So, nachdem die SWM 2 mal Frsitverlängerung beanttragt hatten, war heute nun Termin der münchlichen Verhandlung:
Erstmal zum Nachgang der Diskussion mit RuRo hat es weder das Gericht noch die SWM als Diskussionspunkt gesehen, ob das Amtsgericht nun zuständig sei. Darüber wurde kein Wort verloren.
Es geht bei mir um 2 Preiserhöhungen, einmal zu, 1.7.2008 und einmal zum 1.1.2009. Letztere Preiserhöhung hat die SWM in der Verhandlung zurückgenommen, warum, wurde nicht klar.
Strittig ist weiterhin die Preiserhöhung zum 1.7.2008.
Das einzige Argument der SWM war, dass deren Sonderkündigungsrecht und der Wettbewerb am Gasmarkt ein angemessener Ausgleich für die unangemessene Benachteiligung der Preisänderungsklausel darstellen würde.
Wir haben dem die gängigen Entscheidungen (u.A. ganz neu OLF Erfurt 23.4.09 und OLG Frankfurt/Main 5.5.09) entgegensetzt, wobei natürlcih leider immer auch der Einzelfall zu berücksichtigen ist: ab wann gab es welche Möglichkeiten wohin zu wechseln. In wieweit ist es einem Kunden zuzumuten, bei einer \"Internetfirma\" sowas wichtiges wie Gas zu kaufen etc. Wie das Gericht - das sich auf Grund der langen Verzögerung von 4 Monaten wohl noch nicht mit den aktuellsten Urteilen profund auseinandergesetzt hat - das werten wird, wird man abwarten müssen.
Sehr gut hat mein Anwalt dann noch die BGH Urteile vom 21. April 2009 - XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08 (Preisänderungsklauseln der Stadtspaarkassen) zitiert:
Auch das in der Klausel enthaltene einseitige Preisänderungsrecht benachteiligt die Sparkassenkunden unangemessen, weil die Voraussetzungen, die die Sparkassen zu einer Änderung berechtigen, unklar sind und die Klausel keine eindeutige Pflicht der Sparkassen zur Herabsetzung der Entgelte bei sinkenden Kosten enthält. Sie enthält für den Fall einer Preiserhöhung keine Bindung an den Umfang der Kostensteigerung und für den Fall sinkender Kosten keine Verpflichtung der Sparkassen zur Senkung der Entgelte. Dadurch wird es den Sparkassen ermöglicht, Preisänderungen nicht nur zur Abwälzung eigener Kosten, sondern zur Steigerung ihres Gewinns vorzunehmen und so das ursprünglich vereinbarte vertragliche Äquivalenzverhältnis zu ihren Gunsten zu verändern
Und, dem Argument, dass im Bankensektor wohl unbestritten Konkurrenz gibt und ich auch ohne irgendeine Kündigungsfrist sofort bei einer Bank ein neues Aufmachen kann, dem wurde dann auch nichts mehr entgegengesetzt.Man darf gespannt sein, wass am Verkündigungstermin am 22.6.2009 dann schlußendlich herauskommen wird.