Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Neuer Musterbrief  (Gelesen 5869 mal)

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Offline Monaco

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Neuer Musterbrief
« am: 14. Juli 2005, 17:47:31 »
Liebes Forum,

ich habe mir soeben den aktuellen Musterbrief zum Unbilligkeitseinwand ausgedruckt (und natürlich auch gelesen).

Mir fiel dabei auf, dass der überwiegende Teil des Schreibens eine Art \"Belehrung\" des Energieversorgers darstellt (was er alles darf oder nicht darf). Ich möchte hier nicht den Eindruck erwecken, dass ich mit meinem Energieversorger zukünftig freundschaftlich \"anbandeln\" möchte, diese, an eine gewisse \"Besserwisserei\" erinnernde Schreibart geht mir dann aber doch etwas zu weit. Schließlich haben viele (auch ich!) doch ihr (bescheidenes) Wissen hier aus dem Forum.

Sollen wir denn in den gleichen Trott, wie die Energieversorger verfallen? Ich persönlich glaube, dass die Versorger sehr gut über die Rechtslage informiert sind. Ein in dieser Weise \"abgeschriebener\" Brief erweckt doch gerade erst den Eindruck, dass man offensichtlich rechtlich etwas \"unbeholfen\" ist.

Manchmal ist vielleicht \"weniger mehr\".

Wichtig ist doch zunächst einmal nur, dass wir korrekt Einspruch erheben. Und da reichen meines Erachtens die ersten drei Absätze (ggf. noch der Vorletzte).

Halten wir uns doch einige Punkte für den kommenden Schriftwechsel mit dem Versorger offen. Ich bin mir sicher, er verfällt in höchste Freude, wenn wir ihm stets mit zusätzlichen Argumenten begegnen. Und mal sehen, wer beim Schriftwechsel die größere Ausdauer hat ...

Anmerkung:
Ich möchte mit diesen Ausführungen keineswegs die Bemühungen der Verfasser im Mißkredit ziehen. Es ist lobenswert, wenn hier rechtlich standfeste Hinweise gegeben werden, damit möglichst viele Menschen  sich dazu überwinden, sich (endlich) zur Wehr zu setzen. Und dennoch sei es mir gestattet, hier meine persönlich Meinung kund zu tun.

In diesem Sinne und

mit freundlichen Grüßen


Monaco

Ganz am Rande:
Der 17. Juli ist doch erst in 3 Tagen, oder?

Offline RR-E-ft

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Neuer Musterbrief
« Antwort #1 am: 14. Juli 2005, 18:22:52 »
@Monaco

Manchmal wird vorgearbeitet.
Vorausschauend handeln. :wink:

Der Musterbrief ist ein unverbindliches Angebot, nicht mehr und nicht weniger.

Man kann ihn verwenden, muss es aber nicht.
Es gibt ja auch noch andere Musterbriefe.

Wer möchte, macht gar nichts und zahlt weiter die aufgerufenen Preise.

Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass die Rechtslage bei großen Konzernen durchaus zutreffend eingeschätzt wird, dass kleine Versorger ohne eigene Rechtsabteilung aber oft Schwierigkeiten haben.

Die sind auf die verschiedensten Seminarangebote angewiesen, wobei man nicht sicher sein kann, ob da wirklich die bekannte Rechtsprechung vollständig zur Sprache kommt.

Sie können davon ausgehen, dass bis vor einem Jahr diese Rechtslage bei den Versorgern sogar fast unbekannt war. Die brauchten also tatsächlich entsprechende Belehrungen. Das zeigen ja gerade die vielen Seminarangebote.

Und so manche Begebenheit hat gezeigt, dass man sich eben gerade nicht an die Rechtslage hält, wohl weil die nicht hinreichend bekannt ist.

Es kann also sein, dass manche Ausführung für den einen Versorger überflüssig ist, ein anderer jedoch durchaus eines entsprechenden Hinweises bedarf, ja für diesen sogar zu wenig drinsteht.

Der Musterbrief soll für alle Fälle eine Grundlage bilden.

Schlussendlich kann er auch den Gerichten bei der Entscheidungsfindung helfen.

