist!  ;)
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Offline RR-E-ft

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E.on - Strafe 553 Millionen
« Antwort #13 am: 08. Juli 2009, 18:35:53 »
@reblaus

Zitat
Original von reblaus
Wenn die Preise wegen dieses Kartells nur um 0,1 ct/kWh gestiegen sind, können allein die deutschen Privatverbraucher schätzungsweise 300 Mio. € pro Jahr zurückfordern. Hochgerechnet auf 10 Jahre wären das 3 Mrd. Und für jede 0,1 ct zusätzliche Preissteigerung kämen weitere 3 Mrd. hinzu.

WENN ist wohl das entscheidende Wort dabei.

Ab wann beginnt die Verjährung eines solchen Schadensersatzanspruches?
Vielleicht wird es eine rechtskräftige Entscheidung erst in fünf Jahren oder noch später geben.

Woher weiß man als Verbraucher, dass der eigene Gaspreis insbesondere kausal gerade aufgrund einer Marktaufteilung der beiden Konzerne um 0,10 Ct/ kWh über 10 Jahre hinweg zu hoch lag?  

Und vor allem: Wie weist man das gerichtsfest nach?

Möglicherweise hatte ja der eigene Versorger einen dadurch überhöhten Großhandelspreis durch eigenen Margenverzicht gegenüber dem Letzverbraucher vollständig kompensiert. Schließlich behaupten viele Gasversorger, sie hätten die gestiegenen Großhandelspreise seit Jahr und Tag sowieso nie vollständig weitergegeben, sondern durch Margenverzicht immer einen Teil ausgeglichen. ....

Was ist mit den Gaskunden, deren Versorger nicht E.ON Ruhrgas als Vorlieferanten in der Kette hatten, etwa wenn die Importeuere Wingas oder VNG Leipzig die Vorlieferanten waren oder aber EWE Erdgas selbst erzeugt oder importiert hat?

Offline bjo

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« Antwort #14 am: 08. Juli 2009, 19:14:10 »
@RR-E-ft

Sie haben Recht!
das einzige was das für den Endverbraucher bringt ist das schlechte Image für E.on. Dieses schlechte Image könnte dazu führen das Gerichte noch genauer hinkucken wenn es um Aussagen von E.on geht!

 

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