Meinen Glückwunsch an die Kläger und Initiatoren im Hintergrund.
Man dankt. Wir sind sehr froh, daß nun bald ein Ende abzusehen sein wird.
Die Urteilsbegründung des OLG Frankfurt findet sich
hier.
Scheinbar haben lt. Urteil nur diejenigen Rückforderungsansprüche, die gegen die Gaspreiserhöhungen Widerspruch eingelegt haben, auch unabhängig davon, ob die Kunden gestreikt haben oder nur unter Vorbehalt gezahlt haben. Ganz klar stellten die Richter fest, daß diejenigen Kunden, die sich gar nicht gerührt haben, keinen Rückforderungsanspruch mehr haben, da sie die Preise akzeptiert hätten.
Finde ich persönlich etwas scharf, denn Preiserhöhungen, die auf unwirksamen Klauseln in den AGB des Versorgers beruhen, sollten doch eigentlich für alle Kunden mit Sonderverträgen unwirksam sein, unabhängig davon, ob Widerspruch eingelegt wurde oder nicht. Schweigen in Form von Kein-Widerspruch-Einlegen kann ja nicht heißen, daß eine (unbekannterweise) unwirksame Preisgleitklausel akzeptiert wird.
Andererseits kann dieses Urteil auch durchaus zum Aufruf zu Zivilcourage angesehen werden, sich nicht alles gefallen zu lassen und durchaus auch Protest und Widerspruch einzulegen, wenn es angebracht ist.
Die Energieverbraucher Main-Kinzig haben in den vergangenen 4 Jahren laut genug getrommelt, so daß auch der verschlafenste Kunde mindestens einmal von der Problematik gehört haben sollte.
Hier ist nun auch die Main-Kinzig-Gas nach einer fairen und einvernehmlichen Lösung gefragt. Wir sind gespannt, wie der Energieversorger mit seinen rund 25.000 Sondervertragskunden umgeht.
Das Gericht hat, aufbauend auf der Verjährungsfrist, insofern eine Brücke der MKG gebaut als rückwirkend nur die Preiserhöhungen ab 1. November 2005 als unwirksam waren. Die Preisgleitklausel hingegen wurde bereits 1990 eingeführt.