Es handelt sich somit um einen Kompromiss aus den verschiedensten Zielvorgaben.

Jedem steht es frei, seinen eigenen umfangreichen Schriftwechsel mit dem Versorger vorzubereiten und zu planen.

Ich fände es hingegen sogar gut, man macht ein Schreiben von A-Z, so dass es einer zusätzlichen Diskussion gar nicht mehr bedarf.

Eine einzige Briefmarke verklebt und die Sache \"ausgeschrieben\", wie Juristen sagen. Danach darf geklagt werden.

Denn es zeigt sich, dass das ewige Hin- und Herschreiben nichts anderes ist, als vertane Lebenszeit - für beide Seiten.

Auf Ermüdung setzen die Versorger.

Wer glaubt ernsthaft, sein Versorger würde sich überzeugt zeigen und mag man noch hunderte entsprechender Urteile bringen?

Die maßgeblichen Versorger kennen die Rechtslage ganz genau, bemühen sich jedoch nach Kräften, diese unklar erscheinen zu lassen.

Wenn man jedoch Freude am Schreiben hat....

Die Versorger antworten mit Standardtexten, welche aus Bausteinen zusammengesetzt werden, wenn die Schreiben nicht gar wie Mahnbriefe etc. pp. automatisch in den Postausgang gehen.

Also:

Der Musterbrief ist unter vielerlei Gesichtspunkten ein Kompromiss.

Jeder darf ihn nach Belieben verwenden, kürzen, ergänzen.

Der kostet nicht mal was.

Er erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, weil es sich gerade um einen Kompromiss handelt.

Auf die Risiken und bisherigen Erfahrungen wurde und wird hingewiesen.

Und wer jetzt denkt, für so einen Musterbrief müsste man Arbeitskreise bilden, Abstimmungen  veranstalten (Procedere?), der verkennt, dass es einfach nur um ein unverbindliches Angebot geht, sich gegen unbillig überhöhte Energiepreise einfach zur Wehr zu setzen, ohne großen Aufwand und gleichwohl nicht ganz unbedarft, sondern unter Berücksichtigung vieler Erfahrungen:

Beispielhaft:

November 2004: In Hamburg drohen Gassperren. Statt dessen werden dann Blumensträuße verteilt und es gibt Entschuldigungen für aufgetretene \"Missverständnisse\". Die entsprechende Passage war also wichtig, möglicherweise heute noch in abgelegenen Landesteilen.


Und so ein Musterbrief darf den Betroffenen auch Mut machen.

So mancher erfährt selbst auch jetzt erst aus dem Musterbrief, was sein Versorger darf und was nicht, zum Beispiel wenn der Musterbrief untereinander weiter gegeben wird.

Nicht jeder Verbraucher ist in der Lage, zu erkennen, worauf es dabei ankommt. Dafür ist so ein Musterbrief ja gerade gedacht.

Nicht alle haben Internet und laden sich den Musterbrief selbst von der Seite herunter.

Viele Verwender haben also noch nicht einmal den hiesigen Hintergrund.


Tatsache ist, dass der Brief an den Versorger am Ende mit einer eigenen Unterschrift abgeschlossen wird.

Das bedeutet, dass man für den Inhalt selbst verantwortlich ist, auch für den Stil, der zu einem selbst passen sollte.

Es ist doch auch ein Schreiben des konkreten Kunden an seinen Versorger und eben gar kein Schreiben einer Gemeinschaft (auch nicht einer metaphysischen), die den Inhalt zu verantworten hätte.



Wie war das gleich mit dem geschenkten Gaul?  :wink:

Aber das ist dann auch wieder meine persönliche Meinung, für die ich um ein klein wenig Verständnis bitte:

Wenn man weiß, wieviele Versionen  und Abwägungen unter den beteiligten Kollegen es darüber gab und weiter gibt, weil es sich um ein lernendes System - hier wie dort - handelt, denkt man vielleicht ein wenig anders darüber.

