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Autor Thema: Nebenkostenabrechnung nur via Einschreiben  (Gelesen 5028 mal)

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Offline Sukram

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Nebenkostenabrechnung nur via Einschreiben
« am: 21. Januar 2009, 16:59:38 »
Ein weiterer Bürokrattiebaustein für Vermieter:


Zitat
BGH stärkt Mieterrechte

Im Streit um die Abrechnung von Nebenkosten hat sich der Bundesgerichtshof auf die Seite der Mieter gestellt: Vermieter müssen beweisen, dass sie die Rechnung innerhalb der vorgeschriebenen Jahresfrist verschickt haben - andernfalls kann der Mieter die Nachzahlung verweigern. ...

...

...Im aktuellen Fall forderte der klagende Mieter nach seinem Auszug vom Vermieter die Auszahlung von einem Nebenkostenguthaben über rund 355 Euro. Der Vermieter verwies auf eine unbezahlte Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr. Der Mieter behauptete dann vor Gericht, diese Abrechnung nie erhalten zu haben. Der Vermieter machte dagegen geltend, dass er die umstrittene Abrechnung rechtzeitig per Post an die insgesamt 16 Mieter seines Wohnhauses versandt hatte. 15 Mieter hätten die Abrechnungen anstandslos beglichen. ...
...

...Vermieter könnten als Konsequenz aus dem Urteil nun Abrechnungen fristgerecht per Einschreiben mit Rückantwortschein versenden und die Kosten dafür in Höhe von 4,40 Euro den Mietern in Rechnung stellen.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,602668,00.html

Machtjanix- Wohnungskostenindex ist eh schon um 8,5% seit \'05 (?) \'rauf.
Ich fordere eine PV - Ertragssteuer!
_________________________________

LVZ: Mit was Heizen Sie Herr Minister?

BMU: Eine 40 Jahre alte Ölheizung, welche vor 10 Jahren einen neuen Brenner erhielt und in Berlin mit einer Gasheizung.

Offline Netznutzer

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Nebenkostenabrechnung nur via Einschreiben
« Antwort #1 am: 21. Januar 2009, 22:45:43 »
Was wohl gewesen wäre, wenn der Mieter eine Erstattung erhalten hätte....

Gruß

NN

Offline ESG-Rebell

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Nebenkostenabrechnung nur via Einschreiben
« Antwort #2 am: 22. Januar 2009, 09:25:44 »
Zitat
BGH stärkt Mieterrechte
...Vermieter könnten als Konsequenz aus dem Urteil nun Abrechnungen fristgerecht per Einschreiben mit Rückantwortschein versenden und die Kosten dafür in Höhe von 4,40 Euro den Mietern in Rechnung stellen.
... und damit alle Mieter verprellen, die auch solche Rechnungen zu begleichen bereit sind, die sie als einfaches Schreiben erhalten.

Soll \"Einschreiben mit Rückschein\" zukünftig der Normalfall im gewöhnlichen Geschäftsverkehr werden?

Wie Black schon in einem anderen Zusammenhang klarstellte, kann der Empfänger eines Einschreibens zwar nicht dessen Empfang, jedoch immer noch seinen Inhalt bestreiten. Wieder nix gewonnen.

Bliebe dann noch die Zustellung per Gerichtsvollzieher.

Die Deutsche Post und ggf. Amtsgerichte werden sich freuen. ;)

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline e-Stromer

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Nebenkostenabrechnung nur via Einschreiben
« Antwort #3 am: 22. Januar 2009, 18:33:10 »
Zitat
...Vermieter könnten als Konsequenz aus dem Urteil nun Abrechnungen
fristgerecht per Einschreiben mit Rückantwortschein versenden und die
Kosten dafür in Höhe von 4,40 Euro den Mietern in Rechnung stellen.
Dieser Satz erscheint mir dem Wunschdenken eines VMs entsprungen zu sein.

Solche Kosten (u.a. Porto wegen Betriebskostenzusendung) „könnten“ zwar den Mietern
in Rechnung gestellt werden; allerdings meine ich, dass Mieter solche nicht bezahlen \"müssen\";
denn fallen m.E. unter „Verwaltungskosten“, welche ein VM selbst übernehmen muss.

… erinnert mich daran, dass es schon VM gegeben hat, welche bei ihren Mietern
die Kosten für Erstellung des Mietvertrages einfordern wollten
;-)

Bin gespannt auf den Wortlauts des BGH-Urteils VIII. Zivilsenat - Urteil vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 107/08.

Hierzu die Pressemitteilung des BGH:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2009&Sort=3&nr=46677&linked=pm&Blank=1

Hier schreibt ein RA ebenfalls nichts von Portokosten:
http://www.123recht.net/Zur-Einhaltung-der-Abrechnungsfrist-%C3%BCber-Nebenkosten__a37171.html

Gruß
e-Stromer

Offline Zuckermaus

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Nebenkostenabrechnung nur via Einschreiben
« Antwort #4 am: 04. Februar 2009, 13:22:53 »
Hallo,

meiner Meinung nach hat der Vermieter das Porto für Einschreiben mit Rückschein als Verwaltungskosten zu zahlen.

Unsere Abrechnung wird ohne Poststempel in den Briefkasten getan.

Ein Schreiben vom 15.12.08 mit der NK-Abrechnung war am 22.12.08 bei uns.
Damit war die Abrechnung fristgericht.

Dorothea

 

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