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Autor Thema: Frage zu EON Wärmestrom  (Gelesen 5207 mal)

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Offline Woodworker

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Frage zu EON Wärmestrom
« am: 07. März 2009, 19:09:14 »
Hallo Community !

Wie vielen anderen auch, hat mir EON AVACON mit Wirkung zum 31.12.08 meinen Tarif Amado 8+3 gekündigt und mir den EON Wärmestrom Tarif angeboten.

Nach Prüfung etwaiger Alternativen habe ich dann Mitte Dezember den Vertrag ausgefüllt und an EON abgeschickt.
Unter den Vertrag habe ich den Zusatz gemacht das der Vertrag auch die Tagaufladung meiner Heizungsanlage beinhaltet ( da dies nicht ersichtlich war) und einer Datenweitergabe wiedersprochen.
Bis vor zwei Tagen war ich der Meinung das dieser Vertrag seitdem 01.01. auch gültig ist.

Vor zwei Tagen bekam ich dann wieder einen Vertrag zugeschickt wo man sich bedankte das ich mich für den Tarif Wärmestrom entschieden habe. Komisch, der Vertrag war doch schon in Helmstedt ?

Beim Anruf im Kundenservice sagte man mir, das das wohl ein versehen war, der Vertrag liegt vor und ich sollte den zweiten Vertrag als gegenstandslos betrachten. Soweit so gut dachte ich mir - komisch ist das dann wohl schon - also sicherheitshalber noch ein Fax hinterher.
Heute kam dann die Ernüchterung : In einem weiteren Brief teilte mir EON mit, das der Vertrag vom Dezember durch meine handschriftlichen Zusätze darunter unwirksam sind.

Also wieder beim \"Service\"angerufen, mit dem Ergebnis, das ich seit Januar mit dem teuren Alpha Tarif heize.
Kann mir bitte jemand sagen ob dies rechtens ist und was ich dagegen tun kann ?
Ich stelle mir jetzt schon die nächste Abrechnung vor :-(

Vielen Dank für Eure Hilfe !

Offline Christian Guhl

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Frage zu EON Wärmestrom
« Antwort #1 am: 07. März 2009, 23:36:22 »
@Woodworker
Wenn der Wärmestrom-Vertrag nicht wirksam abgeschlossen wurde, heizt man mit der \"Heizstromgrundversorgung\" (Erfindung von Eon-Avacon), nicht mit dem Grundversorgungstarif Alpha. Diese \"Heizstromgrundversorgung\" ist teurer als der Wärmestromtarif (10,64 ct/kwh), aber nicht so teuer wie der Alpha. Für NT zahlen Sie 11,83 ct/kwh. Bei Alpha wären es 22,19 ct/kwh. Den Service bei Eon-Avacon brauchen Sie nach solchen Dingen nicht zu fragen. Denen würde ich nicht mal glauben, wenn sie mir die Uhrzeit sagen. Andere Frage : Warum haben Sie den neuen Vertrag unterschrieben ? Der Amado wurde doch niemals wirksam gekündigt. Das wird höchstwahrscheinlich noch gerichtlich geklärt werden. Ich würde den Preisen insgesamt widersprechen (Musterschreiben) und die nächste Rechnung auf die alten Amado-Preise kürzen. Aufpassen, das im laufenden Verbrauchszeitraum nicht zu hohe Abschläge gezahlt werden !Die handschriftliche Änderung des Wärmestromvertrages war äußerst gefährlich! Durch die Änderungen der AGB haben Sie ein neues Vertragsangebot gemacht. Hätte Eon-Avacon das angenommen, hätten Sie selbst gegen eine völlig unwirksame Preisänderungsklausel nichts mehr unternehmen können. Sie haben diese (geänderten) AGB ja selbst angeboten.Also, Hände weg von Korrekturen in den AGB ! Wie ist der Amado bei Ihnen zustande gekommen ? Durch Übernahme eines alten Hastra-Vertrages ? Oder einfach durch Stromentnahme ? Bisher ist nämlich noch nicht klar, als was Eon-Avacon diesen Vertrag eingestuft hat (Grundversorgung oder Sondervertrag). Einerseits wird der Amado von Eon-Avacon als Sondervertrag bezeichnet, andererseits meint man, die AVBElt/StromGVV würden automatisch gelten, wenn man das nicht vertraglich ausgeschlossen hätte.

