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Autor Thema: Abgabe der Verfahren  (Gelesen 12691 mal)

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Offline Opa Ete

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Abgabe der Verfahren
« Antwort #15 am: 10. Juli 2009, 13:47:50 »
@RR-E-ft

ich glaube HarryS meint und das interessiert mich auch vielmehr, wie lange hat das EVU Zeit für die Klage/ Anspruchsbegründungsschrift?

Mal als Beispiel: Das Mahngericht Ülzen hat mir am 1.7.09 mitgeteilt, das das Verfahren an das zuständige Amtsgericht abgegeben worden ist, muss dann die Klageschrift noch im Juli dem Amtsgericht und mir vorliegen oder kann das EVU das auch im Dezember noch tun?

Gruß Opa Ete

Offline Opa Ete

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Abgabe der Verfahren
« Antwort #16 am: 06. August 2009, 10:51:14 »
Moin zusammen, habe eben beim AG Wolfenbüttel angerufen: EON Avacon hat die 2 Wochenfrist, die sie für die Anspruchsbegründungsfrist Zeit hatten, verstreichen lassen. AG legt die Sachen erstmal zu den Akten. Entweder kommt die Schrift noch bis Jahresende oder der Fall hat sich erledigt (wegen Verjährungseinspruch).
Gruß Opa Ete

Offline HarryS

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Abgabe der Verfahren
« Antwort #17 am: 18. August 2009, 11:50:05 »
Habe ebenfalls heute bei dem für mich zuständigen Amtsgericht nach dem Stand der Dinge gefragt. Dort hat man mir erklärt, dass die Frist für die Einreichung der Anspruchsbegründungsschrift seitens des EVU 6 Monate beträgt. Das bedeutet bis auf weiters eine schwebende Angelegenheit.

Opa Ete schreibt von einer Frist von 2 Wochen. Wie kommt es zu solch unterschiedlichen Aussagen?

HarryS

Offline Opa Ete

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Abgabe der Verfahren
« Antwort #18 am: 18. August 2009, 13:48:05 »
@HarryS

das ist kein Widerspruch. Wenn das EVU die Begründunbgsschrift nicht innerhalb von 6 Monaten liefert, dann können sie Verjährung einwenden.
Wenn die Schrift nicht innerhalb von 2 Wochen vorliegt, wird das Gericht selbst nicht aktiv, setzt also keine mündliche Verhandlung an.

 

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