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Autor Thema: Schätzwerte von Zwischenzählerständen  (Gelesen 3018 mal)

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Offline plasticp

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Schätzwerte von Zwischenzählerständen
« am: 20. Dezember 2008, 14:46:17 »
Hallo

unser Gasversorger hat während des Jahres 2mal (Frühjahr und Herbst) die Preise  erhöht. Nun wurde bei der Abrechnung zu den Terminen der Preisänderungen ein Zählerstand geschätzt. Da ich mit therm. Solaranlage und Kachelofen im Sommer die Gasheizung abstelle und dann auch keinen Verbrauch habe, werde ich mit den geschätzten Zählerständen übervorteilt, da der Gasversorger einen Verbrauch in den Sommermonaten \"rechnerisch\" ermittelt.
Meiner Bitte auf Korrektur der Abrechnung wurde mit der Begründung widersprochen, dass nachträglich gemeldete Zählerstände nicht berücksichtigt werden könnten.
Nun meine Fragen und ich wäre sehr über Ihre Auskunft dankbar.

- Muß der Gasversorger nicht nachträglich gemeldete Zählerstände für seine Berechnung zugrunde legen oder darf er schätzen?

- Wenn er schätzen darf, muss er dann nicht eine Verbrauchscharakteristik zugrunde legen, wie sie bei einem EFH mit therm. Solaranlage und Kachelofen erfahrungsgemäß zu erwarten wäre?

Mfg

plasticp

Offline plasticp

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Schätzwerte von Zwischenzählerständen
« Antwort #1 am: 24. Dezember 2008, 09:26:58 »
Hallo

Ich wollte nochmal auf meine Fragen zurückkommen. Ich bin mir nämlich unsicher, ob ich die Abrechnung nun so hinnehmen soll.
Vielleicht kann mir jemand noch eine Antwort geben.

- Muß der Gasversorger die Berechnung (mit HGT und Aufteilung in Heizen und Warmwasser) der Zwischenzählerstände auf Verlangen vorlegen, damit die Abrechnung nachvollziehbar wird?

- Muss er nicht eine Verbrauchscharakteristik zugrunde legen, wie sie bei einem EFH mit therm. Solaranlage und Kachelofen erfahrungsgemäß zu erwarten wäre?

Frohe Festtage

plasticp

Offline userD0010

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Schätzwerte von Zwischenzählerständen
« Antwort #2 am: 11. Januar 2009, 10:35:22 »
plasticp:

Im Thema \"fiktive Zählerstände\" sind einige Ausführungen zu den immer wieder von den EVU vorgenommenen Zwischen-Zählerständen dargestellt, die eigenartiger Weise immer nur dann ermittelt werden, wenn eine Preisveränderung erfolgt.
Und dass diese ermittelten Zählerstände nachweislich bei mir in den vergangenen acht Jahren noch nie mit den tatsächlichen Zählerständen übereinstimmten, sondern immer -zwar geringe- Vorteile für das EVU mit sich brachten, ist mehr als nur ein Ärgernis.

Mehr als nur ein Ärgernis vor dem Hintergrund, dass mein -und vermutlich auch Ihr- EVU auf der Rückseite seiner Jahresrechnung unter den Erläuterungen zum Grundpreis doch sehr dreist Kostenanteile einfordert für die GEWÄHRLEISTUNG EINER EINWANDFREIEN MESSUNG.

Da darf man dem EVU doch wohl die Frage stellen, was unter einer einwandfreien Messung und deren Gewährleistung zu verstehen ist.

Im vorletzten Abrechnungszeitraum hatte das EVU bei mir für den Monat Juli einen Verbrauch von NULL  \"festgestellt\", obwohl während dieser Zeit lt. meinen monatlichen Zählerstandsnotierungen ein Verbrauch erfolgte.

Dass natürlich im Folgemonat lt. fiktiver Ermittlung ein höherer Verbrauch die Geldbörse des EVU etwas besser gefüllt werden sollte, ist nur anzumerken.

Ich habe diese Rechnung als falsch zurückgewiesen und um Korrektur gebeten.
Kein Kommentar.
Unabhängig davon habe ich natürlich den von mir ermittelten Verbrauch abgerechnet und mit Unbilligkeitseinwand meine Abschlußzahlung nach Einbeziehung meiner Abschlagzahlungen vorgenommen.

Offline berghaus

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Schätzwerte von Zwischenzählerständen
« Antwort #3 am: 11. Januar 2009, 22:10:26 »
Zitat von plasticp
Zitat
werde ich mit den geschätzten Zählerständen übervorteilt, da der Gasversorger einen Verbrauch in den Sommermonaten \"rechnerisch\" ermittelt.

Mal abgesehen von der Grundsatzfrage, - wie groß ist der Vorteil des Versorgers denn in EUR?
Kann es nicht auch sein, dass ein Teil des fiktiv berechneten Sommerverbrauchs in den billigeren Zeitraum vor der Preiserhöhung im Herbst gefallen ist?

Grundsätzlich habe ich Verständnis dafür, dass der Versorger nachträglich gemeldete Zählerstände nicht anerkennen will. Da könnte der Kunde sich die Zählerstände ja \'schön rechnen\'.
Bei mir haben die Stadtwerke Düsseldorf allerdings den (ehrlichen) Zwischen-Stromzählerstand anerkannt (siehe auch Thema \'fiktive Zählerstände\').

berghaus

 

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