Durch Ihre Rücklastschrift hat die GASUF ihre Einzugsermächtigung offenbar als widerufen betrachtet und den Einzug folglich gestoppt.
Sind Sie denn in wenigstens einem der Schreiben aufgefordert worden, die Nachzahlung
und die fälligen Abschlagszahlungen nunmehr per Überweisung zu bezahlen?
Bei Ihrem knappen Budget wird Ihnen doch wohl nicht verborgen geblieben sein, dass plötzlich 164 Euro zusätzlich am Monatsende übrig geblieben sind, oder? Was haben Sie denn mit dem Überschuss gemacht? Ausgegeben?
Enthielt das Schreiben von Ende März die Androhung einer Sperre für den Fall, dass Sie die Außenstände nicht bis Ende April begleichen? Wurde also die Vier-Wochen-Frist eingehalten?
Haben Sie irgendwann Unbilligkeitseinwand gegen die Tariffestsetzung der GASUF oder sonstige Einwände gegen die Zahlungsforderungen der GASUF erhoben? Ihren Schilderungen zufolge vermutlich nicht.
Vermutlich haben Sie am Telefon auch auf Ihre Situation hingewiesen und dem Unternehmen somit mitgeteilt, dass Sie kaum in der Lage sind und zukünftig sein werden, die Energiekosten zu tragen. Die GASUF muss daher durchaus zurecht befürchten, auf ihren Forderungen sitzen zu bleiben.
Da Sie alleinstehend sind und drei kleine Kinder zu versorgen haben, stellt die Sperre für Sie eine besondere Härte dar. Vor diesem Hintergrund ist es schon fraglich, ob es seitens der GASUF nicht treuwidrig war, eine Begleichung der Nachzahlung in sieben Monatsraten zu 100 Euro abzulehnen. Zudem haben wir einen ungewöhnlich warmen April und Mai, der voraussichtlich direkt in den Sommer übergehen wird. In der Zeit bis zum Herbst werden Sie nur ca. 20% Ihres Jahresbedarfs verbrauchen, wodurch auch der Schaden der GASUF begrenzt wird.
Spätestens Mittwoch wird der Sperrkassierer bei Ihnen klingeln. Sie haben also kaum noch Zeit, irgend etwas zu reißen:
- Erteilen Sie der GASUF Hausverbot, falls dadurch der Zugang zum Absperrhahn unterbunden wird. Das bringt Ihnen einige weitere Tage Aufschub. Allerdings wird die GASUF eine einstweilige Verfügung zur Duldung der Sperre beantragen und voraussichtlich auch erhalten.
- Je nachdem, wie die obigen Fragen zu beantworten sind, könnte es sein, dass das Vorgehen der GASUF Rechtens war, oder auch nicht. Um dies aber verbindlich zu klären und auf eine einstweilige Verfügung ggf. richtig reagieren zu können, brauchen Sie nun aber einen Anwalt. Denn selbst wenn die Sperre durchgeführt werden sollte, so wird die GASUF auf ihre Zahlungen ja weiter bestehen.
- Treiben Sie die geforderte Summe in bar auf. Die Sperre und deren Wiederaufhebung kostet auf jeden Fall zusätzlich Geld. Als allerletzte Rettung könnten Sie den Sperrkassierer bezahlen und so die Sperre - vermutlich - abwenden.
Schauen Sie mal hier nach: Anwaltsverzeichnis des BdE, z.B.:
96450 Coburg, RA Matthias Ernst, Seifartshofstr. 25, Tel. 09561-8836-0, Fax: 09561-883688
97753 Karlstadt, RA Ulrike Jäger, Kirchplatz 6, Tel. 09353-4121, Fax: 09353-4849
Gruss,
ESG-Rebell.