Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Horrornachrechnung und Sperrandrohung!  (Gelesen 12734 mal)

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Offline Nanette

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Horrornachrechnung und Sperrandrohung!
« am: 23. April 2009, 09:43:02 »
Hallo, ich bin froh hierher gefunden zu haben, denn ich bin absoluter Laie in solchen Dingen und wollte mich eigentlich auch nie damit beschäftigen müssen:-( Aber nun zum Problem, wir sind eine 7 köpfige Familie(5 Kinder 12,8,6,3 und 1) und hatten bisher immer einen Stromverbrauch von ca. 150 Euro.(die jetzige Firma schätze auf 80,- erst nach meinem Anruf erhöhten sie auf 120,- und meinten mehr wird das nicht)..nun sind wir in ein altes Haus gezogen, das wir sanieren, für die Elekrtik müssen wir noch ein bißchen sparen, d.h. es isn noch nicht in allen Zimmern Steckdosen vorhanden und es läuft alles noch über eine alte Leitung, aber kann das der Grund für eine Forderung von366,-! im Monat sein?! Wir haben die Jahresabrechnung bekommen, d.h. vom 29.10.2008- 3.2.2009 und sollen 1206,97 nachzahlen!!! Und wir haben keine Heizung, keine Wasserpumpen o.ä. Ich habe sofort Widerspruch eingelegt, aber nur einen kurzen Rückruf erhalten das es stimmen muß, da eben so abgelesen...Wir haben gleichzeitig den Anbieter wechseln wollen, aber da bis heute noch keinen Bescheid...Nun kam eine Mahnung über nun 1299,08 die wir bis zum 7.5. bezahlen sollen, sonst wollen sie sperren! Ich habe darufhin nochmals angerufen und gesagt, sie soll das noch mal prüfen, die Dame sagte sie würden sich lt. dem neuen Zählerstand auf 250, - monatliche einlassen, aber die 1200 muß bis dahin in einer Summe gezahlt sein! Nun weiß ich wirklich nicht weiter, habe mich hier gleich im Verein angemeldet und auch den Schutzbrief... Aber was kann ich jetzt tun? Ich habe mir den Musterbrief angesehen, aber muß gestehen das ich nicht weiß ob der so überhaupt auf uns zutrifft, eswurde ja nicht direkt Preis pro kwStd. erhöht oder hat das damit nichts zu tun? Bitte entschuldigt, wie gesagt ich bin noch totaler Laie:-( Liebe Grüße Nanette, kurz vor einer Panikattacke(obwohl ja unter energieunrecht steht, bei kinderreichen darf der Strom nicht abgestellt werden...aber ich weiß noch nicht so richtig wie verhindern, obwohl ich mich die halbe Nacht mit der Seite beschäftigt habe:-( )

Offline Schwalmtaler

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Horrornachrechnung und Sperrandrohung!
« Antwort #1 am: 23. April 2009, 10:04:58 »
Hallo Nannette,

haben Sie beim Einzug und zum Ablesetermin den Zählerstand selbst notiert bzw. durchgegeben?

Bitte Rechnungsangaben (Zählerstände) mit Zähler und ihren Aufzeichnungen (die hoffentlich vorhanden sind) abgleichen.

Wieviel sollen sie denn in diesen 5 Monaten verbraucht haben? Ist ein Fremdverbrauch schon ausgeschlosssen worden? (Alle eigenene Stromabnehmer ausschalten und den Zähler beobachten. Dreht er sich weiter, gibt es weitere Stromnutzer an ihrem Zähler. Haben sie einen befreundeten Elektriker, der ihnen die ANlage mal durchmessen würde?)

Suchen Sie mit allen Unterlagen eine Verbraucherzentrale in ihrer Nähe oder einen Anwalt auf.

Geben sie doch mal bitte ihre Zählerstände lt. Zähler und Rechnung hier an!

