Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Mahnbescheide zu Weihnachten  (Gelesen 10920 mal)

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Offline pegasus

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Mahnbescheide zu Weihnachten
« am: 19. Dezember 2008, 15:44:11 »
Rechtzeitig zum Christkind erhielten heute Kunden von Erdgas Schwaben, die den Gaspreisen widersprochen haben, Mahnbescheide vom Amtsgericht Coburg (auf Antrag der von EGS beauftragten Kanzlei Patt). Als zuständiges Gericht wurde das Landgericht Augsburg benannt, bei dem bekanntlich am 13. 01.2009 ein Urteil gesprochen werden soll.

Weihnachtliche Grüße

pegasus

Offline RR-E-ft

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Mahnbescheide zu Weihnachten
« Antwort #1 am: 19. Dezember 2008, 16:48:03 »
@pegasus

PATT Rechtsänwälte, in diesem Forum wohl durch roy vertreten, haben beim Landgericht Augsburg hinsichtlich einer am 16.12.2008 auslaufenden Stellungnahmefrist Fristverlängerung bis zum 23.12.2008 beantragt.

Offline Kampfzwerg

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Mahnbescheide zu Weihnachten
« Antwort #2 am: 19. Dezember 2008, 19:57:15 »
Zitat
Original von pegasus
 (auf Antrag der von EGS beauftragten Kanzlei Patt)

Woher weisst Du das? Anders gefragt: wie hast Du das erkannt?


Zitat
Er verkündet die Wahrheit,
was er für die Wahrheit,
die einzige Wahrheit hält.
Früher nannte man diese Wanderpriester auch \"Seelenfänger\" -
ist die letzte Strophe auch die interessanteste? ;)

Offline Black

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Mahnbescheide zu Weihnachten
« Antwort #3 am: 19. Dezember 2008, 20:39:50 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@pegasus

PATT Rechtsänwälte, in diesem Forum wohl durch roy vertreten.

Der dauert etwas....
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline pegasus

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Mahnbescheide zu Weihnachten
« Antwort #4 am: 19. Dezember 2008, 20:42:10 »
hallo Kampfzwerg,

leider kann ich deine Gedanken nicht nachvollziehen. Bitte erklär mir doch den Zusammenhang zwischen Wanderpriester und meiner Nachricht. Woher ich das weiß? Scharf nachgedacht und schon eine Ergebnis: aus dem Mahnbescheid.

gruß pegasus

Offline Kampfzwerg

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Mahnbescheide zu Weihnachten
« Antwort #5 am: 20. Dezember 2008, 16:57:36 »
Hallo pegasus,

zwischen Wanderpriester und deiner Nachricht gibt es keinen Zusammenhang, der ergibt sich aus dem songtext von \"Roy Black\", den RR-E-ft hinter dem Wort \"roy\" hinterlegt hatte  ;)

Merkwürdig, aus meinem Mahnbescheid ist eine vertretende Kanzlei nämlich nicht ersichtlich; sonst hätte ich ja nicht so dusselig gefragt  :)
Gibt es in dieser unterschiedlichen Vorgehensweise wohl einen tieferen Sinn?

Offline Schwalmtaler

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Mahnbescheide zu Weihnachten
« Antwort #6 am: 23. Dezember 2008, 14:40:58 »
Ja, nämlich Kostenersparnis.

Einige Versorger schicken die Anwälte ihrer Rechtsabteilung (eigenen oder der Muttergesellschaft). Daher keine Kosten und keine Nennung im MB!

Offline Black

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Mahnbescheide zu Weihnachten
« Antwort #7 am: 23. Dezember 2008, 16:18:24 »
Zitat
Original von Schwalmtaler
Einige Versorger schicken die Anwälte ihrer Rechtsabteilung (eigenen oder der Muttergesellschaft). Daher keine Kosten und keine Nennung im MB!

