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Autor Thema: Rücktritt von der Vertragunterschrift?  (Gelesen 4045 mal)

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Offline Xodos

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Rücktritt von der Vertragunterschrift?
« am: 18. April 2009, 12:11:37 »
Hallo,

mir wurde mein Sondervertrag zur Belieferung mit Strom im September 2008 gekündigt. Einzige Begründung war, dass mein Sondertarif ganz aus dem Angebot des Versorgers gestrichen wird. Mit gleichem Schreiben erhielt ich das Angebot für einen neuen Sondertarif, diesen mit dem Hinweis, wenn ich nicht unterschreiben würde, käme ich in die teurere Grundversorgung.
Ich habe unterschrieben, mein Nachbar nicht (hat er vergessen).

Beide haben wir jetzt eine Jahresabrechnung bekommen. Ich habe, weil unterschrieben, den neuen Tarif, mein Nachbar nicht die Grundversorgung, sondern den alten Sondertarif.

Am Telefon wurde mir erklärt, dass alle Altkunden, wenn Sie nicht den neuen Vertrag unterschrieben haben, nach dem alten Sondertarif weiterhin beliefert werden. Da ich aber den neuen Tarif unterschreiben hätte, käme für mich diese Regelung nicht in Frage. Von meinem Versorger fühle ich mich hintergangen, hätte ich gewusst, dass ich bei Nicht-Unterschrift unter den neuen Vertrag nach dem alten Sondertarif weiterbeliefert worden wäre, hätte ich wie mein Nachbar nicht unterschrieben.

Gibt es juristisch die Möglichkeit mein Vertragsunterschrift rückgängig zu machen?

Offline bjo

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Rücktritt von der Vertragunterschrift?
« Antwort #1 am: 18. April 2009, 12:59:03 »
Hallo,

Genaues kann dir da nur ein RA nach Sichtung der Unterlagen sagen!
So wie du schreibst richt das für mich nach arglistiger Täuschung. Infomiere die zuständigen Ämter!

Offline Christian Guhl

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Rücktritt von der Vertragunterschrift?
« Antwort #2 am: 18. April 2009, 13:18:04 »
@Xodos
Welcher Versorger und welcher Vertrag sind das ? Für mich riecht das nach Eon-Avacon und StromAmado. Genau so wurde dort verfahren. Ich stimme bjo zu. Die Kunden wurden arglistig getäuscht !

Offline reblaus

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Rücktritt von der Vertragunterschrift?
« Antwort #3 am: 18. April 2009, 17:48:51 »
@Xodos
Sie werden wohl noch das Kündigungsschreiben haben, in dem die Behauptung, dass der bisherige Sondertarif gestrichen wird, hoffentlich erwähnt wurde.

Wenn dem so ist, können Sie Ihre Zustimmung zum Abschluss des neuen Sondervertrages wegen Täuschung nach § 123 BGB anfechten. Machen Sie das schriftlich per Einschreiben mit Rückschein und beziehen Sie sich auf die Behauptungen aus der Kündigung, und darauf, dass Ihr Nachbar weiterhin zu den alten Konditionen beliefert wird. Vielleicht fragen Sie Ihren Nachbarn, ob er Ihnen eine Kopie seiner Abrechnung zu eventuell späteren Beweiszwecken überlässt.

Erbitten Sie eine neue Abrechnung zu den Konditionen aus dem alten Vertrag, und bezahlen Sie nur die.

Offline RA Lanters

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Rücktritt von der Vertragunterschrift?
« Antwort #4 am: 19. April 2009, 08:56:29 »
Wichtig wäre es, die Beweise zu sichern. D.h. vor allem die Rechnung des Nachbarn kopieren. Und dann schnellstens ab zum Rechtsanwalt.
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