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Autor Thema: Kündigung meines Gasliefervertrages  (Gelesen 11462 mal)

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Offline Andreas Hofer

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Kündigung meines Gasliefervertrages
« am: 15. Januar 2009, 10:26:11 »
Am 31.8.2008 wurde mir von meinem Gasersorger mein Sondervertrag gekündigt, da ich seit 2004 gegen jede Erhöhung widerspruch gem. § 315 BGB eingelegt habe. Ab 1.10 bin ich der Grundversorgung.

Der Kündigung habe ich widersprochen und mich bei der Kartellbehörde beschwert.

Heute habe ich folgendes Schreiben von meinem Versorger erhalten.

Sehr geehrter Herr ...

wir kommen noch einmal zurück auf die Angelegenheit und möchten Ihnen einen Vorschlag zur gütlichen Lösung unterbreiten.


1. Wir bieten Ihnen den Abschluss eines jeden von uns angebotenen Sonderkundenvertrages zum 01.10.2008 an. Im Gegenzug akzeptieren Sie die Kündigung Ihres Altvertrages zum 30.09.2009.

2. Es bleibt Ihnen freigestellt, den Preis des neuen Vertages gemäß § 315 BGB zu wiedersprechen, ohne dass Sie eine Absperrungsandrohung erhalten und ohne dass wir zur Umgehung des § 315 BGB sich auf die vertraglichen Vereinbarung des Preises berufen. In diesem Fall behalten wir uns aber das Recht vor, die Billigkeit des Preises gerichtlich feststellen zu lassen.

3. Wenn Sie einen Sonderkundenvertrag abschließen verzichtet unser Unternehmen auf die Geldendmachung der Altforderungen.

4. Sollten Sie auf die Einhaltung des alten Vertrages bestehen, werden Sie von uns ab dem 1.10.2008 der Grundversorgung zugeordnet.

Was ist von dem Angebot zu halten?
Falle?

Offline bjo

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Kündigung meines Gasliefervertrages
« Antwort #1 am: 15. Januar 2009, 11:21:52 »
Zitat
Original von Andreas Hofer

1. Wir bieten Ihnen den Abschluss eines jeden von uns angebotenen Sonderkundenvertrages zum 01.10.2008 an. Im Gegenzug akzeptieren Sie die Kündigung Ihres Altvertrages zum 30.09.2009.

2. Es bleibt Ihnen freigestellt, den Preis des neuen Vertages gemäß § 315 BGB zu wiedersprechen, ohne dass Sie eine Absperrungsandrohung erhalten und ohne dass wir zur Umgehung des § 315 BGB sich auf die vertraglichen Vereinbarung des Preises berufen. In diesem Fall behalten wir uns aber das Recht vor, die Billigkeit des Preises gerichtlich feststellen zu lassen.

3. Wenn Sie einen Sonderkundenvertrag abschließen verzichtet unser Unternehmen auf die Geldendmachung der Altforderungen.

4. Sollten Sie auf die Einhaltung des alten Vertrages bestehen, werden Sie von uns ab dem 1.10.2008 der Grundversorgung zugeordnet.

Was ist von dem Angebot zu halten?
Falle?

zu 1.
vom RA prüfen lassen ob überhaupt ein wirksammes Kündigungsrecht vereinbart wurde

zu 2.
der Preis dem Widesprochen wird ändert sich!

zu 3.
lockangebot

zu 4.
siehe 1. vielleicht dürfen die garnicht!

Offline Andiadm

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Kündigung meines Gasliefervertrages
« Antwort #2 am: 15. Januar 2009, 11:26:14 »
Wenn Du mit denen einen neuen Sondervertrag machst, dann kannst Du Dir das widersprechen nach §315 sparen, weil, Du schließt ja einen neuen Vertrag ab.
Besprich Dich mit Deinem RA!
Aus dem Bauch heraus stinkt es aber, weil, wenn die für 4 Jahre auf Geld verzichten wissen sie wohl schon, dass sie damit nicht durchkommen.
Mit der Kündigung werden sie aber wohl durchkommen, ein jeder kann einen Vertrag vertragsgemäß kündigen, da sehe ich - aus dem Bauch heraus - schlechte Chancen.
Kein alternativer Versorger verfügbar?

Offline Andreas Hofer

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Kündigung meines Gasliefervertrages
« Antwort #3 am: 15. Januar 2009, 11:32:47 »
zu 1

Ich habe meinen Versorger bereits mehrfach aufgefordert dass angeblichen vertraglich vereinbarte Kündigungsrecht nachzuweisen und habe nie eine Antwort bekommen.

