Hallo zusammen,
auch ich habe vorgestern dieses Schreiben vom Mahngericht Ülzen bekommen (kürze seit 2004 Gas und seit 2006 Strom, zahle aber immer Abschläge). Mein Verfahren wurde auch an das Amtsgericht Wolfenbüttel abgegeben. Das Mahngericht gibt aber den Fall nicht von sich aus an irgendein anderes Gericht ab, sondern nur auf Antrag - in diesem Fall auf Antrag von Avacon. Das selbe Procedere (Mahnbescheid, Widerspruch) hatte ich vor genau einem Jahr, da hatte Avacon keinen Antrag auf Abgabe gestellt. Dieses Jahr haben sie bis zum Schluss gewartet, sonst wäre auch die Hemmung bei mir vorbei gewesen. Wie RR-E-ft richtig bemerkt, muss jetzt erstmal abgewartet werden, ob die Anspruchsbegründungsschrift des Antragstellers (Klägers) überhaupt beim Streitgericht angebracht wird. Vielleicht bluffen sie wieder nur und wollen uns massiv einschüchtern, damit wir jetzt noch schnell zahlen (glaub ich allerdings nicht wirklich, dass sie bluffen, sie werden m.E. jetzt klagen, so wie alle Eon Regionaltöchter).
In diesem Zusammenhang eine Frage an RR-E-FT: Wie lange darf sich Eon Avacon mit dieser Antragsbegründungschrift jetzt Zeit lassen? Wenn die jetzt sagem wir mal 1 Jahr nichts tun, wird das Verfahren dann geschlossen?
Im Übrigen kann ich allen Mitstreitern nur zur Gelassenheit raten, erstmal sehen was genau die vortragen. Bei mir zum Beispiel ist die Forderung im Mahnbescheid ca. 1800€, selbst wenn ich alle Erhöhungen von Strom und Gas immer bezahlt hätte, käme ich bis zum Zeitpunkt des Mahnbescheids nur auf ca. 1000€. In meinem Mahnbescheid steht auch, dass dies Forderungen für Strom, Gas und Wasser sind, wie im Anschreiben vom 17.11.2008 - dieses Anschreiben gab es nie und Wasser beziehe ich vom Wasserverband Weddel-Lehre, also ich sehe dem ganz gelassen entgegen, die haben ganz schlechte Karten.
Liebe Grüße Opa Ete