@ all
Hier ein Beispiel, warum es Lex geht.
Verbraucher hat 600 € (12*50) an Abschlägen bezahlt.
In der Rechnung stehen Brutto auch die 600 €, nur der Steueranteil und der Nettobetrag sind falsch.
Anstatt netto 504,20 € sind 505 € ausgewiesen und demnach auch der Steuerbetrag anstatt 95,80 € mit 95 € angegeben.
Die Frage ist mir persönlich, da ich den korekten Bruttobetrag zahlen muss, egal.
Aber ob dieser Fehler rechtlich zur Abwehr eines Mahnbescheides aufgrund falscher Rechnung reicht, kann ich nicht beurteilen.
Schwalmtaler