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Autor Thema: Regionalgas Euskirchen droht mit Kündigung  (Gelesen 7500 mal)

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Offline loewenich

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Regionalgas Euskirchen droht mit Kündigung
« am: 11. Juni 2009, 13:17:37 »
Mit Schreiben vom 20.02.2009 ist uns eine Schreiben der Regionalgas mit dem neuen Vertrags- und Preissystem zugeschickt worden.
Gemäß dem beiliegende Flyer besteht auch die Möglichkeit, keinen der neuen Preisverträge zu unterschreiben und den Standardtarif beizubehalten.
Da wir uns unsicher waren, ob es günstig ist, eine Vertragsbindung einzugehen, beschlossen wir, keinen der angebotenen neuen Verträge zu unterschreiben.

Mit Schreiben vom 22.05.2009 erhielten wir ein Einschreibe-Brief der Regionalgas, in dem diese uns unseren bisherigen \"Sondervertrag\" ( wieso ist das plötzlich ein Sondervertrag???) zum 31.05.09 kündigt. Zusätzlich beschließt der Gasversorger unseren Gasverbrauch ab 01.04.2009 nach dem Vertragstyp \"Flex Vario\" abzurechnen, den wir gar nicht wollten.

Was ist von diesem Vorgehen seitens des Gasversorgers zu halten?
Was müssen wir tun?

Ich hoffe auf Rat. Danke.

Offline Cremer

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Regionalgas Euskirchen droht mit Kündigung
« Antwort #1 am: 12. Juni 2009, 08:43:03 »
@loewenich,

auf der aktuellen Internetseite der Regionalgas Euskirchen gibt es einen Standardtarif und die Tarife Flex S, M, L, XL, Vario.

Die Tarife \"Flex\" sind Sondertarife, abweichend vom Standardtarif, da eine Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten vereinbart wird (in Kopfzeile auf dem Preisblatt). Weitergehende Vertragsbestimmungen müßte man mal einsehen. Auch eine Preisanpassung innerhalb der Vertragslaufzeit von Sondertarifen ist nicht möglich, dazu gibt es bereits Urteile.

Sondertarife haben normalerweise längere Kündigungsfristen, somit halte ich die Kündigung vom 22.5.09 zum 30.5.09 für nicht rechtens.

Der Standardtarif läßt eine monatliche Kündigung zu.

Bitte mal in Ihren Vertragsunterlagen nachschauen.
Um wieviel Monate verlängert sich der Sondervertrag, wann begann er und was sind die Kündigungsfristen?

Und hier wäre mal zu prüfen ob dies zulässig ist:
Die Bestpreisgarantie bieten wir unseren Kunden für einen geringen Aufpreis von netto 0,75 bzw. brutto 0,89 Euro im Monat an.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline bolli

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Regionalgas Euskirchen droht mit Kündigung
« Antwort #2 am: 12. Juni 2009, 11:24:08 »
Hallo loewenich,

die Versorgungsunternehmen (EVU) müssen derzeit häufig ihre alten Sonderverträge wegen der fehlerhaften Preisgleitklauseln aufgrund des BGH-Urteils vom 17.12.2008 anpassen und versuchen das geschickterweise, indem sie direkt neue Verträge abschließen. Dieses hat den Vorteil, dass man erstmal einen neuen Vertragsgrundpreis festgelegt hat (nämlich den derzeitigen). Inwieweit nämlich der gesamte Preis oder nur die Preiserhöhungen mittels Unbilligkeitseinwand angegriffen werden können, ist derzeit selbst beim BGH noch umstritten. Für den Fall, dass sich die Meinung des 8. Senat durchsetzt siehe auch HIER , kommen Sie über den Unbilligkeitseinwand nicht mehr unter den derzeitigen Preis, selbst wenn der durch die ganzen Preisverschiebungen der letzten Jahre nicht gerechtfertigt wäre.

Warum Ihr Vertrag als \"Sondervertrag\" bezeichnet wird, liegt wohl daran, dass viele Verträge der Vergangenheit tatsächlich Sonderverträge waren, ohne das das EVU diese als solche bezeichnet hätte. Zum Unterschied siehe auch HIER . Das hat Auswirkungen auf die Art der Angreifbarkeit und der Kündbarkeit. Sonderverträge sind meistens Verträge, die günstigere Bezugskonditionen enthalten. Da Ihnen gekündigt wurde, war Ihrer ein Sondervertrag. Wegen Kündigungsfristen u.ä. siehe auch Cremers Beitrag oben.

Wenn Sie das Angebot auf einen neuen Sondertrag wie z.B. Flex Vario, nicht annehmen, kommen Sie in den Standardtarif (oder auch Grundversorgung genannt), sofern die Regionalgas Euskirchen für Ihren Bereich der Grundversorger ist. Hier ist in der Regel keine expliziete Unterschrift Ihrerseits unter einen Vertrag notwendig sondern der Vertrag kommt quasi durch Entnahme des Gases aus dem Leitungsnetz zustande.

