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Autor Thema: Ist das erlaubt?  (Gelesen 52108 mal)

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Offline RuRo

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Ist das erlaubt?
« Antwort #15 am: 07. März 2009, 14:08:00 »
@Leporello
Mir fällt es schwer, aufgrund des geschilderten Sachverhalts zu glauben, dass Sie uns alles mitgeteilt haben.

Also ehrlich, es gibt zweifelsohne Kuriositäten, aber das der Versorger ohne Rechtfertigungsgrund beim Netzbetreiber eine Sperrung beantragt, ggf. in Erfüllung strafrechtlicher Tatbestände, da komm\' ich ins Grübeln.

Wenn dem so sein sollte ist die zuständige Staatsanwaltschaft der richtige Adressat.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Emsländer

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« Antwort #16 am: 07. März 2009, 14:32:34 »
@Leporello
Mir fällt es ebenso schwer, aufgrund des geschilderten Sachverhalts zu glauben, dass Sie uns alles mitgeteilt haben. Werden solche Geschütze aufgefahren, gibt es wohl einen Grund...überlegen Sie nochmal, ob da was in Ihrer Schilderung vergessen wurde....

Offline Leporello

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« Antwort #17 am: 07. März 2009, 20:52:26 »
@ RuRo, @Emsländer
Ich kann Ihre Skepsis gut verstehen, aber der Vorgang hat sich tatsächlich so wie geschildert abgespielt, und auch die Fakten stimmen: Wir haben einen gültigen Liefervertrag mit E Wie Einfach bis zum 31.10.2009, wir haben den Vertrag nicht vorzeitig gekündigt, wir haben keine Kündigung erhalten, wir haben keine Sperrandrohung erhalten und es hat auch keine Zahlungsrückstände gegeben (dies wäre auch der einzige zulässige Grund für eine vorzeitige Kündigung durch den Lieferanten).
Diese Fakten habe ich inzwischen schriftlich dem Lieferanten mitgeteilt und ihn zur sofortigen Wiederaufnahme der Lieferung aufgefordert. Auch dem Netzbetreiber habe ich dies schriftlich so mitgeteilt und zur Aufklärung des Vorgangs aufgefordert. Dies werde ich auch der Bundesnetzagentur in meiner Beschwerde schriftlich so mitteilen. Ich bin zwar kein Jurist, weiß aber sehr wohl, dass man große Schwierigkeiten bekommen kann, wenn dies nicht der Wahrheit entsprechen würde.
Aufklärungspflichtig ist jetzt aber der Lieferant, zumindest gegenüber dem Netzbetreiber, denn der kann vermutlich Schadensersatz vom Lieferanten verlangen. Mitteilungspflichtig uns gegenüber ist aber in jedem Fall auch der Netzbetreiber, so steht es jedenfalls in den AGB von Gelsenwasser. Das werde ich zunächst einmal abwarten. Sobald sich etwas Neues ergibt, werde ich hier darüber berichten.
Sie können mir glauben, dass ich ganz sicher kein Interesse daran habe, hier irgendwelche Räuberpistolen zum Besten zu geben. Die ganze Angelegenheit hat leider schon viel zu viel Zeit und Nerven gekostet.
Leporello

Offline ESG-Rebell

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Ist das erlaubt?
« Antwort #18 am: 08. März 2009, 11:09:39 »
Zitat
Original von Leporello
@ RuRo, @Emsländer
Ich kann Ihre Skepsis gut verstehen, aber der Vorgang hat sich tatsächlich so wie geschildert abgespielt, und auch die Fakten stimmen.
Die aus meiner Sicht wahrscheinlichste Ursache für das überraschende Vorgehen gegen Leporello ist eine schlichte Verwechslung innerhalb von \"E Wie Einfach\".

Vermutlich sollte ein anderer Anschlussnehmer das volle Programm verabreicht bekommen. Offenbar gibt es weder bei E Wie Einfach noch beim Netzbetreiber Gelsenwasser irgendwelche Kontrollmechanismen, die solche Verwechslungen entdecken können.

Natürlich muss E Wie Einfach seinen Fehler umgehend korrigieren. Den Maßnahmen, die oben genannt wurden und die Leporello ja auch schon eingeleitet hat, ist m.E. nichts hinzuzufügen.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline Leporello

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« Antwort #19 am: 18. März 2009, 18:42:32 »
Für diejenigen, die es interessiert:
- Von  E WIE EINFACH liegt uns gegenüber bislang keine Stellungnahme vor.
- Die Bundesnetzagentur hat mitgeteilt, dass sie den Vorfallt untersucht.
- Der Netzbetreiber hat Stellung genommen und spricht von einem Missverständnis. Danach hat E WIE EINFACH die Verbrauchsstelle beim Netzbetreiber versehentlich zum 28.2. abgemeldet, weil sie nicht mehr liefern wollten, ein Auftrag zur Sperrung des Anschlusses liegt nicht vor und der Mitarbeiter vor Ort wollte auch nur „(…) herausfinden, ob die Verbrauchsstelle nach der Abmeldung weiterhin versorgt werden soll“.
E WIE EINFACH hat die Verbrauchsstelle beim Netzbetreiber offenbar rückwirkend zum 1.3. wieder angemeldet und die Lieferung wieder aufgenommen.
Fazit: Vorgang ablegen im Ordner Pleiten, Pech und Pannen und E WIE EINFACH auf die schwarze Liste setzen.
Leporello

Offline DieAdmin

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« Antwort #20 am: 18. März 2009, 19:06:04 »
@all,

ich habs mal in den Bereich von E-Wie-Einfach verschoben

 

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