Hallo, das ist relativ einfach:
angenommen, das Guthaben beträgt aus 2007 und 2008 150,00 Euronen und das EVU will 35,00 € als Abschlag haben, dann wären das im Jahr 2009 in Summe 420,00 €.
420,00 € - 150,00 € (Guthaben) = 270,00 €
270,00 € / 12 Monate = 22,50 € > neuer Abschlag
Diesen neuen Abschlag musst Du dem EVU per Musterschreiben des BdE mitteilen, Einzugsermächtigung widerrufen und 22,50 € per Dauerauftrag pünktlich zum 1. eines jeden Monats überweisen.
Wichtig ist dann, bei der Abrechnung für 2009 darauf zu achten, dass das EVU wahrscheinlich eine Nachforderung aufstellt, da ja nach deren Verständnis vermeintlich zu wenig gezahlt wurde. Hier musst Du dann gegen die Abrechnung Einspruch einlegen und eine neue Abrechnung 2009 selber erstellen oder von BdE erstellen lassen und das geht dann immer so weiter und so weiter undso weiter....
Wenn jedoch das Guthaben höher ist als die aktuelle Summe der Abschläge (420,00 €), dann solltest Du den künftigen Abschlag noch weiter (auf vielleicht nur 10,00 €) reduzieren und das restliche Guthaben mit der Abrechnung 2009 verrechnen.
Das EVU wird Dich zwar mit Mahnungen und Mahngebühren bombardieren, wogegen ebenfalls mittels Musterschreiben vom BdE einspruch eingelegt werden muss. Hier ist ein wenig Fleißarbeit gefragt, aber irgendwann hört das EVU damit auf, wenn Du konsequent bist...
Du musst dann nur noch in Deinen Unterlagen auf eine saubere Buchführung achten, damit der Überblick nicht verloren geht.
LG SN