Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: E.ON Bayern  (Gelesen 14701 mal)

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Offline moppel

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E.ON Bayern
« am: 13. Juli 2005, 15:38:11 »
Hallo,

die E.ON Bayern hat letztes Jahr die FGL übernommen. Deren Preiserhöhung habe ich mit dem Musterschreiben widersprochen und zahle seitdem den alten Preis zzgl. 1% Aufschlag.

Nun kündigt die E.ON Bayern zum 01.08. eine Preiserhöhung an - und zwar eine sehr sehr satte:

FGL Preiserhöhung 01.10.2004 von 3,30 auf 3,60 ct
E.ON Preiserhöhung 01.08.2005 auf sage und schreibe 4,13 ct

Interessant finde ich folgende Formulierung:
\"Die Höhe Ihrer Abschlagszahlung bleicht zunächst unverändert. Auch bei gleich bleibendem Verbrauchsverhalten wird es hierbei zu einer Nachzahlung in der nächsten Jahresabrechnung kommen.\"

Wundert mich ja nicht bei dieser Erhöhung!

Meine Frage nun:
Wenn ich nun wiederum mit dem Musterbrief Widerspruch einlege, soll ich dann einbringen, daß ich bereits im Oktober widersprochen habe?

Danke für eventuelle Antworten.

Viele Grüße
Moppel

Offline Cremer

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E.ON Bayern
« Antwort #1 am: 13. Juli 2005, 15:45:19 »
@moppel,

bei jeder Erhöhung umgehend mit dem Musterbrief gebetsmühlenhaft im volen Wortlaut und umfassend widersprechen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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E.ON Bayern
« Antwort #2 am: 13. Juli 2005, 16:00:10 »
@moppel

E.ON Bayern ist eine Tochter der Münchner E.ON Energie AG.

Deren Vorstandsvorsitzender verkündete erst am 16.06.2005, es gäbe keine weiteren Strompreiserhöhungen.


http://www.verivox.de/news/ArticleDetails.asp?aid=10245

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,360807,00.html


Das verwundert nicht, sind doch aktuell 13 Mrd EUR in der Kasse.


Ein Mann - ein Wort?




Siehe auch hier:

Vereinheitlichung der Stromprodukte


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline moppel

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E.ON Bayern
« Antwort #3 am: 14. Juli 2005, 07:58:40 »
Zitat von: \"Cremer\"
@moppel,

bei jeder Erhöhung umgehend mit dem Musterbrief gebetsmühlenhaft im volen Wortlaut und umfassend widersprechen.


Hallo Cremer,

gibt es einen aktuelleren Musterbrief als den vom Dezember 2004? Und wie schreibe ich das am besten mit der Nachzahlung (daß ich da nur den alten Preis bezahlen werde)?

Danke!

moppel

Offline Cremer

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E.ON Bayern
« Antwort #4 am: 14. Juli 2005, 09:55:09 »
@moppel,

Musterbrief finden hier auf den Seiten im Energieforum, der ist momentan gültig.

Legen Sie Widerspruch ein gegen die Erhöhung zum 1.8.2005. Erwähnen sie, dass sie bereits zum oktober 2004 Widerspruch eingelegt haben und damit nur die Preise vom September 2004 akzeptieren werden.
MFG
Gerd Cremer
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Offline moppel

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E.ON Bayern
« Antwort #5 am: 25. Juli 2005, 07:23:20 »
Guten Morgen,

was sollte man tun, wenn kein Antwortschreiben des Versorgers kommt?

Gruß, moppel

Offline RR-E-ft

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E.ON Bayern
« Antwort #6 am: 25. Juli 2005, 11:33:26 »
@moppel

Eventuell beim Versorger anrufen, ob man eine Briefmarke schicken soll, damit dieser antworten kann.

Auf eine Antwort kommt es schlicht nicht an.

