Das
Allgemeinwissen zu Mahnbescheid, Widerspruch und etwaige Folgen/Folgekosten sollte m.E. am besten hier im BdE-Forum oder auf
http://www.energieverbraucher.de an geeigneter, allgemeiner Stelle ausführlicher dargestellt werden, damit alle Betroffenen etwas davon haben, denn die Zahl der Mahnbescheids-Empfänger scheint sich ja zum Jahreswechsel deutlich vermehrt zu haben.
Unter der Rubrik >
Versorger klagt bin ich auch auf einen (leider etwas spärlichen) Anfang gestossen - aber auf die Idee dort nachzuschauen, kommt man auch nicht so einfach, wenn es um Mahnbescheid geht und der Versorger eben noch nicht klagt
Da wir Betroffenen offensichtlich mit den gleichen Problemen zu kämpfen haben: Ich finde es wunderbar, dass es so viele Fachleute hier gibt. Nur sind wir Betroffenen i.d.R. juristische Laien und haben nun zum ersten Mal im Leben einen Mahnbescheid erhalten. Da dürften doch unsere vielen \"dummen\" Fragen verständlich sein - und dass wir mit dem juristischen Fachgesimpel nur sehr wenig anfangen können. Eine möglichst einfach gehaltene Antwort - auch bzw. gerade, wenn es um die möglichen Folgen/Folgekosten geht, trägt durchaus auch zur Beruhigung bei - mehr jedenfalls als juristische Fachsimpeleien und/oder unzählige Verweise auf andere Threads, die alle nicht wirklich den Kern unserer Fragepunkte treffen.
Und nochmal:
es geht doch letztendlich darum, NICHT möglicherweise aus Angst und Unwissen einen Rückzieher zu machen!Zusammenschluss von Betroffenen halte ich auch für wichtig, denn schliesslich ist ja kein Verlass darauf, dass der Versorger nach dem Mahnbescheids-Widerspruch keine Klage erhebt > dann wird man ggf. schnell reagieren müssen.
Hier ist m.E. das jeweilige Versorger-Unterforum angebracht, da die Vertragsgestaltung der unterschiedlichen Versorger ja ebenfalls unterschiedlich ist.
Wie Lupo bin ich Kunde der
Gasuf. Da es hier noch keinen Zusammenschluss gibt (jedenfalls nicht unter
Protestgruppen gelistet), habe ich jetzt eine nicht-öffentliche Gasuf-Liste begonnen. Wer sich dazu melden will, kann mir gerne seine Kontaktdaten (Email, Telefon) per PN mitteilen - und wer die Liste haben will natürlich auch.
Hierzu finde ich es auch wichtig, die jeweilige PLZ im Profil zu nennen (ich habe mein Profil gerade entsprechend ergänzt).
Grundlage für den (Mahnbescheids-)Widerspruch ist m.E. die
Annahme, dass die Preisanpassungsklausel im Sondervertrag unwirksam ist. Daher halte ich es spätestens im derzeitigem Stadium für angebracht, den Versorger-Vertrag durch einen Juristen auf die mögliche, tatsächliche Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel prüfen zu lassen. Bei gleichem Versorger/gleichartigen Verträgen könnte sich die entsprechende Betroffenengruppe die Kosten durchaus teilen.
Derzeit suche ich daher einen Sondervertragskunden der Gasuf, der das schon hat prüfen lassen! Ich bitte dann freundlicherweise um Kontaktaufnahme im Versorger-Unterforum Gasuf oder per PN!
Noch zur Erläuterung: Aus bestimmten Gründen bin ich auch Kunde der ENTEGA und auch dort im Versorger-Forum zu finden. Erstmals widersprochen habe ich hier der Verbrauchsabrechnung 2005 vom Jan 2006.