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Autor Thema: Post vom Weihnachtsmann?  (Gelesen 5409 mal)

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Offline Emile Bronte

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Post vom Weihnachtsmann?
« am: 31. Dezember 2008, 17:42:58 »
Heute, am 31.12.08, habe ich von der EMB ein Schreiben per Boten (PIN AG) erhalten. Darin werde ich aufgefordert, eine bestimmte Summe zu zahlen, und zwar bis zum 31.12.08. Wie bitte? Kann mir jemand sagen, ob das rechtmäßig ist?

Wie immer sind meine Zahlungseingänge auf Abschlagzahlungen nicht verbucht und aufgeführt. Ansonsten nur die schon aus den letzten Schreiben bekannten Argumente.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Ich glaube, schon auf Grund der Fehlerhaftigkeit der Forderung hat die EMB keine Chance auf Eröffnung und Durchführung eines Mahnverfahrens, abgesehen von der fehlenden Fälligkeit der Forderungen wegen §315 BGB.

Sehe ich das richtig?

Emile

Offline Maverick

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Post vom Weihnachtsmann?
« Antwort #1 am: 31. Dezember 2008, 19:15:24 »
Hallo Emile,
das mit den kurzen/unmöglichen Fristen scheint eine neue Masche der EMB zu sein, die Verbraucher unter Druck zu setzen.
Ich habe schon mindestens zwei Schreiben, bei denen das nachweislich der Fall ist. Habe deshalb auch bereits den Verbraucherschutz alarmiert.
Gruß und trotzdem einen guten Rutsch,
Maverick
.... Maverick didn't come here to lose!

Offline Christian Guhl

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Post vom Weihnachtsmann?
« Antwort #2 am: 31. Dezember 2008, 19:35:52 »
@Maverick/Emile Bronte
Und wenn ich 100 Leuten einen Brief schreiben würde, ich fordere 100,-€, der Zahlungstermin war gestern. Würde das jemanden aufregen ? In einem freien Land kann doch jeder schreiben und fordern und Fristen setzen, wie er will.
Fraglich ist doch, ob er es durchsetzen kann.Eine Chance auf Eröffnung und Durchführung eines Mahnverfahrens gibt es nicht ! Wenn ich das Mahnverfahren beantrage (und die Gebühren bezahle), wird es durchgeführt. Egal ob eine Forderung besteht.Deshalb ja die Widerspruchsmöglichkeit !

Offline HyBird

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Post vom Weihnachtsmann?
« Antwort #3 am: 01. Januar 2009, 20:06:21 »
Bei mir wurde mit Fristsetzung bis 17.12.08 ein Mahnverfahren angekündigt. Bis heute 1.1. allerdings noch kein Posteingang in dieser Hinsicht.

Aber ich habe gelernt, daß das u.U. noch nächste Woche nachgeholt werden kann, weil allein entscheidend ist, ob die Beantragung eines gerichtlichen Mahnverfahrens noch 2008 geschah - auch wenn ich ein paar Tage später informiert werden würde.

Ein gutes und entspanntes Neues Jahr an alle...

Offline eHonkey

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Post vom Weihnachtsmann?
« Antwort #4 am: 02. Januar 2009, 10:10:36 »
Zitat
Original von HyBird
Bei mir wurde mit Fristsetzung bis 17.12.08 ein Mahnverfahren angekündigt. Bis heute 1.1. allerdings noch kein Posteingang in dieser Hinsicht.

Aber ich habe gelernt, daß das u.U. noch nächste Woche nachgeholt werden kann, weil allein entscheidend ist, ob die Beantragung eines gerichtlichen Mahnverfahrens noch 2008 geschah - auch wenn ich ein paar Tage später informiert werden würde.

Ein gutes und entspanntes Neues Jahr an alle...

Wir scheinen exakt den gleichen Zeitplan zu haben. Bei mir das Gleiche: Fristsetzung bis 17.12.08, bisher aber keine gerichtliche Mahnung.

Bei mir könnte es aber an etwas anderem liegen: ich bin nämlich umgezogen, habe meinen neuen Wohnsitz aber noch nicht umgemeldet.

Darum gleich die Frage, an wen das Amtsgericht denn die Mahnung schicken würde: An die Adresse die ihr die EMB vorgibt oder an die, die im Einwohnermeldeamt gespeichert ist?

Termin für die Ummeldung ist nämlich der 06.01., vorher ging es nicht. Sollte ich da eventuell beim Amtsgericht nachhaken, um meinen Widerspruch auch leisten zu können?

@HyBird, meldest Du Dich, sollte der Mahnbescheid bei Dir einflattern?

 

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