Mann oh mann
reblaus,
Original von reblaus
Original von Münsteraner Tja, auch Musterschreiben des BdEV können sich ggf. so als \"Rohrkrepierer\" erweisen.
Original von Münsteraner Denn nichts als solche bleibt mir angesichts dessen, dass Sie trotz wiederholten Hinweises, dass ich niemals behauptet habe, es gäbe einen Brief aus 2005 mit der in Rede stehenden Formulierung,
Halten wir also fest, dass es dieses Musterschreiben gar nicht gibt, und sie zum „Rohrkrepierer“ nur taugen würden, wenn es Sie gäbe.
merken Sie es immer noch nicht:
Münsteraner hat die Aussage mit dem 2005er Musterbrief
NICHT gemachtOriginal von Opa Ete
@Münsteraner
sogar 2005 gab es schon solch ein Musterprotestschreiben mit den Klausen! Datum: 09.09.09 14:07
Also muss er dafür auch keine Quelle nennen. Ist es jetzt gut ?
Der Hinweis von ihm, dass ein genereller Hinweis auf der BdEV-Seite bei den Musterschreiben stehen sollte, dass die Verwendung nicht die individuelle Einzelfallprüfung durch einen RA ersetzt, finde ich auch nicht verkehrt.
Nicht jeder, der auf der BdEV-Seite bei diesen Musterschreiben ist, hat die Muße, sich ins Forum zu begeben und sich dort durch die zahlreichen Beiträge durchzuarbeiten, um die vielfältigen Möglichkeiten des Einzelfalles zu erkennen und dementsprechend vorsichtig bei der Verwendung der Schreiben zu sein. Der Einführungstext auf der BdEV-Seite impliziert eine solche Vorsicht auf jeden Fall nicht.
Ob die Verwendung der BdEV-Klausel tatsächlich ein \"Rohrkrepierer\" ist, wird sich ja noch erst rausstellen müssen, da auch hier wieder die individuelle Einzelfallprüfung ergeben muss, ob der verwendete Text eine Kenntnis der Unwirksamkeit der Preiserhöhung impliziert. Insofern ist
Münsteraners Bemerkung, die man durchaus als einen gewissen Vorwurf verstehen kann, sicherlich etwas drastisch.
Beim derzeit verwendeten Text würde ich das auf jeden Fall mal in Frage stellen und auch bei meinem eigenen Schreiben aus 2007, was auf dem Musterschreiben basierte (weiss nicht genau, ob der entsprechende Satz aus dem Musterschreiben war) habe ich lediglich um einen Nachweis für Berechtigung zur Preiserhöhung gebeten. Daraus ersehe ich erstmal nicht per se eine Kenntnis über die Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel. Vielleicht habe ich auch nur meinen Vertrag verlegt und frage den Versorger nach seiner Vertragsgrundlage

. Also ist doch noch nichts verloren.
Fakt ist auf jeden Fall, und da muss ich Ihnen und
RR-E-ft etwas beistehen, dass wir nach 3 Jahren mit einigen Urteilen in diesem Bereich mittlerweile einen Kenntnisstand haben, den wir eben 2007 noch nicht hatten. Daraus sollte man niemandem einen Strick drehen (wollen), schon garnicht den hier sehr fleißig diskutierenden Forenteilnehmern. Das ist ein Diskussionsforum und keine individuelle Rechtsberatung.
Aber auch Ihren Vorwurf
Original von reblaus
@Münsteraner
Sie haben hier einen Thread eröffnet, und darum gebeten, dass man dort die ganzen Informationen aus dem Forum zusammen trage, weil Sie zu bequem waren, sich die benötigten Infos selber zusammen zu suchen.
möchte ich nicht unkommentiert lassen. Ich muss Ihnen gestehen, dass mir solche Zusammenfassungen manchmal fehlen, da sich das Durcharbeiten durch das Forum mit Beiträgen, die bis zu 3 Jahre alt sind, oftmals als mehr als mühselig gestaltet. Schließlich hat sich die Welt seit den Anfängen der intensiven Diskussion weiter gedreht und in den einzelnen Threads ist oftmals nicht zu erkennen, inwieweit eine Meinung zumindest durch höchstrichterliche Rechtsprechung mittlerweile relativiert ist. Insofern muss das nicht zwangsweise etwas mit Faulheit zu tun haben. Hier im Forum sind halt nicht nur Rechtsanwälte unterwegs und deshalb ist solch ein Zusammenfassungsthread manchmal durchaus hilfreich.
Nicht hilfreich sind darin aber dann solche \"Scharmützel\", die Sie sich derzeit mit
Münsteraner liefern, insofern wäre eine Rückkehr zur angemessenen Sachdiskussion sehr wünschenswert.

Und zuletzt an
Münsteraner: Wer bisher noch nicht gemerkt hat, dass er, um
ALLE Ansprüche zu sichern, eines
eigenen Rechtsanwaltes bedarf, der darf sich hinterher auch nicht beklagen.
Und wenn man jetzt einen beauftragt, wird der einem schon raten, wie man sich bezüglich der Verjährung zu verhalten hat. Vermutlich nicht bis 2011 warten, um zu schauen, wie dann die Rechtsprechung aussieht.