Offline WattWurm

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Horrornachrechnung und Sperrandrohung!
« Antwort #2 am: 23. April 2009, 10:18:31 »
Hallo Nanette,

wie beheizen Sie denn Ihr altes Häuschen? Kohle, Holz oder vielleicht Elektro-Heizgerät? Bei letzterem könnte das eine Erklärung für den hohen Verbrauch sein, da sich Ihre Abrechnung genau auf die Heizperiode bezieht.
\"Die Wahrheit ist ein dreischneidiges Schwert: Meine Meinung, Deine Meinung und das was wirklich passierte.\" (Quelle unbekannt)

Offline Nanette

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Horrornachrechnung und Sperrandrohung!
« Antwort #3 am: 23. April 2009, 11:05:35 »
Hallo, danke für die schnellen Antworten, leider kennen wir keinen Elektriker:-( , es war einer hier und hatte sich die Anlage mal angesehen, da wir einen Kurzschluß hatten, der hätte das dann doch evtl.bemerkt, wenn noch jemand dran hängt, davon abgesehen, müßte der ja ziemlich dicht bei uns sein oder? Da ist aber keiner außer die Kirche...und wenn hier alles rausgezogen wurde dreht sich auch nix mehr...Heizen tun wir ausschließlich mit Holz(Öfen).. Der Zählerstand am 29.10. :10428
am 3.2. :15.922
heute: 17225
Das bedeutet wir müssen die hohe Rechnung sofort zahlen und dann monatl.tatsächlich 250,-? Ich weiß gar nicht woher wir das nehmen sollen, mein Mann ist selbständiger Handwerker und momentan mal wieder mit säumigen Kunden:-(  und wenn wir jetzt schon soviel zahlen müssen, werden wir wohl auf warmes Wasser verzichten müssen, denn wieviel soll das dann noch werden mit dem E-Boiler 8o ;(

Offline Schwalmtaler

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Horrornachrechnung und Sperrandrohung!
« Antwort #4 am: 23. April 2009, 11:17:13 »
Was haben sie denn alles für Stromgeräte und wie alt sind diese? Ist evtl der Boiler für warmwasser ein alter Stromfresser? Haben sie ein Strommeßgerät und die Geräte mal auf ihren Verbrauch hin durchgeprüft?
Ihr Mann ist Handwerker, vielleicht Schreiner und die Werkstatt läuft über den selben Zähler?  
Bei einem reinen Privathaushalt - auch mit 5 Kindern - halte ich einen Jahresverbrauch von 8.000 - 10.000 kwh für normal, aber nicht fast 5.500 in nur 3 Monaten und ein paar Tagen!
Wie alt ist den der Zähler und bis wann ist er geeicht?
Nennen Sie mal bitte den Zählerfirmennamen und dessen Daten.

Falls das wirklich reiner Privatstromverbrauch sein sollte, empfehle ich Ihnen dringend schriftlich den ordnungsgemäßen Zustand des Zählers anzuzweifeln und sich schleinigst mit einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale zusammenzusetzen.

Offline Nanette

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Horrornachrechnung und Sperrandrohung!
« Antwort #5 am: 23. April 2009, 11:35:17 »
Wir sind rein privat, mein Mann ist Zimmermann und arbeitet nicht zu Hause und wenn ist alles motorisiert, höchstens ein Akkuschrauber oder ne Miniflex werden mal aufgeladen- für unsere Sanierung eben. Der E Boiler ist neu, aber noch nicht angeschlossen, das soll dann der Elektriker machen...Wir haben eine Waschmaschine ca. 4 Jahre alte, einen Trockner 5Jahre alt ca., einen Kühlschrank ca. 4 jahre, Geschirrspüler 3 jahre alt, Tv und Laptop und eben aufladbare Telefone und 7 Glühbirnen...Die Waschmaschine läuft natürlich oft, der Geschirrspüler 2-3 mal am Tag und der Trockner je nach Wetterlage..achso eine Bauknecht Gefriertruhe haben wir noch, die sicher etwas mehr frißt, aber wie gesagt das hatten wir alles im alten Haus auch und da haben wir 150 Euro bezahlt...
Der Zähler: Landis & GYR Wechselstromzähler CM 160 J 230 V, 375 U7Kwh und an der Seite klebt ein gelber runder Aufkleber-ist das die Eichung? Ec/12 93...

Offline Schwalmtaler

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Horrornachrechnung und Sperrandrohung!
« Antwort #6 am: 23. April 2009, 11:46:38 »
Wie hoch sind denn der Strompreis im alten und im jetztigen Vertrag?

