Nun ist die Regionalgas in der Pflicht ihre fehlerhaften Sonderverträge vom Tisch zu kriegen und greift gaaaaanz tief in die Trickkiste.
Alle Verbraucher haben in den letzten Tagen neue Vertragsangebote zugeschickt bekommnen mit der Auflage, wenn sie davon \"profitieren\" wollen, sich bis zum 16. März zu entscheiden und den neuen Erdgasliefervertrag bis dann unterschrieben zurückzusenden.
Angepriesen werden diese neuen Tarife mit einem Preisvorteil von über 20% oder einer Einsparung von über 400,00 Euro/a bei einem Verbrauch von 25.000 kWh. Ein Verbrauch, der wohl nicht mehr dem heutigen Standard entspricht.
Mal ins Detail geschaut: Der Arbeitspreis verringert sich von derzeit netto 6,2 ct/kWh (Wohnraum1) auf 4,75 ct/kWh.
Das ist eine Reduzierung von 23,4%. Wahnsinn!!!Aber……. Der Trick!!! Der Grundpreis erhöht sich von 9,50 Euro/Monat auf 10,50 Euro/Monat.
Dadurch wird der ach so günstige Arbeitspreis wieder etwas kompensiert.
Vergleich: Verbrauch 15.000 kWh/a Wohnraum1 zu FlexS (neues Angebot)
Wohnraum1 zZ: 6,2 ct/kWh; 9,50 Euro/Monat = 1044,00 Euro/a netto (1)
Wohnraum1: 4,75 ct/kWh; 9,50 Euro/Monat = 826,50 Euro/a netto = - 20,8% zu (1)
FlexS : 4,75 ct/kWh; 10,50 Euro/Monat = 838,50 Euro/a netto
= - 19,6% zu (1)
SCHWUPPS SIND MAL WIEDER PRO KUNDE = 12,00 EURO ZUSÄTZLICH VERDIENT!!!
UND DAS IST EIN SICHERER ZUSATZVERDIENST, DA JA VERBRAUCHSUNABHÄNGIG!!!Bei etwa 80.000 Kunden so rund 1 Millionen Euro.
Interessant auch, dass diese Grundgebühr nur bei einem Verbrauch bis 15.000 kWh erhöht wurde. Bei einem höheren Jahresverbrauch wurde die Grundgebühr gegenüber der alten Preistabelle reduziert.
Nun, das liegt wohl im Wesentlichen an den mehr und mehr sich anschließenden Niedrigenergiehäusern und den gebauten, verbrauchsenkenden Solarthermieanlagen.
Der nächste Trick:
Alle alten Sonderverträge können seitens der Regionalgas nur 3 Monate zum Ende eines Abrechnungsjahres (Ende November 2009) ordnungsgemäß gekündigt werden. Geht nun ein Kunde auf diese neuen Angebote ein, ist der alte Vertrag aufgelöst und der Kunde hat keine Möglichkeit mehr seine Endabrechnung auf dem vor drei Jahren gültigen Preisniveau abzurechnen. Verschenktes Geld.
Alle Widersprüche § 315, 308 BGB sind zunichte. Neuer Vertrag heißt auch Akzeptanz der neuen Preise.
Nun habe ich zu den neuen Vertragsbedingungen aber auch einige Fragen:
Zitat:
3 Preise, Preisanpassung (Flex) / Preisgarantie (Fix) und Vertagsänderung
.
3.4 Im Rahmen eines FlexPreisVertrages ist die Regionalgas berichtigt, die Preise einseitig nach billigem Ermessen anzupassen (§ 5 Absatz 2 GasGVV). Die Erhöhung des Gewinnanteils des Lieferpreises bei Ausübung des Bestimmungsrechtes ist nicht zulässig.
Wie ist dieser Absatz zu verstehen? Kann die Regionalgas nun immer noch wie es ihr lustig erscheint die Preise zB. zeitlich gesehen (anstelle nach einem ¼ Jahr auch mal nach ½ Jahr) ändern? Wie kann der Kunde erkennen, ob die Erhöhung oder Reduzierung auch wirklich nicht den Gewinnanteil verbessert oder schon früher verbessert hat? Sprich genügt dieser Passus den Anforderungen des BGH.
Unter 7 Sonstiges steht dann noch:
7.4 Zum Zwecke der Bonitätsprüfung ist die Regionalgas berechtigt, Auskünfte über ihre Kunden z.B. SCHUFA AG einzuholen bzw. diesen Auskunfteien Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug zu übermitteln……
Das empfinde ich als eine FRECHHEIT! Hiermit soll wohl allen Widersprüchlern Druck gemacht werden!!! „ Wer Probleme, Ärger macht, wird bei der SCHUFA gemeldet!“
Ist das überhaupt statthaft?
Der neue \"Vertrag\" mit den anzukreuzenden Vertragsvarianten wird dem Kunden als Formblatt in 2-facher Ausfertigung zugesandt. Es ist weder ein Stempel noch eine Unterschrift der Regionalgas drauf. Ein Exemplar soll dann unterschrieben zurück geschickt werden.
Ist das dann ein wirklich auch ohne Unterschrift der Regionalgas ein ordnungsgemäßer Vertrag zustande gekommen?
Kann man auf eine ordnungsgemäße, termingerechte Kündigung des Altvertrages bestehen, obwohl der BGH diesen ja bemängelt hat?
Was wären denn die möglichen Konsequenzen, wenn der neue Vertrag nicht entsprechend der Terminvorstellung dr Regionalgas unterzeichnet wird? Einstufung in die Grundversorgung zu noch schlechterem Preisniveau?
Verweigerung jeglicher Gaslieferung?
Da ich bestimmt nicht alleine im Versorgungdgebiet der Regionalgas bin und viele ja auch der Regionalgas widersprochen und Neuverträge unterbreitet bekommen haben, sind hierzu einige Tipps und unterstützende Worte, Hinweise, sicher sehr willkommen.
Gruß aus Euskirchen