Ich habe hier nun recht viel gelesen und super Infos bekommen, vielen Dank. Dennoch finde ich es komisch, dass in so einer großen Stadt wie München, vor Allem weil die SWM ja auch noch die Region beliefert, hier in dem Unterforum so wenig \"los\" ist.
Zu meinem Fall:
Ich habe mir Ende 2006 ein Haus gekauft und dann am 1.4.2007 mit der SWM den Vertrag >>M-Erdgas R für die Region München<< abgeschlossen, damals zu 5,87ct/kWh incl. 12 Monate Preisgarantie - Konkurrenzs gabs noch keine. Dann kam zum 1.7.2008 eine Erhöhung auf 6,46ct und dann zum 1.1.2009 auf 7,39ct und dann hat es mir gereicht:
Die Preisanpassungsklausel lautet wie folgt
2. Abrechnung, Zahlung, Preise, Preisanpassung
2.1 Die Preise enthalten die derzeit gültigen Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben, Energiesteuer auf Erdgas und den Aufwand fürMessung und Verrechnung. Hinzu tritt die gesetzliche Umsatzsteuer. Der Grundpreis ist für jeden eingebauten Zähler zu entrichten. Der Arbeitspreis wird nach m3 abgerechnet.
2.2 Soweit Steuern, Abgaben oder sonstige die Verteilung oder Fortleitung
von Erdgas belastende gesetzliche Zahlungsverpflichtungen der SWM geändert oder wirksam werden, sind die SWM berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Im Übrigen sind die SWM berechtigt, die Preise vierteljährlich (jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober jeden Jahres) zu ändern. Die SWM werden dem Kunden die Preisänderung in Textform mitteilen. In diesen Fällen hat der Kunde das Recht, den Vertrag binnen vier Wochen nach Mitteilung der Änderung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen. Die SWMwerden den Kunden darauf in der Mitteilung gesondert hinweisen.
Das ist für mich eigentlich der klassische Fall der reinen Willkür und der Nichtnachvollziehbarkeit, den das BHG am 17.12. kassiert hat, oder wie seht Ihr das?
Zum einen habe ich folgendes Schreiben an die SWM geschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
sie haben angekündigt, dass Sie die Preise für den Gasbezug sowohl zum 1.7.2008 als auch zum 1.1.2009 erhöhen. Damit bin ich nicht einverstanden.
Bitte teilen Sie mir mit, auf welche Rechtsgrundlage Sie sich stützen. Da ich mit Gas heize und daher nach meiner Auffassung Sonderkunde bin und es insoweit keine gesetzliche Grundlage für Preiserhöhungen gibt, ist eine vertragliche Preisanpassungsklausel erforderlich. Die von Ihnen verwendete Klausel halte ich für unwirksam. Insoweit verweise ich unter anderem auf die Urteile des BGH vom 29.04.2008 und 17.12.2008.
Zudem halte ich die beabsichtigte Gaspreiserhöhung sowie die bisherigen überhöhten Preise auch für unbillig im Sinne des § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und berufe mich ausdrücklich auf deren Unverbindlichkeit. Bisher haben Sie mir die Preiserhöhung nicht nachvollziehbar begründet.
Ich fordere Sie daher auf, mir die Erforderlichkeit und Angemessenheit Ihrer Preisforderung durch eine nachvollziehbare und prüffähige vollständige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachzuweisen. Bis zu diesem Nachweis werden Ihre Forderungen nicht fällig.
Die Preiserhöhungen zahle ich vorläufig nicht. Bis zur Erbringung des Nachweises leiste ich künftige Zahlungen nur auf offene Hauptforderungen unter Zugrundelegung der bisherigen Preise vom 1.4.2007. Eine anderweitige Verrechnung nach § 367 BGB ist damit ausgeschlossen. Auch die bisherigen Preise bzw. Preiserhöhungen halte ich für unbillig und behalte mir vor, diese gerichtlich prüfen zu lassen und Überzahlungen zurückzufordern.
Die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung berechtigt Sie nur zum Einzug von Abschlagszahlungen auf der Grundlage der bisherigen Preise vom 1.4.2007. Darüber hinausgehende Abbuchungen sind nicht von der Einzugsermächtigung gedeckt. Sollten Sie dies nicht beachten, werde ich ohne weitere Ankündigung eine sofortige Rücklastschrift veranlassen; die dabei anfallenden Bankgebühren gehen ausschließlich zu Ihren Lasten. Unbeschadet dessen bleibt die Einzugsermächtigung und Ihre vertragsgemäße Verpflichtung, monatlich die zugestandenen Abschlagsraten abzubuchen, bestehen
Bitte bestätigen Sie mir kurzfristig schriftlich den Zugang dieses Schreibens.
Und dann hab ich Stichtag 1.2.2009 noch den Versorger gewechselt und bin zu Montana gegangen in der Hoffnung dass das auch klappt.
Heute bekam ich ein Schreiben zurück von der SWM, das wohl der Formbrief 4711 ist, in dem sinngemäß steht
Auf Grund des weltweit gestiegenen Energiebedarfs bla bla bla teuerer leider unvermeidlich.
Durch die Ölpreisbindung bla bla bla Ölpreis seit 1.4.2007 um 55% gestiegen bla bla Gas nur um einmal 10% und einmal 13%. Damit tragen wir einen deutlichen Teil der Erhöhung unserer Bezugskosten seber.
Wir bitten Sie daher, Ihre Rechnungen und Abschläge rechtezit und vollständig zu zahlen sonst bla bla gerichtliche Schritte einzuleiten.
Keine Originalunterschrift sondern per PC .
Nachdem die kein Wort auf meine Frage nach der Preisanpassungsklausel eingegangen sind, ist das wohl ein Formbrief.
Was soll ich nun am Besten tun? Meine Idee ist folgende:
- sofortiger Widerruf der Einzugsermächtigung
- warten auf die Schlussabrechnung zum 31.1.2009
- diese nur auf Basis der Preise zum Vertragsabschluß zahlen
- auf Klage warten
Wo ich mir unschlüssig bin ist, ob ich auf dieses Schreiben in dem Sinne erwidern soll, dass
>>Sie meine Einwände in Punkto Preisanpassungsklausel unwidersprochen gelassen haben und ich somit davon ausgehe, dass Sie meine Rechtsauffassung teilen wenn ich von Ihnen nicht bis zum 20.1.2009 eine entsprechende Antwort bekomme.<< - das wäre zwar frech aber vielleicht ganz sinnvoll? Oder auf das Schreiben gar nicht reagieren? Oder weniger frech?
Über Meinungen würde ich mich freuen.
Danke und frohes Fest.
Andreas