Wie eben schon beschrieben sollten sie den Versorger schriftlich dazu auffordern, sich zu dem deutlich überhöhten Verbrauch (Jahresverbrauch der letzten 2-3 Jahre angeben und kaum Verbrauchsänderungserklärung Ihrerseits) und den ordnungsgem. Zustand des Zählers zu äußerrn.
Solange dies nicht geklärt ist, bitten sie um Aussetzung der Mahnung.

Geben sie denen schriftlichen Termin (10 Tage) zur Erklärung vor, anderfalls würden sie sich an einen Anwalt, die Verbraucherzentrale und die Presse / Landesaufsichtsbehörde wenden.

Offline Nanette

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Horrornachrechnung und Sperrandrohung!
« Antwort #7 am: 23. April 2009, 12:11:51 »
Da muß ich direkt die alten Unterlagen durchwühlen, ich weiß nur wir haben IMMER 150,-Euro monatlich bezahlt und keine Nachzahlungen...Und ist es so, das keine Stromsperre durchgeführt werden darf, wenn Kleinkinder im Haus sind und v.a. wenn absehbar ist, das Zahlungen pünktlich erfolgen(nur eben 1000 euro auf einmal können wir leider nicht herzaubern, ansonsten zahlen wir aber immer fristgerecht)

Offline bjo

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Horrornachrechnung und Sperrandrohung!
« Antwort #8 am: 23. April 2009, 14:21:34 »
Zitat
Original von Nanette
Da muß ich direkt die alten Unterlagen durchwühlen, ich weiß nur wir haben IMMER 150,-Euro monatlich bezahlt und keine Nachzahlungen...Und ist es so, das keine Stromsperre durchgeführt werden darf, wenn Kleinkinder im Haus sind und v.a. wenn absehbar ist, das Zahlungen pünktlich erfolgen(nur eben 1000 euro auf einmal können wir leider nicht herzaubern, ansonsten zahlen wir aber immer fristgerecht)

Hallo,
Stromsperre wäre möglich aber!
- Kontakt mit einer Verbraucherzentrale aufnehmen, die helfen in solchen
Fällen
- Hausverbot erteilen, je nach Situation kommen die dann garnicht an den Zähler dran, Zutritt erzwingen mittels Gerichtlicher Verfügungen wird
kein Richter unterschreiben auf Grund der Zahlungswilligkeit!

Offline reblaus

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Horrornachrechnung und Sperrandrohung!
« Antwort #9 am: 23. April 2009, 18:13:03 »
@Nanette
Angesichts der mitgeteilten Zählerstände ist es wohl so, dass dieser überhöhte Stromverbrauch auf den Zeitraum von November 2008 bis Anfang Februar 2009 begrenzt war. Seither ist Ihr Verbrauch auf den üblichen Rahmen zurückgegangen.

Vom 29.10.2008 bis 3.02.2009 haben Sie 5.494 kWh verbraucht, bei 97 Tagen ist das ein Durchschnittsverbrauch von 56,6 kWh/Tag. vom 3.02. bis 22.04.2009 haben Sie 1.303 kWh verbraucht, bei 79 Tagen ist das ein Durchschnittsverbrauch von nur 16,5 kWh/Tag. Die Heizperiode kann dieses Ungleichgewicht nicht erklären, da der Februar genauso kalt war wie der Januar, und es bis Ende März kalt blieb.

Als mögliche Fehlerquelle bleibt, dass der Anfangsbestand nicht richtig abgelesen wurde. Haben Sie das damals selbst gemacht, oder wurde der Zählerstand vom vorigen Bewohner übermittelt?

In jedem Fall würde ich Ihnen in der momentanen Phase noch dringend abraten, Ihren Versorger mit Hausverbot zu traktieren, oder sonstwie zu drohen. Sie könnten auf den guten Willen Ihres Versorgers noch angewiesen sein, daher sollten Sie nicht ohne Grund unfreundlich werden.