Wichtig ist nur, dass Sie nachweisen können, dass Sie die Einrede der Unbilligkeit erhoben haben, Ihr entsprechendes Schreiben beim Versorger zuging.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline DHLSuperspeed

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E.ON Bayern
« Antwort #7 am: 28. Juli 2005, 15:57:35 »
Habe heute Antwortschreiben mit folgendem Wortlaut von E.ON Bayern aufgrund meines Widerspruches bekommen:

Zur Billigkeit der neuen Preise:

Unsere Erdgaseinkaufspreise sind - wie in grossen Teilen Europas - an den Preis für leichtes Heizöl gebunden. Diese Preisbindung hat gute Gründe: Sie schützt Sie als Verbraucher gegen willkürliche Preiserhöhungen der Erdgas fördernden Länder und ist damit ein wesentlicher Bestandteil unserer langfristigen Lieferverträge.
Das in Deutschland verbrauchte Erdgas stammt zum größten Teil aus Russland, Norwegen und den Niederlanden. Aus diesen Ländern wird Erdgas von unterschiedlichen Ferngasgesellschaften importiert, gespeichert und transportiert. E.ON Bayern selbst importiert nicht , sondern bezieht sein Erdgas von einigen Vorlieferanten und verteilt es von Ort.

Steigt also der Heizölpreis, steigen auch die Preise für Erdgas. Sinkt aber der Heizölpreis, fallen nach einiger Zeit auch die Erdgaspreise.

Im längerfristigen Vergleich zeigt sich, dass diese Bindung an den Ölpreis keine Einbahnstrasse ist. So ist z. B. in den Jahren zwischen 1985 und 2002 der Gaspreis um 3 % gesunken, während die Inflationsrate in diesem Zeitraum tatsächlich 38 % betrug.

Anfang Januar 2005 lag der Preis für leichtes Heizöl bei 44 Cent pro Liter. Mitte Juni 2005 betrug der Preis bereits 56 Cent pro Liter. Das ist eine Steigerung um 27 %. Über den Zeitraum Januar 2004 bis März 2005 betrachtet, betrug die Preissteigerung sogar 40 %. Damit haben sich auch unsere Bezugskosten derart erhöht, dass wir gezwungen waren, den Erdgaspreis unserer Privatkunden anzuheben. Wir geben bei der aktuellen Preisanpassung lediglich die erhöhrten Einkauspreise in der Beschaffung weiter.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass eine Offenlegung der Kalkulation nur gegenüber berechtigten Institutionen (Landeskartellbehörde, Gerichten) vorgenommen wird. Eine Darstellung gegenüber Privatpersonen wird aus wettbewerbsrelevanten Gründen nicht druchgeführt. Ihren Widerspruch nehmen wir zur Kentnis, halten ihn aber nicht für gerechtfertigt.

Zur Abschlagsanpassung:

Es gibt gesetzliche Verankerungen, die genau festlegen, wann ein Versorgungsunternehmen Abschlagsanpassungen vornehmen kann, z. B. unter § 25 Absatz 1 der \"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung der Tarifkunden\" (AVBGasV). Dies ist dann möglich, wenn sich die Erdgaspreise ändern oder wenn sich der Verbrauch des Kunden im Vergleich zum Vorjahr erheblich verändert hat. Ändert sich Ihr Energieverbrauch, haben Sie als Kunde die Möglichkeit, den Abschlag entsprechend anpassen zu lassen. Nicht aber, wenn Sie die Billigkeit eines neuen Preises anzweifeln. In dieser Situation müssen Sie zunächst den in Rechnung gestellten Betrag begleichen. Vor Gericht können Sie jedoch auch Feststellung der Unbilligkeit der Preiserhöhrung klagen und versuchen, eine Rückvergütung zu erwirken.

Zur Einzugsermächtigung:
Sie schreiben, dass Sie die erteilte Einzugsermächtigung auf einen Teilbetrag reduzieren bzw. begrenzen möchten. Ein teilweiser Widerruf der Einzugsermächtigung ist nicht möglich sondern gilt als Widerruf der gesamten Einzugsermächtigung.
Ab sofor nehmen Sie daher nicht mehr am Lastschriftverfahren teil. Das hat zur Folge, dass Sie Ihren Gesamtabschlag bis zu Erstellung der Jahresabrechung 2005 auf unser Bankkonto überweisen müssen.

---------------------------------------------------------------------------------------

Wie soll man hierzu weiter vorgehen?
Gibt es schon überlegungen für eine Sammelklage gegen E.ON Bayern?

Ich für mich werde den alten Abschlagsbetrag bis zur Hauptabrechnung weiterzahlen und dann weitersehen wie es in punkto Klage gegen E.ON aussieht.

