BGH stärkt Mieterrechte
...Vermieter könnten als Konsequenz aus dem Urteil nun Abrechnungen fristgerecht per Einschreiben mit Rückantwortschein versenden und die Kosten dafür in Höhe von 4,40 Euro den Mietern in Rechnung stellen.
... und damit alle Mieter verprellen, die auch solche Rechnungen zu begleichen bereit sind, die sie als einfaches Schreiben erhalten.
Soll \"Einschreiben mit Rückschein\" zukünftig der Normalfall im gewöhnlichen Geschäftsverkehr werden?
Wie Black schon in einem anderen Zusammenhang klarstellte, kann der Empfänger eines Einschreibens zwar nicht dessen Empfang, jedoch immer noch seinen Inhalt bestreiten. Wieder nix gewonnen.
Bliebe dann noch die Zustellung per Gerichtsvollzieher.
Die Deutsche Post und ggf. Amtsgerichte werden sich freuen.
Gruss,
ESG-Rebell.