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Autor Thema: Einstufung in die Grundversorgung  (Gelesen 2347 mal)

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Offline Opa Ete

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Einstufung in die Grundversorgung
« am: 16. Juni 2009, 14:00:39 »
Hallo zusammen,
habe gestern einen Brief von der Avacon bekommen (als Datum steht \"im Mai 2009\") in dem steht, dass ich ab 1.5.09 zu den Konditionen der Grundversorgung mit Strom Alpha versorgt werde. Ich hatte damals gegen die Kündigung des Tarifs Akzent (kam im November) Einsprich eingelegt und vorsichtshalber auch gleich mit dem Einwand §315 gegen die Einstufung in die Grundversorgung protestiert. Mit keinem Wort gingen sie auf meinen Einspruch ein. Neuen Vertrag Komfort wollte ich nicht unterschreiben - eh nur 1Cent Differenz zu Alpha, macht den Kohl nicht fett.
Wie habt ihr euch entschieden - Lieferant gewechselt?
Liebe Grüße Opa Ete

Offline Christian Guhl

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Einstufung in die Grundversorgung
« Antwort #1 am: 16. Juni 2009, 16:49:14 »
Vielleicht sollte man tatsächlich den Lieferanten wechseln und so seine Nerven schonen. Aber so einfach kommen mir die nicht davon ! Ich habe der Einstufung in die Grundversorgung widersprochen; darauf aufmerksam gemacht, dass der Akzent bisher nicht rechtswirksam gekündigt wurde und ich daher davon ausgehe, dass Avacon sich an die vertraglichen Vereinbarungen hält und mich weiterhin zu den gültigen (damit meine ich die von 1999) Konditionen versorgt.
Weiterhin habe ich darauf hingewiesen, dass ich die Preise der Grundversorgung nicht durch Entnahme von Strom aus dem Netz anerkenne und die Billigkeit anzweifele. Mal sehen, was die antworten.

 

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