Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: E.on Vertriebs GmbHs  (Gelesen 8048 mal)

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Offline Maverick

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E.on Vertriebs GmbHs
« am: 16. Dezember 2008, 00:57:11 »
Hallo @all,
ich poste diesen Thread um eine Diskussion in einem Unterforum an die Oberfläche zu heben und auf mögliche Probleme aufmerksam zu machen, die potentiell  viele tausend E.on-Kunden betreffen. Deshalb halte ich die Einstufung als Grundsatzfrage gerechtfertigt. Leider sind im Unterforum bisher viele Fragen offengeblieben. Vielleicht ändert sich das ja jetzt.

Ich will mal versuchen, die Lage zusammenzufassen (bitte korrigiert mich, falls ich etwas Falsches schreibe).
Bisher waren die E.on Kunden Vertragspartner und Kunden der E.on-Regionalgesellschaften. Im Herbst hat die E.on Vertriebs-GmbHs gegründet und nun bekommen die Verbraucher Post von den Vertriebs-GmbHs, - mit denen sie keine Vertragsbeziehung haben
- über deren Existenz sie erst über Mitteilungen über Preiserhöhungen oder Zahlungsaufforderungen durch die Vertriebs-GmbHs erfahren haben.

Es stellen sich m.E. folgende Fragen:
- ist das Vorgehen der E.on AGs / Vertriebs-GmbHs rechtens
- dürfen Kundendaten einfach an Unternehmen mit anderen Rechtsformen übermittelt werden, ohne dass der Kunde hierüber informiert wird
- kann ein Vertragsverhältnis sang- und klanglos auf die Vertriebs-GmbHs übertragen werden
- wer ist der Ansprechpartner der Verbraucher, die AG oder die Vertriebs-GmbH?
- an wen richtet man Widerspruchssschreiben?
- an wen zahlt man?

Wäre besonders für Beiträge von Seiten des BDEV und rechtskundiger Forumsteilnehmer dankbar.

Vielen Dank und viele Grüße,
Maverick
.... Maverick didn't come here to lose!

Offline RR-E-ft

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E.on Vertriebs GmbHs
« Antwort #1 am: 16. Dezember 2008, 01:00:49 »
@Maverick

Die Frage betrifft auch aktuell laufende Verfahren vor dem LG Hamburg (E.ON Hanse) und vor dem LG Dortmund (E.ON Westfalen Weser) und es deshalb möglicherweise nicht unheikel.

Man wird sich deshalb an dieser Stelle wohl nicht weiter öffentlich darüber äußern. Sonst hört man vor Gericht wieder: Aber der und der Spezialist auf Verbraucherseite gehe ja schließlich auch davon aus, dass... So läuft der Kindergarten nämlich teilweise mittlerweile. Ganze Beiträge aus diesem Forum werden in Schriftsätze von Versorgeranwälten übernommen, weil man sich damit wohl vorgeblich auf eine gewisse Instanz berufen könne.

Ich nenne jetzt mal keine Namen.

Offline AKW NEE

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E.on Vertriebs GmbHs
« Antwort #2 am: 16. Dezember 2008, 08:27:13 »
@ RR-E-ft

Hier wird es für aber für den juristischen Laien schwierig. Was darf in hier noch geschrieben werden und was nicht?

Welchen Wert hat dieses Forum noch?

Offline Wasserwaage

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E.on Vertriebs GmbHs
« Antwort #3 am: 16. Dezember 2008, 08:45:20 »
@AKW NEE ich gehe davon aus, dass der großteil von uns weiterhin schreiben kann und darf was er meint oder sind sie etwa einer der \"spezialisten\"?! es kann wohl auch kaum jemand mit einer äußerung in einem forum als spezialist zitiert werden dessen Identität nicht feststeht
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline AKW NEE

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E.on Vertriebs GmbHs
« Antwort #4 am: 16. Dezember 2008, 09:28:24 »
@ Wasserwaage

Was oder wer ist schon ein Spezialist? Gern wurde dieser Begriff früher in z.B. der SU verwendet. In der Regel waren das Leute Autodidakten ohne eine fundierte Fachausbildung.

Wenn Sie meinen ob ich Jurist bin, nein bin ich nicht.

Offline Maverick

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E.on Vertriebs GmbHs
« Antwort #5 am: 16. Dezember 2008, 09:34:14 »
@ RR-E-ft, AKW NEE

Stimme AKW NEE völlig zu. Gerade wenn es heikel wird, benötigt doch der Laie Informationen, wie er sich in dieser Situation möglichst verhalten soll.

D.h. natürlich nicht, dass Rechtsanwälte im Forum Rechtsberatung betreiben sollen (was sie ja auch gar nicht dürfen). Es sollen natürlich auch keine Details aus laufenden Verfahren ausgebreitet werden.

Aber als Laie würde man sich zu diesen Fragen eine Stellungnahme des BDEV oder der Verbraucherzentralen wünschen, die einem erlaubt einzuschätzen, ob man nun ein Problem hat oder nicht. Solche Stellungnahmen gibt es ja auch zu anderen Fragen.

Danke und Gruß,
Maverick
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Offline Pölator

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E.on Vertriebs GmbHs
« Antwort #6 am: 16. Dezember 2008, 09:35:55 »
Guten Morgen,
vielleicht sollten sich dann einige der anerkannten Foren-Spezialisten, deren geistiges Eigentum unendgeltlich von der Versorgerseite herangezogen wird einen 2.Nickname  8)zulegen.
Es gibt doch genug Farben: White, Red, Blue, Black äh, nee der ist ja schon vergeben...  :D

Ich denke, dass dieses Forum trotzdem das bleibt was es ist, eine Quelle der steten \"Weiterbildung\"...

