Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gilt die Regel +2% noch?  (Gelesen 10414 mal)

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Offline Apollo

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Gilt die Regel +2% noch?
« am: 09. Juni 2009, 02:46:42 »
Hallo, eine Jahresabrechnung ist wieder fällig. Wie sieht es denn aus mit der
+2% Zugabe. Sollte man pro Jahr 2% zurechnen? Ich bin mir nicht sicher wieviel  Zuschlag nach 4 Jahren zugereechnet  werden . (8%?)
Wie handhabt ihr das?
PS habe noch eine alte Abrechnung v. 1979 - 0,01 DM war damals der Gaspreis.

Offline superhaase

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Gilt die Regel +2% noch?
« Antwort #1 am: 09. Juni 2009, 09:50:55 »
Diese \"Regel\" gibts eigentlich gar nicht.

Entweder, man zahlt den als Sondervertragskunde vereinbarten Anfangspreis, weil die Preiserhöhungsklauseln mutmaßlich unwirksam sind, oder man zahlt den geforderten Preis und gibt den Widerstand auf.
Die \"2%-Regel\" hat keine rechtliche Grundlage.

Wenn man Grundversorgungskunde ist (\"Tarifkunde\"), dann zweifelt man ja die Billigkeit gemäß §315 BGB an. Auch dann ist eine \"2%-Regel\" völlig aus der Luft gegriffen.
Solange kein billiger (und damit fairer) Preis nachgewiesen/festgestellt worden ist, kann man rein rechtlich gesehen zahlen was man will (auch gar nichts). Allerdings besteht das Risiko, dass man nach einem Prozess, der die Billigkeit des geforderten Preises feststellt, zusätzlich zur Nachzahlung auch Verzugszinsen zahlen muss (nach der weit verbreiteten Auffassung, dass dann der gesamte Preis doch von Anfang an fällig war).

Ich würde einfach immer den gleichen Preis (Anfangspreis oder Preis vor dem ersten Widerspruch) zahlen, bis es zum Prozess kommt.
Die \"2%-Regel\" hilft Ihnen nicht weiter.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Apollo

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Gilt die Regel +2% noch?
« Antwort #2 am: 09. Juni 2009, 14:37:09 »
Hallo, danke für die hilfe; es wurde mal im forum zu diesem 2% aufschlag geraten. Warscheinlich deshalb, da die versorger das gas auch einkaufen müssen und dieser preis nicht gleich bleibt. Ich will einfach einen fairen gas- und strompreis bezahlen. 0 Euro ist für mich keine alternative, für mich genausowenig in ordnung wie die überzogenen preisforderungen. Damit mache ich mich meiner ansicht nach unglaubhaft. Meine frage ist eigentlich  :
Ist der 2004 preis heute noch belegbar (ca. 3,02 ct/kwh)imfall einer gerichtsverhandlung.

Offline DieAdmin

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Gilt die Regel +2% noch?
« Antwort #3 am: 09. Juni 2009, 18:42:32 »
Zitat
Original von Apollo
Hallo, danke für die hilfe; es wurde mal im forum zu diesem 2% aufschlag geraten.

Das mal zu den 2%-Aufschlag geraten wurde, ist schon sehr lange her.

Welcher Preis nun anzusetzen ist, richtet sich nach der vertraglichen Situation.
Sondervertrag (§307 BGB) oder Allgemeine Tarif (§315 BGB).
Aber keine Panik, auch wenn in den Musterschreiben nicht konkret der §307 genannt ist, enthält trotzdem entsprechende Passage, das man das Recht zur Preisanpassung anzweifelt.

Hiermal etwas über den \"feinen\" Unterschied: http://www.bdev.de/de/site/Preisprotest/News__1700/ContentDetail__7383/

Nach der allgemeinen Empfehlung sollte man den Preis ansetzen, den man zuletzt widerspruchslos gezahlt hat.
Will man weiter drunter gehen, sollte man einen RA der sich damit auskennt befragen, damit er konkret die Vertragssituation prüfen kann.

Für Vereinsmitglieder ist dies über den Energieschutzbrief möglich:
http://www.bdev.de/de/site/Preisprotest/Energie-Schutzbrief__1920/

 

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