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Autor Thema: Mahnbescheide zu Weihnachten  (Gelesen 10921 mal)

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Offline jofri46

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Mahnbescheide zu Weihnachten
« Antwort #15 am: 29. Dezember 2008, 22:39:50 »
@ESG-Rebell

Eben, und deshalb vertreten angestellte Rechtsanwälte ihren Arbeitgeber vor Gericht nicht als Rechtsanwalt, sondern wie jeder andere Angestellte, z. B. der Haus-Elektriker, das theoretisch auch tun könnte.

Im gerichtlichen Mahnverfahren und Prozessen vor den Amtsgerichten besteht auch kein Anwaltszwang. Betreibt das Unternehmen, ob mit oder ohne angestellten Rechtsanwalt, diesen Aufwand selbst, kann es dafür auch keine Kosten/Gebühren verlangen, allenfalls tatsächlich entstandene Auslagen.

Offline RR-E-ft

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Mahnbescheide zu Weihnachten
« Antwort #16 am: 29. Dezember 2008, 22:45:47 »
@ESG-Rebell

Der Rechtsanwalt ist eben kein bezahlter Söldner, sondern ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Und mit dieser notwendigen Unabhängigkeit für die Berufsausübung ist eine Weisungsgebundenheit als Angestellter schlichtweg unvereinbar.

Offline Schwalmtaler

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Mahnbescheide zu Weihnachten
« Antwort #17 am: 30. Dezember 2008, 07:49:27 »
@black

als was sitzen denn dann die angestellten RA im Gericht?

Warum sollte nicht ein Angestellter mit anwaltlicher Ausbildung und entsprechender gerichtlicher Anerkennung die Rechte seines Arbeitgebers vertreten dürfen?

Das er dann nur diesen als Mandanten hat, versteht sich von selbst.

Wie erklären sie uns denn, das in einigen MB keine Anwaltskosten etc. aufgelistet werden?

Gruß
Schwalmtaler

P.S.

Allen einen guten Rutsch!

Offline nomos

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Mahnbescheide zu Weihnachten
« Antwort #18 am: 30. Dezember 2008, 10:08:37 »
Zitat
Original von Schwalmtaler
Wie erklären sie uns denn, das in einigen MB keine Anwaltskosten etc. aufgelistet werden?
    @Schwalmtaler, für den MB braucht es keinen Anwalt. Ohne Anwalt auch keine Anwaltskosten.



Mahnbescheide unterm Weihnachtsbaum sind kein Einzelfall.
Selbst völlig ohne Not, es droht nichtmal die Verjährung:

Weihnachtspost zugestellt am 24.12.08

[/list]

Offline Black

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Mahnbescheide zu Weihnachten
« Antwort #19 am: 30. Dezember 2008, 10:30:45 »
Zitat
Original von Schwalmtaler
@black

als was sitzen denn dann die angestellten RA im Gericht?

weiss ich im Einzelfall nicht, aber im Verfahren vor dem Amtsgericht - wo kein Anwaltszwang besteht - kann auch der Syndicus-Anwalt auftreten, dann eben nicht in seiner Rolle als \"Anwalt\". Es können dann anschließend keine Anwaltskosten geltend gemacht werden.

am Landgericht (Anwaltszwang) könnte der Syndicus neben einem unabhängigen Anwalt als Parteivertreter oder Berater sitzen. Das hätte zur Folge, dass der Syndicus auch praktisch vor Gericht agieren könnte, nur die formellen Anträge muss dann der \"richtige\" Anwalt stellen.


Zitat
Original von SchwalmtalerWarum sollte nicht ein Angestellter mit anwaltlicher Ausbildung und entsprechender gerichtlicher Anerkennung die Rechte seines Arbeitgebers vertreten dürfen?

Weil der Anwalt per se nicht weisungsgebunden ist. Er nimmt zwar die Interessen seines Mandanten wahr, aber als sog. \"unabhängiges Organ der Rechtspflege\". Daher darf ein Anwalt auch keine falschen Tatsachen vor Gericht behaupten, auch wenn es seinem Mandanten nützt.

Der angestellte Anwalt ist dagegen abhängig von seinem Arbeitgeber und Weisungen unterworfen, daher soll er nach dem Willen des Gesetzgebers diesen nicht vertreten.


Zitat
Original von SchwalmtalerWie erklären sie uns denn, das in einigen MB keine Anwaltskosten etc. aufgelistet werden?

Woher soll ich denn wissen warum ein mir unbekannter Versorger XY in irgendeinem Verfahren irgendwelche Kosten geltend macht oder nicht geltend macht?
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

 

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