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Autor Thema: Tarif Akzent, Amado und Alpha  (Gelesen 8165 mal)

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Offline Ostis

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Tarif Akzent, Amado und Alpha
« am: 22. Juni 2009, 11:06:16 »
Hallo an Alle.

Ich bin eine Mutter mit 3 Kindern aus dem Raum Hannover und würde mich freuen wenn Ihr mir helfen bzw. eine Antwort geben könntet.

Also es wird doch seit letztes Jahr diskutiert wegen dem Preisklauseln in den Tarifen Akzent und soweiter.

Wir sind seit 1997 Kunde bei der Hastra gewesen und haben leider \"Nachtspeicheröfen\", dort haben wir keinen schrifltlichen Vertrag mit denen abgeschlossen sondern sind so mit in dem vorherigen Vertrag eingestiegen, den die Vormieter hatten, wir haben nur die Abschlagszahlungen runtergesetzt.

Nun ist es so, das dann die Hastra übernommen worden ist von der EON und dann eben die EON Avacon. Wir haben damals weiter nichts von denen bekommen, keinen schriftlichen Vertrag oder so. Die Jahresabrechnungen lauten; Strom.

Ich habe nun davon gehört und habe da im Mai 2009 auch hingeschrieben, da wir jedes mal hier durch den Nachttarif und soweiter, mit Strom heizen und anderes eben auch.

Wir haben ca. 20.000 bis 35.000 Kwh  Stromverbrauch.

Die Schreiben uns nun schon zum 6 mal an, das das alles richtig ist mit der Preisklausel und soweiter.

Nun haben Sie mir auch geschrieben das wir keinen schriftlichen Vetrag geschlossen haben und das alles soweit korrekt ist, ich habe dageben Widerspruch eingelegt und mein Schreiben geschrieben.

Nun bekomme ich am Wochenende ein Schreiben das sie den Tarif kündigen und mir ab dem 01.06 Wärmestrom anbieten und mir auch liefern.. auch dagegen habe ich Widerspruch einglegt....

Frage, Was soll ich amchen?
Einen Anwalt nehmen?
Ich denke wenn ich lese das einige 1000-2000 Euro widerbekommen haben, warum bekomme ich nichts wieder.?
In einigen Seiten steht, das auch der Tarif Amado nicht die Preisklauseln hatte?
Habe ich gute Aussichten auf eine Rückzahlung?

Bitte um eine Rückantwort...und vielen vielen lieben dank.

petra

Offline AKW NEE

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Tarif Akzent, Amado und Alpha
« Antwort #1 am: 22. Juni 2009, 11:37:00 »
Zitat
Ich bin eine Mutter mit 3 Kindern aus dem Raum Hannover und würde mich freuen wenn Ihr mir helfen bzw. eine Antwort geben könntet.

Eine männliche Mutter, wie geht denn das?
siehe hier:
http://forum.energienetz.de/profile.php?userid=6305

Offline Ostis

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Tarif Akzent, Amado und Alpha
« Antwort #2 am: 22. Juni 2009, 18:09:05 »
Hallo,
danke für die Belehrung, oder Verbesserung.

Ich bin eine Frau und habe meinen Mann hier registriert, da er auch der Rechnungsempfänger ist.

Also Männer, ich bin eine Frau.

Würde mich freuen wenn ich hier einige Tipps und hilfen bekomme wegen unserem Ärger -Problem mit EON:

danke.

Offline Ostis

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Tarif Akzent, Amado und Alpha
« Antwort #3 am: 04. August 2009, 20:29:07 »
Hallo Ihr,
ich versuche es nochmals weil ich leider im Juni keine Antwort bekommen habe, ausser ein blöde Bemerkung, wegen Frau oder Mann, ist aber nun egal... ich sehe es als Schreibfehler von mir an und gut ist....

Also ich habe hier mit meiner Familie ein kleines Problem und freue mich wenn ich ggf. einige Nachrichten -Hilfe bekäme..was ich nun machen soll...

Ich bin eine Mutter mit 3 Kindern aus dem Raum Hannover und würde mich freuen wenn Ihr mir helfen bzw. eine Antwort geben könntet.

Also es wird doch seit letztes Jahr diskutiert wegen dem Preisklauseln in den Tarifen Akzent und soweiter.

Wir sind seit 1997 Kunde bei der Hastra gewesen und haben leider \"Nachtspeicheröfen\", dort haben wir keinen schrifltlichen Vertrag mit denen abgeschlossen sondern sind so mit in dem vorherigen Vertrag eingestiegen, den die Vormieter hatten, wir haben nur die Abschlagszahlungen runtergesetzt.

Nun ist es so, das dann die Hastra übernommen worden ist von der EON und dann eben die EON Avacon. Wir haben damals weiter nichts von denen bekommen, keinen schriftlichen Vertrag oder so. Die Jahresabrechnungen lauten; Strom.

