Es stimmt, wenn die E.ON Avacon behauptet:
die Ausgliederung des Vertriebsgeschäftes nach den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes geschah. Man wollte dies gar nicht, sei aber praktisch dazu gezwungen worden
Jedenfalls stimmt dieses grundsätzlich, es ist natürlich nicht konkret bestimmt worden, dass der Vertrieb ausgegliedert werden muss.
Es sollte doch bekannt sein, dass Netz und Vertrieb getrennt werden müssen.
Die E.ON Avacon hat hier sehr früh reagiert und ab dem Geschäftsjahr 2007 den Netzbetrieb ausgegliedert und dafür die E.ON Avacon Netz GmbH gegründet. Bei dieser Gründung wurden aber die inhaltlichen Bestimmungen nicht umgesetzt. Die Netz
GmbH war z.B. nicht im Besitz des Netzes, dies wollte die Avacon auch zu keinem Zeitpunkt.
Mit der Gründung der Vertrieb GmbH wurde die Netz GmbH aufgelöst und der Netzbetrieb wurde jetzt zum Kerngeschäft der E.ON Avacon AG.
Es ist sehr fraglich, ob diese neue Konstruktion den gesetzlichen Bestimmungen genügt. Die Bundesnetzagentur und die zuständigen Landesbehörden haben diese Problematik erkannt und den Betreibern hierzu Hinweise gegeben.