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Autor Thema: Überhöhte Abschläge für 2009?  (Gelesen 5472 mal)

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Offline cawa

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Überhöhte Abschläge für 2009?
« am: 11. Dezember 2008, 19:28:26 »
Hallo,

ich habe heute Abend mit einem Bekannten gesprochen, der trotz einer hohen Rückzahlung, nun einen weit höheren Abschlag für 2009 zahlen soll als im Vorjahr.  Auf seiner Nachfrage bei Westfalica wurde ihm gesagt, dass man damit die kommenden Preiserhöhungen schon mal für den Kunden kompensieren möchte. Man könne Ihm aber als freundliche Geste ca. 15% vom Abschlagsbetrag auf Wunsch erlassen, mehr ginge aber auf keinen Fall!

Da ich im Widerspruch mit der Westfalica liege, habe ich wie jedes Jahr angekündigt meinen Abschlag natürlich bei zu behalten. Ein wenig gewundert hatte mich allerdings auch schon der neue Betrag für 2009.

Egal wie ich gerechnet habe, gehen die wohl davon aus das ich entweder ca. 35-45% mehr Gas verbrauchen werde, oder das im Gegenzug eine Preiserhöhung von wenigstes 25% zu Grunde gelegt wurde. Und das bei einer angekündigten Preissenkung für Januar und weiter fallen Rohölpreisen?

Also ein Einzelfall kann es eigentlich nicht sein. Wie sieht es bei euch aus?

Wie kann mein Bekannter am besten vorgehen?


MfG
cawa

Offline RR-E-ft

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Überhöhte Abschläge für 2009?
« Antwort #1 am: 11. Dezember 2008, 19:34:56 »
@cawa

Am besten könnte es sein, der Bekannte wird Mitglied im Verein und nutzt dessen vielfältigen Angebote zur rechtlichen Beratung.

Offline bjo

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Überhöhte Abschläge für 2009?
« Antwort #2 am: 11. Dezember 2008, 19:42:19 »
Zitat
Original von cawa
Hallo,

ich habe heute Abend mit einem Bekannten gesprochen, der trotz einer hohen Rückzahlung, nun einen weit höheren Abschlag für 2009 zahlen soll als im Vorjahr.  Auf seiner Nachfrage bei Westfalica wurde ihm gesagt, dass man damit die kommenden Preiserhöhungen schon mal für den Kunden kompensieren möchte. Man könne Ihm aber als freundliche Geste ca. 15% vom Abschlagsbetrag auf Wunsch erlassen, mehr ginge aber auf keinen Fall!


MfG
cawa

wie @RR-E-ft bereits geschrieben hat!

wenn er das nicht möchte
- in seinen Vertrag kucken, steht da nichts würde ich wie folgt vorgehen!
- dem Versorger anbieten die Abschläge auf folgender Basis zu zahlen
Verbrauch der Letzten 12 Monate und Preis zum Zeitpunkt der Rechnungslegung
- wollen die nicht, Einzugsermächtigung streichen, Abschläge selbst pünklicht unter Angabe des jeweilgen Verwendungszweck zahlen!

Das Beste aber mit Musterschreiben kürzen!

 

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