Ziemlich genau so ist es. Sollte der Abrechnungszeitraum 2005 mit dem 31.12.2005 enden, kann die Abrechnung frühestens Anfang 2006 erstellt werden, da der Versorger frühestens zum Jahreswechsel den Verbrauch für das Jahr ermitteln kann. In diesem Falle wäre die Abrechnungserstellung noch nicht verjährt. Es geht genau genommen nicht um eine Rechnung, sondern um eine Abrechnung. Eine Rechnung ist lediglich die Aufstellung einer Forderung. Bei der Abrechnung werden geleistete Zahlungen den geleisteten Aufwendungen gegenüber gestellt und ein Saldo festgestellt.
Wichtig ist aber, dass Sie die Einrede der Verjährung auch gegen die Abrechnung erheben. Sollten Sie Verjährung gegen den Saldo geltend machen, wäre das nicht richtig, denn der Saldo ist nicht verjährt. Sie könnten daher unterliegen, da gegen die Abrechnung keine Verjährungseinrede geltend gemacht wurde, und dadurch der Anspruch auf Zahlung des Saldos bestehen bleibt.