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Autor Thema: Aktuelle \"Fratzenfalle\" der Gasversorger  (Gelesen 4077 mal)

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Offline RR-E-ft

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Offline Black

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Aktuelle \"Fratzenfalle\" der Gasversorger
« Antwort #1 am: 02. Juli 2009, 18:39:08 »
Abwegig. Siehe dort.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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Aktuelle \"Fratzenfalle\" der Gasversorger
« Antwort #2 am: 02. Juli 2009, 18:52:55 »
Mitnichten, wie man dort sieht.

Eine Verzehnfachung des Preises \"von gestern auf heute\" kann schwerlich der Billigkeit entsprechen.
Ärgerlich, wenn Kunden dann ohne Billigkeitskontrolle einem vorgeblichen Sparangebot auf den Leim gehen und sich dann abgezockt fühlen.

Offline Black

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Aktuelle \"Fratzenfalle\" der Gasversorger
« Antwort #3 am: 03. Juli 2009, 09:52:43 »
Wenn mit der Verzehnfachung erstmals eine Kostendeckung erreicht wird sehr wohl, denn § 315 BGB schreibt keine konkreten Zahlengrenzen vor sondern bietet einen überprüfbaren Ermessenspielraum.

Der Vorwurf der Verbraucher ist ja angeblich, dass die Versorger ihre Preise erhöhen um damit zu hohe Gewinne einzufahren. Wenn mit der Erhöhung jedoch erstmals ein Verlustgeschäft beseitigt wird trägt dieser Vorwurf nicht.

Weiterhin ist eine Erhöhung des Grundpreises bei vielen Versorgern auch mit einer Absenkung der Arbeitspreise verbunden, so dass im Einzelfall das Gesamtergebnis des Kunden keine verzehnfachte Rechnung ist.

So hat sich beim Beispiel der Rhenag der GP verzehnfacht und der AP ist um ca 33 % gesunken. Wobei die ungeheurerliche Verzehnfachung auf dem eher symbolischen Grundpreis von 1,19 Euro beruht.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline bjo

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Aktuelle \"Fratzenfalle\" der Gasversorger
« Antwort #4 am: 03. Juli 2009, 10:50:30 »
Zitat
Original von Black
Wenn mit der Verzehnfachung erstmals eine Kostendeckung erreicht wird sehr wohl

Warum mit unterschiedlichen Maßen messen? Im Wohnungsbau z. B. wäre eine derartige Mieterhöhung bei gleicher Ausgangslange nicht möglich!

Offline Black

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Aktuelle \"Fratzenfalle\" der Gasversorger
« Antwort #5 am: 03. Juli 2009, 10:56:14 »
Zitat
Original von bjo
Zitat
Original von Black
Wenn mit der Verzehnfachung erstmals eine Kostendeckung erreicht wird sehr wohl

Warum mit unterschiedlichen Maßen messen? Im Wohnungsbau z. B. wäre eine derartige Mieterhöhung bei gleicher Ausgangslange nicht möglich!

Wollen Sie jetzt eine detaillierte Darstellung der Unterschiede zwischen Wohnungsbau (!) und Energieversorgung?
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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Aktuelle \"Fratzenfalle\" der Gasversorger
« Antwort #6 am: 03. Juli 2009, 12:45:05 »
@Black

Es ist unzutreffend, dass ein Versorger ein bereits vereinbartes Äquivalenzverhältnis, welches für den Kunden einen besonders günstigen Preis bieten mag, nachträglich verschieben kann, um eine im Zeitpunkt der Einigung über das Äquivalenzverhältnis ggf. nicht bestehende Kostendeckung nachträglich zu erreichen, mithin seinen Gewinnanteil am Preis nachträglich zu erhöhen. Lediglich der negative Gewinn, der in einem vereinbarten  Preis enthalten ist, ist dabei geschützt und darf über eine einseitige Leistungsbestimmung erhalten werden. Eine nachträgliche Erhöhung des Gewinnanteils am Preis ist bei einer bereits bestehenden Preisvereinbarung jedenfalls unzulässig.

Offline Black

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Aktuelle \"Fratzenfalle\" der Gasversorger
« Antwort #7 am: 03. Juli 2009, 14:27:27 »
Einigen wir uns doch auch hier auf die mittlerweile übliche Vorgehensweise:

Irgendwann werden die ersten AG und LG eine solche Tarifumgestaltung als gerechtfertigt bestätigen. Diese Urteile können Sie dann hier verreissen weil die Richter offensichtlich die Rechtsprechung des BGH nicht verstanden haben.

Irgendwann wird auch der BGH dieses Vorgehen absegnen, weil der BGH schon immer pragmatisch entschieden hat und nicht urteilen wird, ein Versorger dürfe in einem unkündbaren Vertrag nur seinen \"negativen Gewinn sichern\".

Sie werden dann darauf verweisen, dass der entscheidungsbefugte Senat die Rechtsprechung eines anderen Senates missachtet hat und der BGH insgesamt auch nicht mehr das ist, was er mal war.

Also behalten Sie im Ergebnis moralisch Recht und die EVU erhalten ihr Geld.

Alternativ kann es passieren, dass dieser Fall nie obergerichtlich entschieden wird, weil Kleinstverbraucher Opa Müller lieber Briefe ans Lokalblatt schreibt als sein gutes Geld einem Anwalt in den Rachen zu werfen um für 11,50 Grundgebühr zum BGH zu klagen.
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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Aktuelle \"Fratzenfalle\" der Gasversorger
« Antwort #8 am: 03. Juli 2009, 15:26:44 »
@Black

Vielleicht suchen Sie sich für heute besser ein schattiges Plätzchen.

Offline superhaase

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Aktuelle \"Fratzenfalle\" der Gasversorger
« Antwort #9 am: 03. Juli 2009, 16:20:33 »
@Black:
Sehen Sie denn nicht Ihr Dilemma, die Widersprüchlichkeit Ihrer Standpunkte (und der Standpunkte der Richter) in Bezug auf die Billigkeitskontrolle mit dem vereinbarten Preissockel einerseits, und dem Ignorieren eines solchen Preissockels (Äquivalenzverhältnis) bei der hier diskutierten Preiserhöhung andererseits?

Sie können doch nicht zwei konträre Standpunkte gleichzeitig für richtig befinden.
8) solar power rules

Offline tangocharly

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Aktuelle \"Fratzenfalle\" der Gasversorger
« Antwort #10 am: 03. Juli 2009, 16:48:58 »
Das ist alles nur eine Frage der Diktion.
Diese wiederum  heißt nicht black, sondern ball. Und wenn Letzterer in diesen Threads lange genug mitgelesen hat (um nicht zu sagen: \"kreißt\"), dann wird das schon kommen (um nicht zu sagen: \"und gebiert eine Maus\").
Black is beautiful
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

 

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