Ich habe nun davon gehört und habe da im Mai 2009 auch hingeschrieben, da wir jedes mal hier durch den Nachttarif und soweiter, mit Strom heizen und anderes eben auch.

Wir haben ca. 20.000 bis 35.000 Kwh Stromverbrauch.

Die Schreiben uns nun schon zum 6 mal an, das das alles richtig ist mit der Preisklausel und soweiter.

Nun haben Sie mir auch geschrieben das wir keinen schriftlichen Vetrag geschlossen haben und das alles soweit korrekt ist, ich habe dageben Widerspruch eingelegt und mein Schreiben geschrieben.

Nun bekomme ich am Wochenende ein Schreiben das sie den Tarif kündigen und mir ab dem 01.06 Wärmestrom anbieten und mir auch liefern.. auch dagegen habe ich Widerspruch einglegt....

Frage, Was soll ich amchen?
Einen Anwalt nehmen?
Ich denke wenn ich lese das einige 1000-2000 Euro widerbekommen haben, warum bekomme ich nichts wieder.?
In einigen Seiten steht, das auch der Tarif Amado nicht die Preisklauseln hatte?
Habe ich gute Aussichten auf eine Rückzahlung?

Bitte um eine Rückantwort...und vielen vielen lieben dank.

Offline Black

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Tarif Akzent, Amado und Alpha
« Antwort #4 am: 05. August 2009, 00:02:18 »
1. Wenn Ihre Schreiben an E.ON ähnlich wirr strukturiert sind, wie hier ihre Sachverhaltsschilderung wundert mich nichts.

2. Wenn Sie keinen Akzent Vertrag abgeschlossen haben (und auch sonst keinen schriftlichen Vertrag) dann können Sie sich auch nicht auf eine fehlerhafte Preisklausel berufen.

3. Was wollen Sie eigentlich? Geld, weil andere angeblich auch etwas bekommen haben?
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline reblaus

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Tarif Akzent, Amado und Alpha
« Antwort #5 am: 05. August 2009, 08:24:03 »
Wenn kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wurde, stellt sich die Frage auf welcher Basis die Preiserhöhungen der letzten Jahre vorgenommen wurden. Oder gab es keine Preiserhöhungen seit 1997?

Wenn schon keine Preiserhöhungsklausel vereinbart wurde, kann diese auch nicht unwirksam sein, da haben Sie schon Recht, Black ;)

Offline Black

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Tarif Akzent, Amado und Alpha
« Antwort #6 am: 05. August 2009, 09:58:21 »
Ohne schriftlichen (oder mündlichen) Vertrag ist der Kunde in der Grundversorgung und das gesetzliche Preisanpassungsrecht gilt.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline reblaus

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Tarif Akzent, Amado und Alpha
« Antwort #7 am: 05. August 2009, 11:23:12 »
Es handelt sich aber um einen Vertrag für Heizstrom mit unstreitig vereinbarten entsprechenden Konditionen. Wie soll so eine Vereinbarung in die Grundversorgung passen. Der BGH hat doch gerade festgestellt, dass eine Grundversorgung nur dann vereinbart wurde, wenn dies vom durchschnittlichen Verbraucher erkannt werden kann.

Unterstellt der Heizstromtarif sei ein Grundversorgungstarif, besteht seitens des Versorgers kein Kündigungsrecht.

Offline Black

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Tarif Akzent, Amado und Alpha
« Antwort #8 am: 05. August 2009, 14:18:03 »
Zitat
Original von reblaus
Es handelt sich aber um einen Vertrag für Heizstrom mit unstreitig vereinbarten entsprechenden Konditionen.

Unstreitig vereinbart?

Zitat
Original von Ostis
Wir haben damals weiter nichts von denen bekommen, keinen schriftlichen Vertrag oder so.

(...)

Nun haben Sie mir auch geschrieben das wir keinen schriftlichen Vetrag geschlossen haben und das alles soweit korrekt ist, ich habe dageben Widerspruch eingelegt und mein Schreiben geschrieben.

Wo kein Sondervertrag geschlossen wurde kann auch keiner bestehen. Auch der grundversorgte Kunde kann mit seinem Strom heizen.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline reblaus

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Tarif Akzent, Amado und Alpha
« Antwort #9 am: 05. August 2009, 14:26:54 »
Zitat
Ich habe nun davon gehört und habe da im Mai 2009 auch hingeschrieben, da wir jedes mal hier durch den Nachttarif und soweiter, mit Strom heizen und anderes eben auch.

und

Zitat
Nun bekomme ich am Wochenende ein Schreiben das sie den Tarif kündigen und mir ab dem 01.06 Wärmestrom anbieten und mir auch liefern..
Daraus lese ich, dass dort Nachtstrom verbraucht wurde. Nach 12 jähriger Praxis sollte unstreitig sein, dass die Lieferbeziehung auch auf Nachtstrom ausgerichtet war.

