Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Tarif oder Sondertarife wegen Widerspruch  (Gelesen 9309 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline epusch

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Tarif oder Sondertarife wegen Widerspruch
« am: 15. Januar 2009, 12:28:23 »
Hallo.

Weiß jemand, ob die Vollversorgung bei den SWN (Tarif: G6 Vollversorgung)
unter Sondertarife fällt oder ob es ein normaler Tarif ist.


Auf den Abrechnungen steht seit Jahren nur die Bemerkung
Tarif: G6 Vollversorgung. oder früher GAS Heizen.

Ansonsten wird ja seit dem 01.01.2007 die Versorgung
auf Basis der GasGVV (Gasgrundversorgungsverordnung) anstatt der allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) durchgeführt, wodurch meines Wissens aber auch nicht bestimmt ist, das es ein Sondertarif ist.

Vielen Dank

Offline epusch

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Tarif oder Sondertarife wegen Widerspruch
« Antwort #1 am: 17. Februar 2009, 12:30:13 »
Hallo?


Keiner aus Neuss da, der eine Info hat??


:-(


Wenn schon keiner was zum Thema schreiben kann (finde ich sehr traurig),
könnte vielleicht jemand einen Tip geben, wo ein Forum für die SWN zu finden ist, in dem auch ein bischen Aktivität ist.

Hier hin scheint sich ja wohl niemald zu verirren......

Offline eislud

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 737
  • Karma: +0/-0
Tarif oder Sondertarife wegen Widerspruch
« Antwort #2 am: 17. Februar 2009, 13:29:28 »
@epusch
Dein Thread wurde bisher gut 90 mal angewählt, somit verirren sich doch einige hier hin.

Nach meiner Einschätzung und laut aktuellem Preisblatt hier ist der G6 in Bestabrechnung mit G2 und der wiederum in Bestabrechnung mit G1 ein Grundversorgungstarif mit mehreren Einzeltarifen.

Bei solchen Konstellationen gehen die Meinungen aber auseinander, insbesondere deshalb, weil das Kammergericht Berlin in seimem Urteil vom 28.10.2008 Akz. 21 U 160/06 davon ausgeht, daß es nur einen einzigen Grundversorgungstarif geben kann. Dazu vielleicht mal hier weiterlesen. Insofern wäre dort @RuRo wohl zu einem gegenteiligen Ergebnis gekommen, und das kann ich auch nachvollziehen.

Offline RuRo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 655
  • Karma: +0/-0
Tarif oder Sondertarife wegen Widerspruch
« Antwort #3 am: 17. Februar 2009, 13:37:33 »
@epusch

Find\' ich auch \"echt schlimm\" diese mangelnde Aktivität, insbesondere beim Verwenden der \"Suchfunktion\".

Ihre Fragestellung hat nur subjektiv etwas mit Ihrem Versorger zu tun, das Problem ist aber ein bundesweites. Also ran an die Suchfunktion: suchen, lesen, verstehen, nachfragen, beurteilen, entscheiden.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Black

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.754
  • Karma: +1/-0
Tarif oder Sondertarife wegen Widerspruch
« Antwort #4 am: 17. Februar 2009, 14:29:38 »
Die Website der SWN gibt zumindest darüber Auskunft, welche Preise i Rahmen der Grundversorgung gelten sollen:

http://www.stadtwerke-neuss.de/d/2838

und dort dem Link folgen.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline eislud

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 737
  • Karma: +0/-0
Tarif oder Sondertarife wegen Widerspruch
« Antwort #5 am: 17. Februar 2009, 15:04:31 »
@Black
Folgt man dem Link, gelangt man zu den \"Aktuellen Downloads\". Das ist also nicht wirklich hilfreich, oder?
Vielleicht schaust Du Dir mal das aktuelle Preisblatt an und gibst uns mal eine Einschätzung.