Mir selber liegt kein Vertrag vor.

zu 2

Man kann den Preis doch weiterhin kürzen, oder?

Offline Andiadm

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Kündigung meines Gasliefervertrages
« Antwort #4 am: 15. Januar 2009, 11:38:24 »
zu 1
Wenn Du den Vetrag nicht hast den Du unterschrieben hast, wie berät Dich dann Dein RA?
zu 2
Nein, wenn Du heute einen Vetrag abschliesst und da steht drinnen, 1m³ kostet 2,34€ und Du untereibst das, dann hast Du das akzeptiert und kannst nicht mehr Unbilligkeit vorbringen, es hat Dich ja keiner gezwungen den Vertrag abzuschliessen.

Ich weiß ja nicht, um wieviel Geld es da geht, aber ich würde mir schnellstens einen RA suchen ... den wirst Du eh brauchen, wenn Du auf Vertragserfüllung Deines Sondervertrags klagen willst bzw. das Deine Taktik ist.

Offline Black

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Kündigung meines Gasliefervertrages
« Antwort #5 am: 15. Januar 2009, 11:46:17 »
Der Versorger ist mit diesem Angebot schlecht beraten.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Andreas Hofer

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Kündigung meines Gasliefervertrages
« Antwort #6 am: 15. Januar 2009, 11:48:38 »
zu1
habe noch keinen Anwalt, da mein Versorger sich seit 4 Jahren nicht traut mich zu verklagen.

zu 2

mein Versorger hat mir aber mitgeteil, dass er sich nicht auf den vertragliche vereinbarten Preis beruft wenn ich nach § 315 wiederspreche, sie halten sich nur das Recht vor, die Billigkeit des Preise feststellen zu lassen.
Ob siehs tun ist eine andere Frage.

Offline Andiadm

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Kündigung meines Gasliefervertrages
« Antwort #7 am: 15. Januar 2009, 11:51:16 »
Zitat
Original von Black
Der Versorger ist mit diesem Angebot schlecht beraten.

Das sehe ich anders. Wahrscheinlich hat der Versorger erkannt, dass seine Preisanpassungsklausen früher oder später kassiert werden wird und limitiert jetzt seinen Schaden.

Offline Black

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Kündigung meines Gasliefervertrages
« Antwort #8 am: 15. Januar 2009, 12:18:18 »
Zitat
Original von Andiadm
Zitat
Original von Black
Der Versorger ist mit diesem Angebot schlecht beraten.

Das sehe ich anders. Wahrscheinlich hat der Versorger erkannt, dass seine Preisanpassungsklausen früher oder später kassiert werden wird und limitiert jetzt seinen Schaden.

Mag sein. Trotzdem.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RuRo

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Kündigung meines Gasliefervertrages
« Antwort #9 am: 15. Januar 2009, 19:41:54 »
Zitat
Original von Andreas Hofer
Sollten Sie auf die Einhaltung des alten Vertrages bestehen, werden Sie von uns ab dem 1.10.2008 der Grundversorgung zugeordnet.

Diese Formulierung ist besonders amüsant.

Die Lösung von einem Sondervertrag bedarf keiner Kündigung mehr, sondern einer Zuordnung, ah ja. Irgendwo hab\' ich das schon mal von Versorgerseite gehört.

Sondervertrag :rolleyes: kam es da auf § 315 Abs. 3 BGB überhaupt an, mir fällt\'s nicht ein, aber da war was.

Was sahen die AGB\'s zum Alt-Sondervertrag, jetzt zugeordnetem Grundversorungsvertrag, zur Preisanpassung und Kündigung überhaupt vor?
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Andiadm

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Kündigung meines Gasliefervertrages
« Antwort #10 am: 15. Januar 2009, 19:59:13 »
Zitat
Original von Black
Mag sein. Trotzdem.

Das ist ja - Deinen sonstigen Beiträgend vergleichend - geradezu ein Offenbarungseid  :evil:

Offline nomos

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Kündigung meines Gasliefervertrages
« Antwort #11 am: 15. Januar 2009, 20:10:23 »
Zitat
Original von Black
Der Versorger ist mit diesem Angebot schlecht beraten.
    Finde ich nicht. Der Versorger bemüht sich immerhin um den Kunden und möchte ihn behalten. Mittel- und langfristige sind Versorger gut beraten ihre Abnehmer als Kunden zu behandeln. Wenn der Wettbewerb kommt ......... .