Die Angaben sind natürlich nicht sehr ausführlich.

Offline Black

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Tarif Akzent, Amado und Alpha
« Antwort #10 am: 05. August 2009, 15:00:16 »
Die Angaben sind chaotisch und wer dieses Chaos wird entwirren müssen, wird sich freuen.

Woher kommt denn plötzlich der Nachttarif, wenn nichts schriftlich vereinbart wurde?
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Netznutzer

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Tarif Akzent, Amado und Alpha
« Antwort #11 am: 05. August 2009, 15:52:36 »
Evtl. wurde über Schwachlast geliefert, somit Grundversorgung und Umschaltung HT NT.

Gruß

NN

Offline Christian Guhl

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Tarif Akzent, Amado und Alpha
« Antwort #12 am: 05. August 2009, 17:40:50 »
Zitat
Original von reblaus
Unterstellt der Heizstromtarif sei ein Grundversorgungstarif, besteht seitens des Versorgers kein Kündigungsrecht.
So ist es !Nur Eon-Avacon hat das bisher nicht begriffen. Wenn die Kunden nach Vertragsunterlagen fragen, wird gesagt, es gibt keine, der Vertrag wurde auf Grundlage der AVB (also durch Stromentnahme) geschlossen. Andererseits wird ständig vom Sonderabkommen \"Amado\" gesprochen. Dieser Nachtstromvertrag liegt Eon-Avacon verdammt schwer im Magen ! Die Rechtsvorgängerin Hastra hatte mit den Kunden \"Lieferverträge über elektrische Energie\" abgeschlossen. Der Preis war lt.Vertrag gekoppelt an den Steinkohlepreis und den Stundenlohn im öffentlichen Dienst. Wenn einer der Faktoren um x % steigt, sollte der Strompreis um x% steigen. Das Problem dabei war, dass sich niemals auf Kohlepreis oder Stundenlohn bei Preiserhöhungen bezogen wurde. Es wurde aus allen möglichen Gründen erhöht z.B. Preisentwicklung an der EXX, Erhöhung der EEG-und KWKG-Abgaben, Ölpreissteigerung usw.. Nachdem die InteressenGemeinschaft Energiepreise Lüneburg (IGEL) die Kunden darauf hingewiesen hatte und erste Rückzahlungsforderungen an Eon-Avacon gestellt wurden, hat man sämtliche Nachtstromverträge (die jetzt \"Amado\" hießen) gekündigt. Doch nicht einmal das ging glatt über die Bühne.Durch die Vielzahl von unterschiedlichen Verträgen aus der Vergangenheit waren verschiedene Fristen und Formen einzuhalten. So war bei manchen Verträgen vereinbart, dass die Kündigung durch Einschreiben erfolgen muss. Eon-Avacon meinte, sich mit einem Rundum-Schlag von diesen Verträgen befreien zu können und teilte den Kunden mit, dass der Amado ab dem 01.01.2009 nicht mehr angeboten wird. Doch welch Wunder ! Am 17.04.2009 erschien der totgesagte Amado-Vertrag wieder, als in der örtlichen Presse Preisänderungen bekanntgegeben wurden. Mit dem Hinweis \"für Bestandskunden\". Was nun ein \"Bestandskunde\" sein sollte, wurde nicht weiter erläutert. Für mich sind Bestandskunden alle, bei denen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Preisänderung ein Amadovertrag bestand. Auf meine Nachfrage bei Eon-Avacon wurde am 30.04.09 geantwortet : \"es handelt sich dabei um die StromAmado-Kunden, bei denen eine von den bereits gekündigten Verträgen abweichende Kündigungsfrist vereinbart wurde.\"Nun kenne ich aber Kunden, denen schriftlich bestätigt wurde, Bestandskunde zu sein. Eine andere Kündigung, als die zum 31.12. haben sie jedoch nicht erhalten. Kurz gesagt : Die Masse der zum 31.12. ausgesprochenen Kündigungen dürfte wegen Nichteinhaltung von Form und Frist unwirksam sein. Wie kam es nun zum Vertragsabschluß ? Wer nicht schon mit der ehemaligen Hastra einen Nachtstromvertrag abgeschlossen hatte (dieser wurde von Eon-Avacon mit allen Rechten und Pflichten übernommen), wurde ohne weiteres Zutun in den Sondervertrag Amado eingestuft. Ohne schriftliche Vereinbarungen. In manchen Fällen erhielten die Kunden eine Mitteilung über \"Abkommen für Speicherheizungsanlagen - Sonderbedingung Amado\". Das wurde aber nicht von den Kunden unterschrieben und war eher die Ausnahme. In diesem Abkommen waren auch die Preise aufgeführt. Die Preisänderungsklausel lautete : \"Avacon ist berechtigt, die Preise zu ändern\". (Wie Eon-Avacon nun sagt, entspricht diese Klausel genau dem Leitbild des § 5 GVV und ist daher wirksam.) Nach der zum 31.12.08 ausgesprochenen Kündigung wurden die Kunden weiterhin in dem (angeblich nicht mehr existierenden) Amado beliefert, bis zum 01.06.09. Aus Kulanz, wie Eon-Avacon schreibt. Ich meine, die Weiterbelieferung in dem Amadovertrag (und somit die Nichtausübung der ausgesprochenen Kündigung) stellt eine konkludente Erklärung dar, den Vertrag wie bisher weiterführen zu wollen. Ob es wirksam ist, den Kunden zu sagen : \"Unsere zum 31.12.08 ausgesprochene Kündigung wird nun zum 01.06.09 vollzogen\" möchte ich bezweifeln.Wer nicht bis 01.06.09 einen neuen Sondervertrag unterschrieben hat, wird nun in die \"HeizstromGrundversorgung\" eingestuft. Das soll eine Versorgung mit Nachtstrom sein, für die die GVV als Vertragsgrundlage gilt. Wie das funktionieren soll ist rätselhaft, denn alle Besonderheiten des Nachtsstroms (gemeinsame/getrennte Messung, Schaltzeiten usw.) sind nicht in der GVV geregelt. Auch ist dann nach § 4 GVV ein Wechsel mit dem \"normalen\" Strom zu einem anderen Anbieter nicht möglich, da der Kunde seinen gesamten Strombedarf vom Grundversorger beziehen muss. Da Eon-Avacon Monopolanbieter von Nachtstrom ist, wird der Kunde unter Ausnutzung der Marktmacht an einem Anbieterwechsel gehindert. Um auf den Fall von @ostis zu kommen : Es war allgemein üblich, dass die Kunden die Verträge von Vorbesitzern aufs Auge gedrückt bekamen. Ohne Vertrag, ohne irgendwelche Vereinbarungen. Es blieb diesen Kunden ja auch nichts weiter übrig, wenn sie die Speicherheizung weiter betreiben wollten. Und so existieren heute abertausende Nachtstromkunden, die ohne jegliche schriftliche Unterlagen mit Nachtstrom im Rahmen eines Sondervertrages versorgt werden. Auch die von Eon-Avacon erfundene HeizstromGrundversorgung ist nichts anderes als ein Sondervertrag ! Wenn man Geld zurück haben will, wird man um eine Klage nicht herumkommen. Ich würde auf jeden Fall erst einmal Widerspruch einlegen und die Preise kürzen. Eon-Avacon wird es sich wahrscheinlich dreimal überlegen mit dem ganzen Chaos vor Gericht zu ziehen und sich eine Schlappe wegen ungerechtfertigter Preiserhöhungen einzuhandeln.

Offline reblaus

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Tarif Akzent, Amado und Alpha
« Antwort #13 am: 05. August 2009, 19:04:58 »
@Christian Guhl
Ich will nicht ausschließen, dass der BGH bei der Abgrenzung von Sonderverträgen zur Grundversorgung zu dem Ergebnis kommt, dass es nicht auf den gewählten Tarif ankomme. Dann wäre eine \"Heizstromgrundversorgung\" im Bereich des zu Befürchtenden. Hierbei könnten aber technische Besonderheiten der Nachtspeicherheizungen zu berücksichtigen sein, und da kenne ich mich nicht genau genug aus.

@Black
Vielleicht kann Ostis einen verdammt guten Pflaumenkuchen backen oder sonstige Dinge, die Ihnen nie gelingen würden. Man sollte ihr vielleicht nachsehen, dass sie den Sachverhalt nicht so sorgfältig schildert, wie das von einem Juristen erwartet werden könnte.

Sie haben in Ihrer Praxis vermutlich hauptsächlich mit Fachleuten zu tun, und sind daher vielleicht ein wenig verwöhnt. Verbraucheranwälte haben da weit mehr Routine, den Sachverhalt zu erforschen.

Offline Black

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Tarif Akzent, Amado und Alpha
« Antwort #14 am: 05. August 2009, 19:21:01 »
@ reblaus

Vermutlich haben Sie recht. Wobei, wenn ich (mittelbar) sehe wie E.ON seine Verträge so führt  :rolleyes:

Ich würde ja gerne mal denjenigen kennenlernen, der für das Akzent-Problem verantwortlich ist.

PS: Jetzt habe ich tatsächlich Lust auf Pflaumenkuchen.
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

 

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