@ superhaase
um das geschäftmit nachtspeicherheizungen zu verstehen musst du etwa 30 jahre zurück denken. damals wurde die nachtspeicherheizung als konkurrenz zur gas und ölheizung angeboten. das konnte man aber nur mit gesonderten tarifen sonst wäre nachtspeicherheizung immer teurer als öl und gas gewesen. dazu kam damals, dass es erhebliche unterschiede zwischen taglast und nachtlast gab und man gezielt die nachtlast anheben wollte, um das regeln der grundlastkraftwerke zu minimieren. nicht zu vergessen- es gab keine trennung zwischen netz und vertrieb. damit wollte man kunden zu den elektrizitätsversorgern holen, denn wer mit gas seine wohnung heizt, kocht auch mit gas und macht warmwasser mit gas. in dieser zeit wurde auch die runsteuertechnik entwickelt, um zu verhindern, dass solche geräte zu anderen zeiten genutzt werden, wie vertraglich vereinbart. die hintergründe liegen allein in der vertrieblichen, stromverkaufs- und erzeugerseite. ganz bestimmt nicht aus gründen der netzauslastung.
ein netzbetreiber hat gar keinen grund so etwas zu installieren, denn der verdient ja an der netznutzung. ich glaube auch nicht, dass es noch einen netzbetreiber gibt, der neuanlagen auf seine kosten errichtet, es sei denn für windkraftanlagen, um diese bei überproduktion abzuschalten, damit das netz nicht überlastet wird. da es bis 2007 gesetzliche regelungen für nachtspeicherheizungen gab (Bundestarifordnung Elt) kann die bundesnetzagentur heute so etwas nicht einfach ignorieren (also doch politisch gewollt)
regelenergie und ausgleichsenergie ist technisch da gleiche. das netz muss stabil gefahren werden. dazu muss jeder bilanzkreisvberantwortliche seine fahrpläne einreichen. der ünb plant daraufhin die kraftwerkskapazitäten. wenn die tatsächliche last von den fahrplänen abweicht wird regelenergie eingesetzt und dem bilanzkreisverantwortlichem entsprechend seiner Abweichung in rechnung gestellt.