Auf die erhaltene Mahnung hin würde ich einen Brief direkt an den Geschäftsführer oder Vorstand Ihres Versorgers adressieren. Der Name ist im Briefbogen vermerkt. Anderenfalls anrufen und Namen erfragen. In diesem Brief sollten Sie Ihre familiäre Situation schildern, und auf Ihre große Sorge hinweisen, dass man Ihnen mit fünf Kindern die Zählersperre angedroht hat. Dann weisen Sie auf die offensichtlichen Unstimmigkeiten wie oben beschrieben hin, und sichern Sie zu, dass Sie die laufenden Stromabschläge in Höhe wie es Ihrem Verbrauch seit dem 3.02.2009 entspricht natürlich pünktlich bezahlen werden. Sie aber nicht in der Lage sind, die geforderte Nachzahlung zu entrichten, bevor nicht sämtliche Fehlerquellen ausgeschlossen wurden. Bieten Sie auch jetzt schon Ratenzahlung für den Fall an, dass eine solche Untersuchung ergeben sollte, dass Sie den Strom tatsächlich verbraucht haben. Schlussendlich bitten Sie darum, dass Ihr Versorger die angedrohte Zählersperre bis in spätestens 14 Tagen (genaues Datum angeben) schriftlich zurücknimmt.

Erst wenn die Sperrandrohung daraufhin nicht zurückgenommen wird, würde ich Ihnen emfehlen einen Anwalt zu Hilfe zu nehmen. Sollten Sie einen finanziellen Engpass haben, kommt dabei auch Prozesskostenhilfe in Frage. Sie können sich auch bei Ihrem örtlichen Amtsgericht beraten lassen.

Eine Zählersperre darf nur erfolgen, wenn Sie verhältnismäßig zur Schwere der Vertragverletzung ist. Angesichts von fünf Kindern darunter Kleinkindern müssen Sie sich schon einiges leisten, damit die Verhältnismäßigkeit erreicht wird. Soweit Sie anbieten einen berechtigten Rückstand in Raten zu tilgen, und die laufenden Zahlungen leisten, käme wohl niemand auf den Gedanken, die Verhältnismäßigkeit einer Zählersperrung zu bejahen.

Offline RA Lanters

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Horrornachrechnung und Sperrandrohung!
« Antwort #10 am: 23. April 2009, 21:17:49 »
willkommen im forum. zunächst einmal kann ich mich meinen vorrednern nur anschließen. zuallerst erst mal prüfen ob die zählerstände stimmen und von wem sie abgelesen wurden.

im Übrigen erscheint eine sperrung ihrer stromversorgung nicht ohne weiters möglich. zu denken wäre hier an § 17 Abs.1 StromGVV. Den Fall sollte aber am besten ein im Energierecht bewanderter Anwalt prüfen.
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Offline Black

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Horrornachrechnung und Sperrandrohung!
« Antwort #11 am: 28. April 2009, 17:35:31 »
Zitat
Original von reblaus

Eine Zählersperre darf nur erfolgen, wenn Sie verhältnismäßig zur Schwere der Vertragverletzung ist. Angesichts von fünf Kindern darunter Kleinkindern müssen Sie sich schon einiges leisten, damit die Verhältnismäßigkeit erreicht wird.

Ich wäre da nicht so optimistisch.

Zitat
Die Tatsache, dass von der Liefersperre ein Kleinkind betroffen wird, muss als notwendige Folge der Liefersperre hingenommen werden und schließt das Recht des EVU zur Ausübung des Zurückbehaltungsrecchts nicht aus.

LG Augsburg, 10.06.1997, RdE 1998, S. 161

Die Regelung zur Versorgungssperre § 19 StromGVV entspricht im Wesentlichen der Vorgängerregelung in § 33 AVBEltV. Und schon hier galt:

Zitat
Die Bestimmung des § 36 Abs. 2 Satz 2 (\"dies gilt nicht, wenn der Kunde darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen...\") ist eine rechtsbeschränkende Regelung und keine Sozialklausel. Soziale Gesichtspunkte sind nach dem Wortlaut des Abs. 2 satz 2 nicht zu berücksichtigen. Der Umstand allein, dass der von der Energieversorgungssperre Betroffene in seinen sozialen Grundbedürfnissen tangiert wird, hängt mit der Natur der Liefersperre zusammen und schließt das Recht zur Einstellung der Eneergieversorgung nicht aus.