Die Preise in diesem Grundtarif sind in der Regel höher als die des Sondertarifs, können aber durch einen Unbilligkeitseinwand nach § 315 BGB angefochten werden. Inwieweit hier der gesamte Preis und nicht nur die Erhöhungen angefochten werden können, ist auch noch nicht ganz geklärt.  Aber scheint mir wohl eher die Möglichkeit, dass kein Anerkenntnis der Preissockels vorliegt und somit der gesamte Preis der Billigkeitskontrolle unterliegt.

Gruß
bolli

Offline loewenich

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Regionalgas Euskirchen droht mit Kündigung
« Antwort #3 am: 15. Juni 2009, 11:36:57 »
Wir hatten überhaupt keinen \"Sondervertrag\" - jedenfalls nicht unseres Wissens. Wir hatten den ganz normalen Vertrag, wie alle anderen Haushalte vor der neuen Preisangebote auch. Erst in dem Schreiben der Regionalgas war zum ersten Mal von einem Sondervertrag die Rede.

Was wir eigentlichen wissen wollen ist folgendes: sollen/müssen wir einen neuen Vertrag abschließen?
Für den Fall von Preisreduktionen auf dem Markt, werden diese dann an uns weitergegeben?

Werden Preisreduktionen nicht zwingend weitergegeben, wenn man im Standardtarif eingestuft ist?

Nochmals Danke, dass Sie sich gemeldet haben.

Offline bolli

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Regionalgas Euskirchen droht mit Kündigung
« Antwort #4 am: 15. Juni 2009, 12:57:39 »
Zitat
Original von loewenich
Wir hatten überhaupt keinen \"Sondervertrag\" - jedenfalls nicht unseres Wissens. Wir hatten den ganz normalen Vertrag, wie alle anderen Haushalte vor der neuen Preisangebote auch. Erst in dem Schreiben der Regionalgas war zum ersten Mal von einem Sondervertrag die Rede.

siehe auch hier

Zitat
Original von bolli
...dass viele Verträge der Vergangenheit tatsächlich Sonderverträge waren, ohne das das EVU diese als solche bezeichnet hätte.

Fast alle Haushalte, die nicht nur Warmwasser mit Gas bereiten sondern damit auch heizen, sind von den EVUs mit Sonderverträgen ausgestattet worden. Wenn Sie noch alte Preisblätter haben, mit denen die Regionalgas im letzten Jahr die Presiänderungen angekündigt hat, vergleichen Sie mal den dort angebeben Preis mit Ihrem Preis aus der Abrechnung. Wahrscheinlich finden Sie in der Preisübersicht noch einen teureren Grundtarif. Viele Leute wussten nicht, dass sie in einem Sondervertrag sind.

Zitat
Original von loewenich
Was wir eigentlichen wissen wollen ist folgendes: sollen/müssen wir einen neuen Vertrag abschließen?

Wenn Sie einen Sondervertrag haben (hatten), sollten Sie zunächst die Kündigungfrist in Ihren Vertragunterlagen überprüfen. Ein Schreiben vom 22.5. mit Kündigung zum 31.05. ist ganz bestimmt nicht mit Ihrer Kündigungsfrist in Einklang zu bringen, da mir in Sonderverträgen bisher keine Kündigungfrist von unter 14 Tagen untergekommen sind. Falls eine längere Kündigungsfrist, zunächst einmal der Kündigung zum 31.05. SCHRIFTLICH widersprechen (persönlich abgeben und quittieren lassen oder Einschreiben/Rückschein).

Einen neuen Sondervertrag müssen Sie nicht abschließen. Sie können sich entweder einen anderen Anbieter suchen (z.B. über verivox) und mit diesem einen Vertrag abschließen oder sich in die Grundversorgung bei der Regionalgas E. einstufen lassen.

Falls Ihr alter Vertrag ein Sondervertrag war, sollten Sie ggf. Rückforderungsansprüche wegen einer fehlerhaften Preisgleitklausel überprüfen.

Zitat
Original von loewenich
Für den Fall von Preisreduktionen auf dem Markt, werden diese dann an uns weitergegeben?

Werden Preisreduktionen nicht zwingend weitergegeben, wenn man im Standardtarif eingestuft ist?

Preisreduktionen müssen immer an den Verbraucher weitergegeben werden, egal ob im Sonder- oder Grundtarif. In den neuen Sonderverträgen wurde diesbezüglich extra die Preisgleitklausel entsprechend angepasst.
Falls dieses nicht passiert, können Sie sowohl beim Grund- wie auch beim Sondertarif dem zu hohen Preis wegen Unbilligkeit gem. §315 BGB widersprechen.


Gruß
bolli

 

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