Hallo,
konnte mich leider nicht früher melden und bin überrrascht, dass der Fall hier schon gepostet wurde. Obwohl, ihr seid ja fix hier ;-).
Ich habe Ende Juni gegen die Stadtwerke Schweinfurt verloren.
Im Swex-Bericht wurde eigentlich alles gesagt, was sich vor Gericht zugetragen hat, nur zwei wichtige Dinge fehlen:
-es wurde vom Gericht in keinster Weise darauf eingegangen, dass für mich als Landkreisbewohner eine geringere KA abzugeben ist als dies im Stadtbereich aufgrund der Einwohnerzahlen zu tun ist. Hierdurch entsteht beim gleichen Endpreis ein Gewinn. Dieser wurde durch die höheren Erschließungskosten im ländlichen Bereich gerechtfertig (!).
-ein detallierter Vergleich der steuerbereinigten Grenzübertrittspreise mit den Endpreisen wurde ebenfalls nicht näher betrachtet. Dies hätte gezeigt, dass die Differenz stetig steigt. Aber erst, seit die Stadtwerke als GmbH tätig sind. Vorher laufen beide Kurve annähernd parallel.
Das Gericht nahm die Aussagen des Zeugen Kaiser als gegeben hin, ohne diese näher zu hinterfragen. Auf die präzisen Fragen meiner Anwältin wurde gekontert, es handele sich um Geschäftsgeheimnisse. Wie z.B. nach der Höhe der Nachlässe:
hier wurde von Hr. Kaiser behauptet, alle Nachlässe wurde weitergegeben, aber über die Höhe der Nachlässe und das, was an den Kunden weitergegeben wurde, schweigt er sich aufgrund des Geschäftsgeheimnisses aus.
Die Gehörsrüge wurde u.a. wie folgt zurückgewiesen:
\"...Soweit das Gericht auf den Sachvortrag nicht eingegangen ist, war er für das Gericht auch nicht entscheidungserheblich. Nach Auffassung des Gerichts ist auch der Sachvortrag des Beklagten zu den Grenzübertrittspreisen und den Konzessionsabgaben nicht entscheidungserheblich. Die Gasbezugspreise sind bei der Klägerin nicht an den Grenzübertrittspreis gekoppelt und die Konzessionsabgaben sind seit je her Bestandteil des Preises. ...\"
Dies stimmt ja auch, aber darum ging es gar nicht. Wie vorher schon erwähnt, wurde der erhöhte Gewinn durch die unterschiedlichen KA durch Erschließungkosten gerechtfertigt. Der Richter erkannte auch nicht auf meinen Hinweis hin, für die Erschließung sei der Netzbetreiber zuständig, dass hier was falsch läuft. Ebenso nahm er die Aussage des Zeugen Kaiser hin, die Grenzübertrittspreise seien nicht für die Stadtwerke relevant, da diese Preise durch Großeinkäufer verfälscht werden und daher nicht mit den kleinen Stadtwerken verglichen werden könnten (Hä? Genau!)
Ein Verfahren steht nun noch am AG Schweinfurt aus, wie dieses ausgehen wird, ahnen wir jetzt schon.
Für mich stellt sich nun die Frage, da ich die Preise weiterhin gekürzt habe, wie ich weiter vorgehen soll. Es gibt ja nun einigen neuen Stoff zum Thema Best-Abrechnung.
Erstmal werde ich zum Jahresende wechseln.... .
Schönen Sonntag noch,
Rob