Die Liefersperre wegen Zahlungsrückständen ist grundsätzlich auch dann zulässig, wenn dadurch möglicherweise gesundheitliche Folgen für den Kunden oder Dritte - z.B. Familienangehörige - entstehen können.

Hempel/Franke, AVBEltV, zu § 33, Rdn. 134
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline reblaus

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Horrornachrechnung und Sperrandrohung!
« Antwort #12 am: 28. April 2009, 18:48:48 »
@Black

Jetzt erschrecken Sie diese Mutter nicht so!!!

Zitat
StromGVV

§ 19 Unterbrechung der Versorgung

(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Grundversorger berechtigt, die Grundversorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederspannungsanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Grundversorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Grundversorger kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Grundversorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Grundversorger eine Unterbrechung unter den in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen Versorger und Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung des Grundversorgers resultieren.

Wer eine angemessene Ratenzahlung anbietet, seine laufenden Abschläge bezahlt und ein Kleinkind zuhause hat, dem wird man schwerlich eine Stromabschaltung als verhältnismäßige Maßnahme entgegen halten können. Natürlich ermöglicht ein Kleinkind niemanden nun mal einfach so seinen Zahlungspflichten zu entgehen.

Offline Black

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Horrornachrechnung und Sperrandrohung!
« Antwort #13 am: 28. April 2009, 19:43:23 »
@reblaus

Soweit Sie auf § 19 Abs. 2 Satz 2 StromGVV hinweisen, muss ich wiederholen, dass dieser Satz seit § 33 AVBEltV keine Veränderung erfahren hat und insoweit die Rechtsprechung und Kommentierung noch einschlägig ist.

Natürlich soll die Fragestellerin nicht erschreckt werden. Mir war nur Ihre (also reblaus) Aussage in dieser Form zu lapidar.

Ich denke aber auch, dass ein vernünftiger Versorger in jedem Fall eine Ratenzahlung akzeptieren sollte (schon um negative Presse zu vermeiden  ;)  )

Das Hauptproblem bleibt ja der bisher ungeklärte sehr hohe Verbrauch der Familie. In einigen Regionen bieten Kommunen oder Versorger Energieberatungen an, bei denen nach versteckten Energiefressern gesucht wird. Ausserdem besteht die Möglichkeit mit entsprechenden Messgeräten (kann man leihen) den Stromverbrauch jedes Gerätes selbst zu testen und so Stromfressern auf die Spur zu kommen.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Nanette

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Horrornachrechnung und Sperrandrohung!
« Antwort #14 am: 29. April 2009, 22:22:51 »
Vielen Dank nochmals für Ihre Antworten, ich hatte wie empfohlen geschrieben, heute kam schon die Antwort! wemag schreibt.Über den Stromverbrauch können wir keine Angabe machen.Durch unser Unternehmen wird lediglich der von der Messeinrichtung angezeigte Verbrauch abgerechnet.Für die Anlage hinter dem Zähler ist der Kund selbst verantwortlich.Weiterhin können sie auch über den Eigentümer die Elektroanlage durch eine Elektrofirma ihrer Wahl kontrollieren lassen.

Auch eine Zählerbefundprüfung ist möglich.Diese ist allerdings für sie kostenpflichtig sollte die Prüfung ergeben, das Zähler keinen Defekt aufweist.
Der durch  Ihnen am 22.4.2009 mitgeteilte Zählerstand von 17212 ( heute 17318 ) wurde zur Ermittlung der neuen Abschlagszahlung verwendet.Dem zu folge können wir ihren Abschlag auf 250 Euro mindern.

Wir weisen Sie daraufhin, dass diese Massnahme sie nicht von der Zahlungspflicht entbindet.
Bitte überweisen sie bis zum 7.5. 1626,70...............!

Und in seperater Post!Anmeldung Ersatzversorgung..Sie beziehen aus dem Niederspannungsnetz der wemag Energie, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Deshalb informieren wir Sie, das die Versorgung ihrer Stromabnahmestelle vom 1.5.-31.7. nach den Vorschriften der Ersatzversorgung erfolgt....usw.usw


 Also, haben die damals doch den Bescheid für das Zustandekommens des Wechsels bekommen und wollen trotzdem kassieren? Andererseits haben wir von der anderen Fa. noch keine Rechnung bekommen...LG

 

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