Offline Black

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.754
  • Karma: +1/-0
Tarif oder Sondertarife wegen Widerspruch
« Antwort #6 am: 17. Februar 2009, 15:09:36 »
Zitat
Original von eislud
@Black
Folgt man dem Link, gelangt man zu den \"Aktuellen Downloads\". Das ist also nicht wirklich hilfreich, oder?
Vielleicht schaust Du Dir mal das aktuelle Preisblatt an und gibst uns mal eine Einschätzung.

Unter diesen Download sind die Preisblätter der Grundversorgung gelistet. Im \"Preisblatt Erdgas ab April 2009\" findet sich auch der Tarif G6.

Daraus entnehme ich, dass zumindest nach dem Willen der SWN der Tarif G6 ein Allgemeiner Tarif der Grundversorgung sein soll. Dies ist aber nur ein Indiz. Ob Sie grundversorgter Kunde oder Sonderkunde sind kann sich letztendlich nur aus Ihrem Vertrag selbst ergeben.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline eislud

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 737
  • Karma: +0/-0
Tarif oder Sondertarife wegen Widerspruch
« Antwort #7 am: 17. Februar 2009, 15:42:16 »
@Black
Zitat
Original von Black
Unter diesen Download sind die Preisblätter der Grundversorgung gelistet. Im \"Preisblatt Erdgas ab April 2009\" findet sich auch der Tarif G6.
Eben das ist falsch.
Das gleiche Preisblatt ergibt sich auch, wenn man mein Erdgas und dann Erdgasvertrieb, Tarife ab 01.01.2009 auswählt und dort dem Link folgt.

Allerdings befindet sich im unteren Teil der Seite Erdgasvertrieb, Tarife ab 01.01.2009 die Überschrift \"Allgemeine Preise\". Hier könnte man nun schlußfolgern, dass bis zur nächsten Überschrift eben alle Tarife Grundversorgungstarife sind. Eine weitere Überschrift ist aber nicht wirklich auszumachen. Weiter unten stehen aber auch ... Sondervereinbarungen.

@epusch
Wie @Black ja bereits erwähnte: Gibt es einen schriftlichen Vertrag? Und wenn ja, was läßt sich denn diesem Vertrag entnehmen.

Offline RuRo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 655
  • Karma: +0/-0
Tarif oder Sondertarife wegen Widerspruch
« Antwort #8 am: 17. Februar 2009, 15:53:22 »
Der allgemeine Preise bedarf als Wirksamkeitsvoraussetzung der öffentlichen Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 GasGVV mit Vorlauf von sechs Wochen zum maßgeblichen ersten eines Monats.

Internetverfügbarkeit, salbungsvolle Schreiben an die Kunden sind ergänzend verpflichtend; gab es zu Zeiten der AVBxxxV noch nicht.

Der Versorger ist nicht gehindert auch Preise innerhalb von Sonderverträgen auf diese Art und Weise zu veröffentlichen. Wert hat es aber keinen, da aus dem vertraglich vereinbarten Sondervertragspreis kein allgemeiner Preis in der Grundversorgung werden kann.

Empfehlung:
Hält man sich für einen grundversorgten Kunden, lässt man sich die wirksame öffentliche Bekanntgabe belegen. Nicht mehr und nicht weniger.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline epusch

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Tarif oder Sondertarife wegen Widerspruch
« Antwort #9 am: 18. Februar 2009, 12:25:07 »
Vielen Dank für die Antworten.

Ich bin ehrlich sprachlos, daß sich doch so viele gemeldet haben.

Danke ..


Zitat
Original von eislud

Wie @Black ja bereits erwähnte: Gibt es einen schriftlichen Vertrag? Und wenn ja, was läßt sich denn diesem Vertrag entnehmen.

Im Vertrage steht leider nichts zu diesem Thema. Auch nicht in irgendeiner Korrespondenz.

Die SWN bieten ihren alten Kunden allerdings Treue-Bonus-Verträge mit 2 Jahren Laufzeit an, in denen das Wort \"Sondervereinbarung\" auftaucht.

Mehr ist nicht zu finden...

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz