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Autor Thema: Grundpreiserhöhung bei der FairEnergie  (Gelesen 7132 mal)

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Offline Schöfthaler

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Grundpreiserhöhung bei der FairEnergie
« am: 21. Juni 2009, 21:40:34 »
Die FairEnergie geht zum 1.7.09 neue Wege: Durch die Arbeitspreisanpassung werden zwar \"die gesunkenen Erdgasbeschaffungskosten direkt und vollständig an die Kunden weitergegeben\" (so Vertriebschef Stumpfernagel in der Öffentlichkeit), aber gleichzeitig werden die Grundpreise in der Verbrauchsstufe 5.000 - 15.000 kWh/Jahr um bescheidene 61% angehoben (von 79,73€ auf 128,52€ pro Jahr).

Darauf wird in den offiziellen Verlautbarungen natürlich nicht explizit hingewiesen. Dort heißt es nur lapidar: \"Das neue Preissystem ist noch transparenter und kundenfreundlicher\".

Ergebnis:
Großverbraucher werden zum 1.7.09 in künftigen Jahresrechnungen um 10% entlastet (wobei diese moderate Senkung nach unseren Mutmaßungen nicht der Billigkeit entspricht), Kleinverbraucher (moderne und ökologisch handelnde Mitbürger, die teilweise viel Geld in Außenwanddämmung und neue Fenster investiert haben!) nehmen an dieser Preissenkung nur teilweise teil, für Kleinstverbraucher unterhalb von 4.000 kWh/Jahr wird der Gasgesamtpreis ab 1.7. sogar signifikant teurer!

Selbstverständlich nehmen wir das nicht einfach hin! Im Reutlinger Generalanzeiger (GEA) erschien auch prompt zum 16.6.09 ein aufklärender Artikel, zu dem es gestern (20.6.09) bereits zwei unterstützende Leserbriefe gab.

Herr Stumpfernagel gibt sich derweil sprachlos - er tut sich vermutlich schwer mit einer Erklärung dafür, dass die gesunkenen Beschaffungskosten wohl nicht vollständig bei uns Kunden ankommen, wo er doch im GEA genau das versprochen hatte.

Wie heißt es so schön im Energiewirtschaftsgesetz:
\"Energieversorgungsunternehmen haben, soweit technisch machbar und wirtschaftllich zumutbar, [...] einen Tarif anzubieten, der einen Anreiz zu Energieeinsparungen oder Steuerung des Energieverbrauchs setzt [§40 EnWG, Abs. (3)]
E.R.N.A. - Energie-Rebellen Neckar-Alb
http://www.E-R-N-A.de

Offline nomos

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Grundpreiserhöhung bei der FairEnergie
« Antwort #1 am: 22. Juni 2009, 09:18:45 »
Zitat
Original von Schöfthaler
Großverbraucher werden zum 1.7.09 in künftigen Jahresrechnungen um 10% entlastet (wobei diese moderate Senkung nach unseren Mutmaßungen nicht der Billigkeit entspricht), Kleinverbraucher (moderne und ökologisch handelnde Mitbürger, die teilweise viel Geld in Außenwanddämmung und neue Fenster investiert haben!) nehmen an dieser Preissenkung nur teilweise teil, für Kleinstverbraucher unterhalb von 4.000 kWh/Jahr wird der Gasgesamtpreis ab 1.7. sogar signifikant teurer!
@Schöfthaler, das sehe ich auch so. Das Thema ist, warum auch immer, hier im Forum \"schweres Gelände\". Die Erkenntnis der Notwendigkeit und die Forderungen nach der Umsetzung nach §40 EnWG (3) nehmen immerhin zu. Die Grundpreiserhöhung ist sicher keine Tarifänderung in der geforderten Richtung.

Wir fordern daher mindestens lineare Preise bei Haushaltsenergie. Grundpreise haben dabei keinen Platz:

Diskussion über Gaspreise \"Bauernfängerei\"

Offline tangocharly

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Grundpreiserhöhung bei der FairEnergie
« Antwort #2 am: 28. September 2009, 23:05:53 »
Zitat
Die Grundpreiserhöhung ist sicher keine Tarifänderung in der geforderten Richtung.

Wie kommen Sie denn drauf, dass mit dieser \"Sau, die durch\'s Dorf getrieben wird\" ein energiewirtschaftspolitisches Ziel verwirklicht werden soll. Papa Ball wird\'s schon richten  :)
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline nomos

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Grundpreiserhöhung bei der FairEnergie
« Antwort #3 am: 29. September 2009, 10:13:29 »
Zitat
Original von tangocharly
Zitat
Die Grundpreiserhöhung ist sicher keine Tarifänderung in der geforderten Richtung.

Wie kommen Sie denn drauf, dass mit dieser \"Sau, die durch\'s Dorf getrieben wird\" ein energiewirtschaftspolitisches Ziel verwirklicht werden soll. Papa Ball wird\'s schon richten  :)
    @tangocharly, manchmal kommt man bei unseren märchenhaften Gesetzen eben ins Träumen.  ;)

    Aber ernsthaft, das Gesetz ist hier aus meiner Sicht mal wieder löchrig wie Schweizer Käse:

§ 40 Strom- und Gasrechnungen, Tarife

(3) Energieversorgungsunternehmen haben, soweit technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar, spätestens bis zum 30. Dezember 2010 für Letztverbraucher von Elektrizität einen Tarif anzubieten, der einen Anreiz zu Energieeinsparung oder Steuerung des Energieverbrauchs setzt.
[/list]Man beachte! Energieeinsparung und Steuerung des Energieverbrauchs ist nicht das Gleiche. Das Ziel kann aber nur uneingeschränkt die Energieeinsparung sein. Die Steuerung des Energieverbrauchs ist dabei nur Mittel zum Zweck.  So sind sie halt gestrickt unsere märchenhaften Gesetze.

Fazit: Solange dem Energiesparer die kWh danach immer mehr kostet kann von einem Anreiz nicht gesprochen werden. Das Gesetz ist geduldiges Papier und verfehlt den Zweck. Steuern kann man ja viel, \"soweit technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar\".  

Wer prüft das Mach- und zumutbare, Gerichte wie die Billigkeit nach § 315 BGB?  Die Kartellämter wohl kaum. Wer dann? Welche \"Märchenerzähler\" haben die Gesetzestexte wohl diktiert.  Ein erstklassiges Beispiel für einen Papiertiger und der Ball ist kugelförmig.  ;)

 

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