    Das Angebot kann man nur beurteilen, wenn man die Einzelheiten kennt. Unter diesem Vorbehalt finde ich, dass es Wert ist, das Angebot zu prüfen.

    Vielleicht profitieren ja beide \"Partner\".  ;)

Offline RuRo

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Kündigung meines Gasliefervertrages
« Antwort #12 am: 15. Januar 2009, 21:37:51 »
@nomos

Kämpfen Sie jetzt auf Versorgerseite  ;)

Unser \"Tiroler Widerständler\" http://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Hofer hat einen Sondervertrag mind. seit 2004.

Zur Kündigung von Sonderverträgen, insbesondere bei fehlender Kündigungsklausel in den AGB:

Vertragskündigung

Ich meine, dass ist ein Fall für einen ausgebildeten Juristen ggf. mit besonderer Sachkenntnis \"Energierecht\".
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Andreas Hofer

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Kündigung meines Gasliefervertrages
« Antwort #13 am: 15. Januar 2009, 22:04:25 »
@ RuRo

Orginal Schreiben an das Landeskartellamt von meinem Versorger.

\"Zu dem  Kunden ist noch auszuführen, dass der Kunde  keinen von uns vorliegenden schriftlichen Vertrag besitzt. In diesem Fall sind die mit der Gaslieferung verknüpften Bedingungen völlig unklar, bzw. es gelten die Regelungen des BGB\"

Kann es sein, das sie den Überblick verloren haben?

Seit der Kündigung zum 30.09.2008 habe ich den Versorger x mal aufgefordert, mir sein Kündigungsrecht nachzuweisen.

Bis heute habe ich keine Antwort bekommen.

Offline nomos

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Kündigung meines Gasliefervertrages
« Antwort #14 am: 16. Januar 2009, 10:58:55 »
Zitat
Original von RuRo
Kämpfen Sie jetzt auf Versorgerseite  ;)    .....
Ich meine, dass ist ein Fall für einen ausgebildeten Juristen ggf. mit besonderer Sachkenntnis \"Energierecht\".
    @RuRo, nein ich kämpfe nicht auf der Versorgerseite. Aber das Angebot entspricht nicht dem mir bekannten Verhalten von Versorgern. Ich sehe das Angebot  aus Verbrauchersicht nicht so negativ. Ich will als Versorger keinen Gegner, sondern einen leistungsfähige fairen Partner, der mich so günstig und sicher wie möglich versorgt.   ;) . Wenn sich mein Versorger dahin bewegt, finde ich das gut. Ich verurteile nicht alles per se nur weil es von einem Versorger kommt und bin daher immer noch der Meinung, dass es Wert ist, das Angebot zu prüfen.

Kündigungsrecht
Wenn ein Kündigungsrecht besteht, dann ist die Ersatz- bzw. Grundversorgung jetzt die Folge oder man bemüht sich um einen neuen Sondervertrag. Sicher kann man bei der Grundversorgung wieder den Nachweis der Billigkeit fordern.  Aber die \"Ball-Urteile\" sehen da als grundsätzliche Basis nur die nächste Erhöhung vor? Ich sehe da noch nicht das letzte Wort gesprochen. Trotzdem ist schon eine gehörige Portion Energie und Durchhaltevermögen notwendig, die nicht jeder aufbringen kann und möchte. Erst recht, wenn wir jetzt von Preissenkungen ausgehen. Was macht das in Euro und Cent aus, ist auch die Frage. Druck erzeugt man damit beim Versorger wenig.

Immerhin verzichtet der Versorger hier auf die \"Altforderungen\". Selbst wenn die überhaupt nicht bestehen sollten,  ist das im Sinne des Verbrauchers.

Die angebotenen Sonderverträge kenne ich nicht, aber ich würde erst prüfen, ob ein passender darunter ist, bevor ich das Ganze einfach ablehne.

Die Inanspruchnahme eines  ausgebildeten Juristen mit besonderer Sachkenntnis im \"Energierecht\" schadet sicher nicht. Man sollte sich trotzdem selbst ein Bild machen. Die Entscheidung trifft man selbst.

In diesem Sinne geht \"der Kampf\" weiter.[/list]PS: Freundliche Empfehlung, wenn man schon den Nicknamen eines Widerstandskämpfers wählt, dann bitte einen mit besserem Ende. ;)

Hier die Geschichte eines Widerstandskämpfers mit Betrachtungen aus heutiger juristischer Perspektive.

 

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