Im Prozess geht das dann aber nicht.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Kampfzwerg

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Mahnbescheide zu Weihnachten
« Antwort #8 am: 23. Dezember 2008, 16:23:36 »
hhmm...kostenlos ist nicht gleich umsonst  ;)

oder, in vielen Fällen, vielleicht doch.... denn
.....Grübel...im Falle verlorener bzw. nicht geführter Prozesse...ihr Gehalt...das bekämen sie dann umsonst ...und auf Kosten des Konzerns  :D


fröhliche Weihnachten  :)

Offline Black

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Mahnbescheide zu Weihnachten
« Antwort #9 am: 23. Dezember 2008, 16:35:43 »
Angestellte Anwälte dürfen ihren Arbeitgeber nicht gerichtlich als Anwalt vertreten.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Schwalmtaler

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Mahnbescheide zu Weihnachten
« Antwort #10 am: 29. Dezember 2008, 08:14:45 »
Falsch! Schauen sie sich mal in der Wirtschaft um!
Es gibt auch große Konzerne außerhalb des Energiesektors!

Offline Black

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Mahnbescheide zu Weihnachten
« Antwort #11 am: 29. Dezember 2008, 10:09:41 »
Zitat
Original von Schwalmtaler
Falsch! Schauen sie sich mal in der Wirtschaft um!
Es gibt auch große Konzerne außerhalb des Energiesektors!

Worauf bezieht sich Ihre Aussage?
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Schwalmtaler

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Mahnbescheide zu Weihnachten
« Antwort #12 am: 29. Dezember 2008, 15:24:37 »
Auf eigene (=angestellte) Anwälte, die in anderen Bereichen sehr wohl ihren Arbeitgeben vor Gericht vertreten.

Bei Versicherungen und Telekomunikationsunternehmen ist das jedenfalls so!

Deshalb sind deren Kosten nicht Bestandteil des Mahnbescheides bzw. dessen Gesamthöhe!

Es entstehen dem Unternehmen nämlich keine zusätzlichen Kosten!

Offline Black

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Mahnbescheide zu Weihnachten
« Antwort #13 am: 29. Dezember 2008, 15:44:15 »
Zitat
Original von Schwalmtaler
Auf eigene (=angestellte) Anwälte, die in anderen Bereichen sehr wohl ihren Arbeitgeben vor Gericht vertreten.

Bei Versicherungen und Telekomunikationsunternehmen ist das jedenfalls so!

Deshalb sind deren Kosten nicht Bestandteil des Mahnbescheides bzw. dessen Gesamthöhe!

Es entstehen dem Unternehmen nämlich keine zusätzlichen Kosten!

§ 46 BRAO Rechtsanwälte in ständigen Dienstverhältnissen

(1) Der Rechtsanwalt darf für einen Auftraggeber, dem er aufgrund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnisses seine Arbeitszeit und -kraft zur Verfügung stellen muß, vor Gerichten oder Schiedsgerichten nicht in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt tätig werden.

(2) Der Rechtsanwalt darf nicht tätig werden:
1.wenn er in derselben Angelegenheit als sonstiger Berater, der in einem ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnis Rechtsrat erteilt, bereits rechtsbesorgend tätig geworden ist;
2.als sonstiger Berater, der in einem ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnis Rechtsrat erteilt, wenn er mit derselben Angelegenheit bereits als Rechtsanwalt befaßt war.

(3) Die Verbote des Absatzes 2 gelten auch für die mit dem Rechtsanwalt in Sozietät oder in sonstiger Weise zur gemeinschaftlichen Berufsausübung verbundenen oder verbunden gewesenen Rechtsanwälte und Angehörigen anderer Berufe und auch insoweit einer von diesen im Sinne des Absatzes 2 befaßt war.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline ESG-Rebell

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Mahnbescheide zu Weihnachten
« Antwort #14 am: 29. Dezember 2008, 20:29:50 »
Zitat
Original von Black
§ 46 BRAO Rechtsanwälte in ständigen Dienstverhältnissen ......
Na, das überrascht mich jetzt aber gewaltig.

Ohne dies hier breit auswalzen zu wollen - kennt jemand einen Grund für dieses Gesetz? Ich kann mir keinen denken.

Der eigene Anwalt ist doch immer ein parteilicher Interessenvertreter. Da kann er doch genauso gut fest angestellt sein, wenn\'s genug zu tun gibt. Wie der Haus-Elektriker, sozusagen.

Gruss,
ESG-Rebell.

 

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