@Joe_D
Zwei Anmerkungen:
1. Schauen Sie mal im Bereich der Stadtwerke Esslingen, dort hatte ein Anwalt auch schon Erfolg vor dem AG Esslingen.
Ich kenne den Rechtsanwalt nicht und kann über seine Fähigkeiten auch keinerlei Urteil abgeben. Dies soll lediglich ein Anhaltspunkt für Ihre Suche sein.
2. Wichtig ist aber: Das AG ist unzuständig für das Verfahren, daher auf alle Fälle vor einer Einlassung die Unzuständigkeit rügen, und auf die ausschließliche Zuständigkeit des LG hinweisen, §§ 102, 108 EnWG.
Viel Erfolg.
Grüße
belkin