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Autor Thema: E.ON Avacon Vertrieb GmbH begründet die Rechtsnachfolge  (Gelesen 2749 mal)

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Offline Harry01

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Hallo Forum!

Auf mein Schreiben mit der Bitte um einen lückenlosen Nachweis, daß die E.ON Avacon Vertrieb GmbH der rechtmäßige Nachfolger der E.ON Avacon AG ist, erhielt ich Mitte April ein Schrieben mit der folgenden Begründung:

Die Ausgliederung des Vertriebsgeschäfts ist eine Folge aus der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Juli 2005. Diese gesetzlichen Neuerungen schreiben vor, dass der Netzbetrieb hinsichtlich der Rechtsform unabhängig und von allen anderen wirtschaftlichen Aktivitäten innerhalb des Unternehmens getrennt sein muss.  

[...]  

Damit treten wir nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes in alle Rechte und Pflichten der E.ON Avacon AG ein. Wir sind somit befugt, sämtliche Rechte wahrzunehmen, die vorher der E.ON Avacon AG zustanden. Hierzu zählt beispielsweise auch die Begründung und Beendigung von Vertragsverhältnissen, soweit dies nach den darin vereinbarten Bestimmungen und unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig ist.


Reicht das als Begründung aus? M.E. ist noch immer die Zustimmung des anderen Vertragspartners, also des Kunden, erforderlich, da die E.ON Avacon AG noch existent ist.

 

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