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Autor Thema: Akzent» ein Fall fürs Amtsgericht  (Gelesen 2709 mal)

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Akzent» ein Fall fürs Amtsgericht
« am: 27. Januar 2009, 09:27:36 »
In der EJZ ist heute zu lesen:
Mit der Annahme des Angebots der sogenannten Ausgleichszahlung, die der Stromversorger E.ON Avacon allen Kunden gewährt, die einen »Akzent»-Vertrag aus dem Jahre 1999/2000 besitzen, verzichten diese Kunden nicht auf die ungeklärten Zahlungen von Zinsen.

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Anders stelle sich die Situation bei Stromlieferungsverträgen dar, die ab etwa April 2000 unterzeichnet wurden. »Die Preisanpassungsklausel in diesen Verträgen benachteiligt die Kunden unangemessen und ist daher laut Paragraf 307 BGB unwirksam», meint Christian Guhl. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Maul werde E.ON Avacon für diese Verträge »ohne Gerichtsurteil keine Rückzahlungen vornehmen». Derzeit bereite Maul eine Sammelklage vor. Bislang wollen sich 50 Interessierte an der Klage beteiligen. Wer sich dem Verfahren anschließen will, sollte sich in der Kanzlei des Rechtsanwalts melden.

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Der ganze Artikel hier:
http://www.ejz.de/

Zum Anwalt siehe hier:
http://www.energieverbraucher-wendland.de

 

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