Schönen Tag noch,
der Pölator

Offline RR-E-ft

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E.on Vertriebs GmbHs
« Antwort #7 am: 16. Dezember 2008, 18:50:14 »
Wem es daraum geht, bei welchem Unternehmen er nun Preiserhöhungen moniert, Rechnungen widerspricht usw. der kann sich an beide Unternehmen wenden mit dem Zusatz \"Unter der Bedingung, dass Sie mein Vertragspartner sein sollten, worüber ich um einen lückenlosen Nachweis bitte,...\"

Offline Black

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E.on Vertriebs GmbHs
« Antwort #8 am: 16. Dezember 2008, 19:33:07 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Ich nenne jetzt mal keine Namen.

Ich war es nicht  8)
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Blau Bär

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E.on Vertriebs GmbHs
« Antwort #9 am: 25. Dezember 2008, 21:02:04 »
Zitat
Original von AKW NEE
@ Wasserwaage

Was oder wer ist schon ein Spezialist? Gern wurde dieser Begriff früher in z.B. der SU verwendet. In der Regel waren das Leute Autodidakten ohne eine fundierte Fachausbildung.

Wenn Sie meinen ob ich Jurist bin, nein bin ich nicht.

Ich bin doch nur ein armer Bär, der eine warme Höhle im Winter braucht.  :tongue:  8) ;(

Viele Grüße
Blau Bär

Offline 0tt0lgel

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E.on Vertriebs GmbHs
« Antwort #10 am: 09. Januar 2009, 22:44:02 »
Vielleicht muss man zur Abschätzung der Bedeutung mal ins Handelsregister sehen, was für E.ON Hanse z.B. so aussieht (http://www.unternehmensregister.de):

\"Amtsgericht Pinneberg Aktenzeichen: HRB 5802 PI   Bekannt gemacht am: 05.09.2008 12:00 Uhr
Für die Angaben in (), die den Unternehmensgegenstand und die Anschrift betreffen, keine Gewähr. In das Handelsregister ist folgendes eingetragen worden:

Veränderungen 01.09.2008

E.ON Hanse AG, Quickborn/Krs. Pinneberg(Schleswag-HeinGas-Platz 1, 25451 Quickborn). Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2008 und den Zustimmungsbeschlüssen vom 01.07.2008 und 21.08.2008 Teile des Vermögens (Vertriebsgeschäft) auf die E.ON Hanse Vertrieb GmbH mit Sitz in Quickborn (Amtsgericht Pinneberg, HRB 7221 PI) übertragen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 01.07.2008 und 21.08.2008 ist die E.ON Hanse Netz GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 58176) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..\"

Hoffe, jemand kann was damit anfangen.

Offline Maverick

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E.on Vertriebs GmbHs
« Antwort #11 am: 10. Januar 2009, 01:36:13 »
Danke 0tt0Igel für den Beitrag.

Ich habe daraufhin auch noch einmal gesucht und folgende Dokumente im Netz gefunden:

- betr. E.on Avacon
- betr. E.ON edis

Da krieg isch schon beim Durchlesen Plack!

Da werden die Vertriebs-GmbHs aus den AGs ausgegliedert, es wird ein Deutschland-Vertrieb darübergestülpt, zwischen den AGs und dem Vertrieb werden Mindestdividenden und Unterstützungszahlungen vereinbart, die zahlreichen Unternehmen verrechnen untereinander und streben für die Verrechnungen untereinander schon einmal locker eine Eigenkapitalverzinsung vor Steuern von 5 % an. Das ganze zeigt auch die Verflechtungen zu anderen Teilen von E.ON auf....

Da drängen sich doch der Verdacht auf, dass solche Konstruktionen doch nicht dazu dienen, die Dienstleistung oder den Kundenservice zu optimieren... Das hat meiner Meinung nach mit ehrlichen Kaufleuten nichts mehr zu tun. Und mit so einer Konstruktion soll auch noch die \"Entflechtung\" von Produktion und Vertrieb erreicht werden???

Und wer die Rechnung am Ende bezahlen darf, ist auch klar.
Das darf doch alles nicht wahr sein!!!
Beste Grüße,
Maverick
.... Maverick didn't come here to lose!

Offline Christian Guhl

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E.on Vertriebs GmbHs
« Antwort #12 am: 10. Januar 2009, 01:47:37 »
Eon-Avacon hat mir mitgeteilt, dass die Ausgliederung des Vertriebsgeschäftes nach den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes geschah. Man wollte dies gar nicht, sei aber praktisch dazu gezwungen worden.

Offline Maverick

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E.on Vertriebs GmbHs
« Antwort #13 am: 10. Januar 2009, 02:03:06 »
@Christian Guhl

Selbst wenn das so wäre, warum werden die Kundinnen und Kunden nicht vorab, vollständig und verständlich informiert?

Und wenn man gesetzlich gezwungen wäre, den Vertrieb zu trennen, warum gründet man dann X neue Vertriebs GmbHs plus Deutschlandvertrieb und nicht nur eine neue Gesellschaft?


Beste Grüße,
Maverick
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Offline Christian Guhl

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« Antwort #14 am: 10. Januar 2009, 02:50:35 »
@Maverick
Also, ich nehme diese Aussage ( oder eher Ausrede) nicht ernst !

 

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