Offline Cremer

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E.ON Bayern
« Antwort #8 am: 28. Juli 2005, 16:09:33 »
@ DHLSuperspeed


na, dann überweisen Sie dem Versorger doch den Abschlag in der Höhe wie Sie ihn für richtig halten, bezogen auf den alten Preis und der Verbrauchsmenge vom letzten Abrechnungszeitraum gemäß ihrem Widerspruch. :wink:

§ 25 AVBGasv regelt nicht, wer die Abschlagshöhe festsetzt. Dieses recht nehmen die Versorger gerne für sich in Anspruch. :!:

Und nach Ansicht von Graf Koks sollten die Abschläge bis zum Ende des Abrechnungszeitraum auch nur bis auf 90% der tatsächlichen Höhe geleistet werden.
 :idea:
Meistens sind die Abschläge so berechnet, dass ein Guthaben am Ende des Abrechnungszeitraumes herauskommt. Damit haben die Versorger das ganze Jahr über mit dem Geld der Kunden sich die Beschaffungskosten finanziert.   Großzügigerweise wird das Guthaben dann mit dem ersten (höheren) Abschlag des neuen Verrechnungsjahres verrechnet.
MFG
Gerd Cremer
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« Antwort #9 am: 28. Juli 2005, 16:13:51 »
@DHLSuperspeed

E.ON Bayern bezieht das Erdgas bei E.ON Ruhrgas.

Hierzu ist auf die entsprechenden Geschäftsberichte zu verweisen.

Preiserhöhungen sind also wohl hausgemacht.

Wer sollte sich denn alles einer solchen Sammelklage anschließen?
Alle Kunden gegen E.ON Bayern?

Wenn man seine Abschläge/ Rechnung selbst kürzt, muss man nicht erst klagen:



Zu E.ON und Ruhrgas gibt es hier viele Beiträge, die wohl belegen, dass es Preiserhöhungen nicht bedurfte.


E.ON Bayern verwendet SAP- ISU als Abrechnungssoftware in der Debitorenbuchhaltung und ist also sehrwohl in der Lage, die Abschläge anzupassen.

Das sagen die Kollegen vom Schwesterunternehmen TEAG Thüringer Energie AG, bald E.ON Thüringer Energie. Den Mitarbeitern von E.ON Bayern sind die Telefonnummern der Erfurter Kollegen bekannt, bei denen sie deshalb nachfragen können, z. B. Herr Lettrari 0361/ 652- 0.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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E.ON Bayern
« Antwort #10 am: 28. Juli 2005, 16:21:19 »
@ Herr Fricke,


Im Geschäftsbericht 2004 der Stadtwerke Kreuznach, Seite 9, steht:

Im Vorjahresbetrag sind in dieser Position die restlichen Aufwendungen für die DV-Umstellung auf das neue SAP-System in Höhe von rd. 0,3 Mio.€ enthalten

Auch in diesem Bereich vereinheitlichen sich die Versorger (bundesweit)  zwecks Datenaustausch und -transfer.

Oder ist das eine falsche Vermutung? Natürlich wenn große Mütter (RWE) als Anteilseigner (24,5%) dahinterstehen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline moppel

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« Antwort #11 am: 23. August 2005, 08:49:33 »
Hallo,

also ich habe Antwort von der E.ON bekommen.

Sie bedanken sich für mein Schreiben und werden darauf zurückkommen.

Weiter nichts.

Muß ich daß nun verstehen???

Gruß, moppel

Offline Cremer

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« Antwort #12 am: 23. August 2005, 10:33:17 »
Hallo moppel,

abwarten was kommt.
MFG
Gerd Cremer
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« Antwort #13 am: 23. August 2005, 21:00:28 »
@Moppel

man hat wohl noch keinen passenden neuen Text, nachdem der Freistaat die Inaussichtstellung von Sperrandrohungen mehr oder weniger untersagt haben soll.

Vielleicht sieht man es selbst auch nur noch als müßig an, die Kunden über Energiepreise in Indien und China zu informieren.

Fraglich, wann wir ggf. Energiepreise wie in China oder Indien bekommen.
Die liegen wohl nicht auf dem hohen deutschen Preisniveau.

Oft wird darauf verwiesen, in Ländern ohne Ölpreisbindung gäbe es größere Preisschwankungen.

Das mag richtig sein, aber auf welchem Preisniveau?

Preisstabilität auf hohem Niveau ist kein Wert an sich.

Zudem werden ja hier die Preise auch vierteljährlich angepasst.

Wer schützt vor hohen E.ON Ruhrgas- Preisen?


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
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