Zugegeben:

Das sieht man einer ausgedruckten A4- Seite nicht an.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Monaco

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Neuer Musterbrief
« Antwort #2 am: 15. Juli 2005, 10:18:48 »
@ RR-E-ft

Hallo, Herr Fricke,

zugegeben, einige ihrer Argumente überzeugen mich dann doch. Insbesondere an einen gewissen \"Informationsgehalt\" des Musterbriefes bei einer Weiterverteilung hatte ich auf Anhieb nicht gedacht.
Und wie Sie richtig anmerken, sollte letztlich jeder selbst entscheiden, etwas mehr oder auch weniger aus dem Brief zu übernehmen. So komme ich dann doch wieder etwas besser damit klar.

Dennoch - und vielleicht gerade deshalb - gibt es ja schließlich dieses Forum zum offenen Gedankenaustausch.

Vielen Dank für Ihre (wie immer) ausführlichen Erläuterungen.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline RR-E-ft

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Neuer Musterbrief
« Antwort #3 am: 15. Juli 2005, 10:33:14 »
@Monaco

Etwas habe ich noch vergessen:

Die vielen Belehrungen sind dafür da, damit sich der Versorger gerade hinterher nicht auf Missverständnisse berufen kann. Für solche ist dann nämlich kein Platz:

http://professionals.strom-magazin.de/news/news_Verweigerte_Preiserhoehung_Kann_der_Versorger_das_Gas_abdrehen_12870_1.html




Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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Neuer Musterbrief
« Antwort #4 am: 15. Juli 2005, 20:48:53 »
Hallo Forum,

den Musterbrief finde ich in Ordnung.
Habe ihn selbst bereits mehrfach angewendet und ihn als Grundgerüst von den vielen Widerpruchschreiben verwendet.
Davor und dahinter habe ich weitere Argumente angeführt, speziell zutreffend auf unsere Stadtwerke, und ins Feld geführt.
MFG
Gerd Cremer
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Offline BerndA

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Neuer Musterbrief
« Antwort #5 am: 31. Juli 2005, 22:00:15 »
Hallo Herr Fricke,

ich habe auch nochmal eine Frage zu dem neuen Musterbrief, und zwar zu dem Absatz der da heißt :

\"Hiermit beschränke ich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung nur zum Einzug von Entgelten und Abschlagszahlungen zu den bisherigen Preisen.  Darüber hinaus gehende Abbuchungen sind nicht von der Einzugsermächtigung gedeckt.\"

Das bedeutet ja, wenn ich das richtig verstehe, daß man für den Fall, das der Versorger \"aus Versehen\" doch zu viel abbucht, (trotz Strafbarkeit dieses Umstands) darauf angewiesen ist, das Geld vom Versorger zurückzuerhalten !

Das führt dann zu den bekannten Schwierigkeiten, wie Weigerung des Gasversorgers, ausuferndem Schriftverkehr, Einschaltung der entprechenden Staatsanwaltschaft, oder eines Anwalts, dauernder Rückbucherei über die Bank, etc., eventuell sogar bis hin zum Rückforderungsprozess.

In diesem bekäme man dann wahrscheinlich zwar Recht aber mit welchen Aufwand ?

Ich verstehe zwar, dass diese Formulierung für bestimmte Vertragskonstruktionen sinnvoll ist, um z. Bsp. bei Kombiverträgen nicht auch die anderen Verträge wegen einer fehlenden Einzugsermächtigung zu verlieren, aber ist es in \"einfachen Fällen\" nicht besser, die Einzugsermächtigung komplett zu kündigen, und einfach selbst zu zahlen, damit man die \" Zahlungsgewalt\" selbst in Händen hält  ?

Oder verstehe ich da  was falsch ?

Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland  :wink:

B. Ahlers

Offline Cremer

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Neuer Musterbrief
« Antwort #6 am: 31. Juli 2005, 23:35:41 »
@BerndtA

bei einigen, speziellen Vertragsgestaltungen z.B. um einen weiteren Rabatt zu bekommen, sind nur Einzugsermächtigungen möglich.
Und da kann man beschränken. Der Versorger wird dann entweder akzeptieren oder die Einzugsermächtigung komplett zurückgegen.

Im anderen Fal entzieht man die Einzugsermächtigung, wenn nicht wunschkonform beschränkt abgebucht wird und läßt den letzten Betrag zurückbuchen. Ab da an bucht man per Überweisung.
MFG
Gerd Cremer
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