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Autor Thema: Androhung die Forderungen per gerichtlichen Mahnverfahren einzutreiben  (Gelesen 2960 mal)

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Offline Tdenecke

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Hallo,

Gestern habe ich das nachfolgende Schreiben als Mahnung erhalten.  Ich habe seit 2004 bei jeder Preiserhöhung mit Hinweis auf den &315 BGB widersprochen, dies wurde regelmäßig bestätigt.

Eine Aufschlüsselung des Betrages ist nicht enthalten. Ich vermutet das sind die Differenzbeträge von 2004 - heute.

Für einen Rat was die weitere Vorgehensweise betrifft, wäre ich dankbar.

03.05.2009
Mahnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Forderung für die oben genannte Kontonummer ist leider nocht nicht ausgeglichen.


Ihr Abrechnungskonto bei uns weist zum 08.02.2008 einen offenen Betrag in Höhe von insgesamt (ca. 428,64€) Euro auf incl. Mahnkosten.

Ist bis zu dem 11.05.2009 kein Zahlungeingang erfolgt, werden wir das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Wir weisen darauf hin, dass die hierbei entstehenden Kosten zu Ihren Lasten gehen.

Wenn sie die fällige Forderung zwischenzeitlich ausgeglichen haben, betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos.


mit freundlichen Grüßen

E.ON Avacon AG

Offline Christian Guhl

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@Tdenecke
Wenn Sie seit 2004 den Preiserhöhungen widersprechen, ist es verwunderlich, dass Sie erst jetzt das Schreiben bekommen haben. Verfahren Sie wie folgt : Knicken, Lochen, Abheften. Diese Mahnung bekommt man normalerweise jeden Monat. Es ändert sich nur das Datum, bis zu dem man bezahlen soll. Ich selbst habe es wohl schon über 30 mal erhalten. Als einmal über drei Monate nichts kam, habe ich bei Eon-Avacon angerufen und mich nach dem Befinden des Sachbearbeiters erkundigt. Hätte ja sein können, dass er krank geworden ist. Eon-Avacon will mit diesen Schreiben die Kunden verunsichern und einzuschüchtern.

Offline Roger

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:D :tongue: :D :D :D
Nicht einschüchtern lassen und weitermachen !!!!!!
Ist der richtige Weg.
Roger

Offline Tdenecke

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Und werden dann die Mahnkosten nicht immer höher?

Offline AKW NEE

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@ Tdenecke

das Schreiben der avacon, wie Sie es hier kopiert haben, enthält keine Mahnkosten, was soll also im vorgerichtlichem Verfahren mehr werden?

 

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