Offline Woodworker

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Frage zu EON Wärmestrom
« Antwort #2 am: 09. März 2009, 17:48:21 »
@ Christian Guhl

Vielen Dank für Ihre Antwort, mir wurde beim \"Service\" gesagt, das ich nun automatisch mit Alpha heize.
Die Zweite Frage die mich bewegt, der Vertrag ging nachweislich Mitte Dezember in HE ein, gemeldet wurde sich aber erst in der vergangenen Woche. Muss ich jetzt die entstandenen Kostenm zahlen, da ja lt. EON kein wirksamer Vertrag zustande kam, oder ist der Vertrag nicht doch rechtsgültig, weil sich ja ca. drei Monate keiner gemeldet hat .
Zu Ihrer Frage warum ich den Vertrag unterschrieben habe, muss ich sagen dass ich wohl von der Richtigkeit des neuen Vertrages überzeugt war (heute liegt die Sache etwas anders) und das ich in unserem Versogungsgebiet keine Alternative habe oder ich müsste mir eine neue Heizungsanlage einbauen.
Der Amado ist damals durch den Einbau einer Nachtspeicheranlage zustande gekommen. Die ausführende Firma hat das nur beantragt (Nachtspeicheranlage mit Tagnachladung), damals (vor ca. 7 Jahren) gab es auch keinen Vertrag und es war nur der Versorger AVACON.

Woher bekomme ich das von Ihnen erwähnte Musterschreiben ?

Vielen Dank !
MfG
Woodworker

Offline AKW NEE

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Frage zu EON Wärmestrom
« Antwort #3 am: 09. März 2009, 19:11:53 »
Es ist heute nicht mehr wichtig, ob Sie einen Vertrag unterschrieben hatten. Da die Avacon den Vertrag nicht anerkannt hat, gibt es keinen!

Sie sollten:
1. der Kündigung widersprechen.

2. der Einstufung in die Heizstromgrundversorgung ersatzweise der             Einstufung in den Grundversorgungstarif Alpha widersprechen

3. den Einspruch nach § 315 BGB  bzw. § 307 BGB einlegen siehe hier:
http://www.energienetz.de/de/site/Preisprotest__600/

siehe auch:
http://www.energieverbraucher-wendland.de

Offline Christian Guhl

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Frage zu EON Wärmestrom
« Antwort #4 am: 09. März 2009, 19:23:28 »
@Woodworker
Wenn kein schriftlicher Vertrag existiert, woher will Eon-Avacon dann eine Preisanpassungsklausel nehmen ? Wie schon gesagt, die AVB/GVV gelten für Sonderverträge nur, wenn diese als AGB vereinbart wurden. (Auch wenn Eon-Avacon das gern anders hätte). Wenn es keine Preisanpassungsklausel gibt, dürfen die Preise auch nicht erhöht werden. Es ist dann nur der anfänglich vereinbarte Preis zu zahlen. Da bei Ihnen kein Vertrag vorliegt (also auch kein vertraglich vereinbarter Preis) kann man eigentlich nur von dem Preis in der ersten Jahresabrechnung ausgehen. Diesen Preis legen Sie für künftige Abrechnungen zugrunde. Auch die monatlichen Abschläge müssen Sie entsprechend herabsetzen. Und schon brauchen Sie keine \"entstandenen Kosten\" zu zahlen, sondern haben enorme Einsparungen. Woher will Eon-Avacon übrigens das Kündigungsrecht für einen Sondervertrag nehmen, der niemals schriftlich abgeschlossen wurde ? Wenn Eon-Avacon jetzt auf die Idee kommt, Sie zu verklagen (den Strom abstellen dürfen sie nach dem Unbilligkeitseinwand mit dem Musterschreiben nicht),gehen sie das Risiko ein, dass das Gericht entscheidet, das die Preise nicht hätten erhöht werden dürfen.
Was dann wohl die anderen zig-Tausend Amado-Kunden dazu sagen würden ?

Offline AKW NEE

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Frage zu EON Wärmestrom
« Antwort #5 am: 09. März 2009, 21:08:09 »
Sonderverträge müssen nicht schriftlich abgeschlossen werden.

Offline Christian Guhl

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Frage zu EON Wärmestrom
« Antwort #6 am: 09. März 2009, 23:22:20 »
Das ist eine Binsenweisheit ! Derjenige, der sich auf ein Recht zur Preisanpassung beruft, muss beweisen, das ein diesbezügliches Recht hat. Dasselbe gilt für die Kündigung.

 

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